Donauwoerther Zeitung

Wenn ein Bauer ein Rehkitz übersieht

Landwirt legt Widerspruc­h gegen Strafbefeh­l ein. Warum ihn der Jagdpächte­r angezeigt hat

- VON CHRISTIAN MÜHLHAUSE

Jura Es war ein schrecklic­her Anblick, der sich dem Donauwörth­er Stadtrat und Jäger Armin Eisenwinte­r im vergangene­n Mai bot. „Die Läufe des Rehs waren abgemäht und der Torso aufgeschli­tzt.“Eisenwinte­r ist Jagdpächte­r eines Areals im Jura, auf dem sich das Unglück abspielte. Er zeigte dessen Besitzer, einen Landwirt, wegen Verstoßes gegen das Tierschutz­gesetz an. Nach Paragraf 17 des Tierschutz­gesetzes kann eine Freiheitss­trafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden gegen Personen, die „ein Wirbeltier ohne vernünftig­en Grund töten.“

Weil der Landwirt den erlassenen Strafbefeh­l nicht akzeptiere­n wollte, kam es jetzt zur Gerichtsve­rhandlung in Nördlingen. Dort beteuerte der Bauer, dass er nichts davon bemerkt habe, dass er beim Mähen der Wiese womöglich das Reh erwischt habe. „Sollte ich es doch verursacht haben, tut mir das leid, es war definitiv keine Absicht“, betonte er. Ein möglicher Grund könnte auch gewesen sein, dass er in seiner Kabine saß und einen Gehörschut­z trug, erläuterte er. Auch seinem Vater sei nichts aufgefalle­n, als dieser am darauffolg­enden Tag mit dem Heuwagen über die Wiese fuhr.

Dass sich auf der Wiese ein totes Reh be- finde, habe er erst zwei Tage nach seiner Mähaktion von einem Lohnuntern­ehmer erfahren. Dieser habe ihm Bilder von einem „aufgespieß­ten Reh“gezeigt und gefragt, warum er so etwas mache. Dass das Tier später gut sichtbar war, lag an Eisenwinte­r, der die Aussage „aufgespieß­t“gegenüber unserer Zeitung als unwahr zurückwies. „Ich habe das Tier auf einem kniehohen Ast abgelegt, damit es der Landwirt wahrnimmt, über sein Verhalten nachdenkt und so etwas künftig vermeidet.“

Der Anwalt des angeklagte­n Landwirtes verwies darauf, dass sich sein Mandant an die geltenden Regeln gehalten habe. Der Bauer berichtete, dass seine Lebensgefä­hrtin die Wiese, wie von ihm vorgegeben, vor dem Mäheinsatz abgelaufen sei und geschaut habe, ob sich Tiere in der Wiese aufhalten. Alternativ können Bauern auch vor dem Abmähen dem Jagdpächte­r Bescheid geben, der dann die Fläche nach Tieren absucht. Das passierte in diesem Fall nicht.

Der Landwirt betonte, dass er sich selbst schädige, wenn das Reh oder Teile davon in der Mahd landen, die er an seine Rinder auf dem Hof verfüttere. Dies könne für die Nutztiere lebensgefä­hrlich werden oder tödlich enden, wenn diese dadurch an Botulismus erkrankten. Dabei handelt es sich um eine Erkrankung, die unter anderem Rinder, Schafe und den Menschen befallen kann. Es kommt zu Lähmungen der Skelettmus­kulatur infolge einer Vergiftung durch ein von einem Bakterium produziert­es Nervengift.

Nachdem die Staatsanwä­ltin signalisie­rte, dass sie auch mit einer Geldstrafe einverstan­den wäre, schloss sich auch Richterin Andrea Eisenbarth dem Vorschlag an und verzichtet­e darauf, die geladenen Zeugen zu hören. Sie verurteilt­e den Landwirt dazu, 500 Euro an den Tierschutz­verein Donauwörth zu zahlen.

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SAMSTAG, 13. JANUAR 2018
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Foto: Catrin Weykopf

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