Wenn ein Bauer ein Rehkitz übersieht
Landwirt legt Widerspruch gegen Strafbefehl ein. Warum ihn der Jagdpächter angezeigt hat
Jura Es war ein schrecklicher Anblick, der sich dem Donauwörther Stadtrat und Jäger Armin Eisenwinter im vergangenen Mai bot. „Die Läufe des Rehs waren abgemäht und der Torso aufgeschlitzt.“Eisenwinter ist Jagdpächter eines Areals im Jura, auf dem sich das Unglück abspielte. Er zeigte dessen Besitzer, einen Landwirt, wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz an. Nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden gegen Personen, die „ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund töten.“
Weil der Landwirt den erlassenen Strafbefehl nicht akzeptieren wollte, kam es jetzt zur Gerichtsverhandlung in Nördlingen. Dort beteuerte der Bauer, dass er nichts davon bemerkt habe, dass er beim Mähen der Wiese womöglich das Reh erwischt habe. „Sollte ich es doch verursacht haben, tut mir das leid, es war definitiv keine Absicht“, betonte er. Ein möglicher Grund könnte auch gewesen sein, dass er in seiner Kabine saß und einen Gehörschutz trug, erläuterte er. Auch seinem Vater sei nichts aufgefallen, als dieser am darauffolgenden Tag mit dem Heuwagen über die Wiese fuhr.
Dass sich auf der Wiese ein totes Reh be- finde, habe er erst zwei Tage nach seiner Mähaktion von einem Lohnunternehmer erfahren. Dieser habe ihm Bilder von einem „aufgespießten Reh“gezeigt und gefragt, warum er so etwas mache. Dass das Tier später gut sichtbar war, lag an Eisenwinter, der die Aussage „aufgespießt“gegenüber unserer Zeitung als unwahr zurückwies. „Ich habe das Tier auf einem kniehohen Ast abgelegt, damit es der Landwirt wahrnimmt, über sein Verhalten nachdenkt und so etwas künftig vermeidet.“
Der Anwalt des angeklagten Landwirtes verwies darauf, dass sich sein Mandant an die geltenden Regeln gehalten habe. Der Bauer berichtete, dass seine Lebensgefährtin die Wiese, wie von ihm vorgegeben, vor dem Mäheinsatz abgelaufen sei und geschaut habe, ob sich Tiere in der Wiese aufhalten. Alternativ können Bauern auch vor dem Abmähen dem Jagdpächter Bescheid geben, der dann die Fläche nach Tieren absucht. Das passierte in diesem Fall nicht.
Der Landwirt betonte, dass er sich selbst schädige, wenn das Reh oder Teile davon in der Mahd landen, die er an seine Rinder auf dem Hof verfüttere. Dies könne für die Nutztiere lebensgefährlich werden oder tödlich enden, wenn diese dadurch an Botulismus erkrankten. Dabei handelt es sich um eine Erkrankung, die unter anderem Rinder, Schafe und den Menschen befallen kann. Es kommt zu Lähmungen der Skelettmuskulatur infolge einer Vergiftung durch ein von einem Bakterium produziertes Nervengift.
Nachdem die Staatsanwältin signalisierte, dass sie auch mit einer Geldstrafe einverstanden wäre, schloss sich auch Richterin Andrea Eisenbarth dem Vorschlag an und verzichtete darauf, die geladenen Zeugen zu hören. Sie verurteilte den Landwirt dazu, 500 Euro an den Tierschutzverein Donauwörth zu zahlen.