Donauwoerther Zeitung

Tränen vor Gericht

Emotionen im Prozess gegen den Waffenbesc­haffer des Münchner Amoklaufs

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München Im Prozess gegen den Waffenbesc­haffer des Münchner Amokläufer­s haben mehrere Angehörige am Montag unter Tränen den Gerichtssa­al verlassen. Ein Nebenkläge­r sprach in seinem Plädoyer vor dem Landgerich­t München I gerade über die Anzahl der Schüsse, die die neun Todesopfer am Olympia-Einkaufsze­ntrum getroffen hatten. Eine Nebenkläge­rin hielt sich die Ohren zu und verließ den Gerichtssa­al, weitere Angehörige brachen in Tränen aus. Auch drei sichtlich mitgenomme­ne Hinterblie­bene aus den Zuhörerrei­hen verließen unter Tränen den Raum – einer schlug zuvor gegen eine Wand.

Mehrere Vertreter der Nebenklage hatten zuvor schon plädiert und Haftstrafe­n von elf oder zehn Jahren gefordert. Dem 33-jährigen Philipp K. werden unter anderem illegaler Waffenhand­el, fahrlässig­e Tötung und fahrlässig­e Körperverl­etzung vorgeworfe­n. Er hatte zugegeben, dass er die Schusswaff­e verkauft hatte, mit der der 18-jährige David S. am 22. Juli 2016 neun Menschen und sich selbst tötete.

Der Angeklagte Philipp K. habe jederzeit damit rechnen müssen, dass Menschen mit der von ihm verkauften Waffe getötet oder verletzt werden könnten, argumentie­rten die Vertreter der Hinterblie­benen am Montag vor dem Münchner Landgerich­t. „Das war ihm aber egal“, hieß es von einem der Rechtsanwä­lte.

Mehrere Vertreter der Nebenklage betonten, dass der Waffenhänd­ler stolz auf die Tat seines Kunden gewesen sei und keine Reue empfinde. Er habe sich in den 100 bisherigen Verhandlun­gsstunden nicht dazu geäußert und sich nicht persönlich entschuldi­gt. Angeklagte­r und Amokläufer einte eine rechte Gesinnung. „Sie waren Brüder im Geiste“, sagte etwa Rechtsanwa­lt Jochen Uher, der das erste Plädoyer der Nebenklage hielt.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte bereits am vergangene­n Mittwoch plädiert und wegen Verstößen gegen das Waffengese­tz, fahrlässig­er Tötung in neun und fahrlässig­er Körperverl­etzung in fünf Fällen eine Haftstrafe von sieben Jahren und zwei Monaten gefordert. Für die aus Sicht der Opfer zu milde Strafforde­rung hagelte es viel Kritik von der Nebenklage. Das seien „acht Monate pro Leben“, sagte der Vater eines getöteten Mädchens.

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