Donauwoerther Zeitung

Wie lange dürfen Lokführer und Piloten am Steuer sitzen?

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Wer schon einmal lange Busfahrten ge macht hat, kennt das Prozedere: In gewissen Abständen muss der Fahrer Pausen machen. Bei Bahnfahrte­n und Flügen gibt es das nicht. Wie sind die Pausenzeit­en dort geregelt?

Bei der Deutschen Bahn müssen Lokführer nach spätestens fünfein halb Stunden Pause machen. In Aus nahmefälle­n, etwa bei Verspätung­en, sind auch sechs Stunden drin. Dann gibt es in der Regel 30 Minuten Pau se. Wenn der Zug zu diesem Zeitpunkt nicht an der Endstation steht, wech selt an einem Bahnhof unterwegs der Lokführer.

Anders sieht es im Flugzeug aus. Hier sind die täglichen Arbeitszei­ten und auch die maximalen Zeiten am Steuer wesentlich länger. Allerdings sind Piloten auch mindestens zu zweit unterwegs. 9 bis 13 Stunden betrage die Flugdienst­zeit, und sie kann in Aus nahmefälle­n nach Entscheidu­ng des Kapitäns auch bis zu 15 Stunden lang sein, erklärt Markus Wahl von der Vereinigun­g Cockpit. Das gilt für zwei Piloten. Sind drei Piloten gemeinsam unterwegs, beträgt die Flugdienst­zeit im Normalfall maximal 18 Stunden, sie kann nach Entscheid des Kapitäns aber auch auf 21 Stunden verlängert werden. Wie lang die Dienstzeit sein darf, hängt unter anderem davon ab, wann Piloten den Arbeitstag beginnen, ob sie einen Jetlag haben oder wie viele Flüge sie an diesem Tag absolvie ren müssen.

Anders als es der Name vermuten lassen könnte, beschreibt die Flug dienstzeit nicht allein die Zeit in der Ka bine. Hierzu zählen auch Vorberei tung, etwa die Berechnung des Kero sinverbrau­chs sowie das Prüfen der Wetterlage vor Abflug, und die Nach bereitung nach der Landung. Bei ei nem Flug von Deutschlan­d an die Ost küste der USA etwa sitzen Piloten acht Stunden am Stück am Steuer, die Routen werden oft nur zu zweit geflo gen. Bei langen Interkonti­nentalflüg­en, etwa dem knapp 14 stündigen Flug von Frankfurt nach Buenos Aires, sind drei Piloten an Bord. „Da wird dann durchrotie­rt“, sagt Wahl.

Und was gilt nun für Busfahrer? Sie dürfen maximal viereinhal­b Stunden am Stück fahren – dann sind 45 Minuten Rast Pflicht. Alternativ kön nen sie die Pause auch in zwei Teile (mindestens je 15 und 30 Minuten) aufteilen. (dpa)

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