Unter Drogeneinfluss auf der B16 gewendet
Bei dem Manöver übersieht die junge Fahrerin einen Lastwagen. Welches Urteil die 29-Jährige erhält
Donauwörth/Nördlingen Eine damals 28-Jährige befährt mit ihrem Auto den Beschleunigungsstreifen der Bundesstraße 16 auf Höhe Donauwörth in Richtung Tapfheim. Mit im Auto sind eine junge Frau und ein junger Mann. Die Fahrerin, die unter Drogeneinfluss am Steuer sitzt, setzt den Blinker, allerdings fädelt sie sich nicht ein, sondern will auf der Bundesstraße wenden, um wieder zum Hubschrauber-Kreisverkehr zurückzukehren.
Dabei übersieht sie einen Sattelschlepper, dessen Fahrer nicht mehr ausweichen kann. Die Maschine prallt frontal in die Fahrerseite des Autos. Die Insassen des Wagens erleiden schwere Verletzungen: Der Mitfahrer bricht sich mehrere Rippen, ihm muss zudem die Schädeldecke geöffnet werden. Die Beifahrerin bricht sich das Becken. Die 28-jährige Fahrerin erleidet einen fünffachen Beckenbruch und einen Nierenriss. Der Fahrer des Lastwagens trägt einen Schock und Prellungen davon. Eine Blutuntersuchung nach dem Unfall zeigt: Die Frau hatte unter anderem Ecstasy, Amphetamine und Cannabis konsumiert.
Nun musste sie sich vor dem Nördlinger Amtsgericht verantworten – der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete: fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs sowie fahrlässige Körperverletzung. Während der Verhandlung räumte die heute 29-Jährige die Tat ein: „An den Tagen vor dem Unfall haben wir verschiedene Drogen konsumiert. Ich sehe den Fehler ein.“Zu der Zeit habe sie sich in einer schwierigen Lebenslage befunden: Die Scheidung von ihrem Mann sowie ein Sorgerechtsstreit hätten die junge Frau belastet. Zudem habe sie auf der Bundesstraße gar nicht wenden wollen: „Der Mitfahrer wollte noch spontan in den Baumarkt, ich kenne mich in der Gegend nicht so gut aus und wollte einfach in den Kreisverkehr zurück.“
Ein Polizeibeamter, der vor Gericht als Zeuge aussagte, sprach von einem Schlachtfeld, das sich den Einsatzkräften am Unfallort geboten hatte: „Wir wussten zunächst ja nicht, was Sache war. Für den Insassen auf der Rücksitzbank sah es zunächst nicht gut aus. Es war definitiv kein einfacher Unfall.“
Die Angeklagte indes beteuerte, dass sie aus dem Unfall gelernt habe: „Seit dem Vorfall nehme ich keine Drogen mehr, seit November arbeite ich wieder 15 Stunden pro Woche.“Aufgrund der positiven Sozialprognose, des Geständnisses und weil die Beschuldigte bislang nicht straffällig geworden war, plädierte Staatsanwältin Katrin Wegele für eine Bewährungsstrafe in Höhe von fünf Monaten. Dennoch betonte sie: „Die Insassen erlitten massive Verletzungen.“
Rechtsanwalt Karl-Wilhelm Schumacher sprach von einem gravierenden Fehler seiner Mandantin. Jedoch befinde sie sich wieder auf dem Weg nach oben. Richterin Andrea Eisenbarth schloss sich letztlich der Staatsanwältin an. Zudem muss die 29-Jährige 80 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten und regelmäßig Urinproben abgeben. Obendrein bekommt sie innerhalb von einem Jahr keine neue Fahrerlaubnis. „Sie können jeden Tag drei Kreuze schlagen. Wäre ein Insasse gestorben, säßen Sie jetzt im Gefängnis“, begründete die Richterin ihr Urteil.