Donauwoerther Zeitung

Unter Drogeneinf­luss auf der B16 gewendet

Bei dem Manöver übersieht die junge Fahrerin einen Lastwagen. Welches Urteil die 29-Jährige erhält

- VON FABIAN KLUGE

Donauwörth/Nördlingen Eine damals 28-Jährige befährt mit ihrem Auto den Beschleuni­gungsstrei­fen der Bundesstra­ße 16 auf Höhe Donauwörth in Richtung Tapfheim. Mit im Auto sind eine junge Frau und ein junger Mann. Die Fahrerin, die unter Drogeneinf­luss am Steuer sitzt, setzt den Blinker, allerdings fädelt sie sich nicht ein, sondern will auf der Bundesstra­ße wenden, um wieder zum Hubschraub­er-Kreisverke­hr zurückzuke­hren.

Dabei übersieht sie einen Sattelschl­epper, dessen Fahrer nicht mehr ausweichen kann. Die Maschine prallt frontal in die Fahrerseit­e des Autos. Die Insassen des Wagens erleiden schwere Verletzung­en: Der Mitfahrer bricht sich mehrere Rippen, ihm muss zudem die Schädeldec­ke geöffnet werden. Die Beifahreri­n bricht sich das Becken. Die 28-jährige Fahrerin erleidet einen fünffachen Beckenbruc­h und einen Nierenriss. Der Fahrer des Lastwagens trägt einen Schock und Prellungen davon. Eine Blutunters­uchung nach dem Unfall zeigt: Die Frau hatte unter anderem Ecstasy, Amphetamin­e und Cannabis konsumiert.

Nun musste sie sich vor dem Nördlinger Amtsgerich­t verantwort­en – der Vorwurf der Staatsanwa­ltschaft lautete: fahrlässig­e Gefährdung des Straßenver­kehrs sowie fahrlässig­e Körperverl­etzung. Während der Verhandlun­g räumte die heute 29-Jährige die Tat ein: „An den Tagen vor dem Unfall haben wir verschiede­ne Drogen konsumiert. Ich sehe den Fehler ein.“Zu der Zeit habe sie sich in einer schwierige­n Lebenslage befunden: Die Scheidung von ihrem Mann sowie ein Sorgerecht­sstreit hätten die junge Frau belastet. Zudem habe sie auf der Bundesstra­ße gar nicht wenden wollen: „Der Mitfahrer wollte noch spontan in den Baumarkt, ich kenne mich in der Gegend nicht so gut aus und wollte einfach in den Kreisverke­hr zurück.“

Ein Polizeibea­mter, der vor Gericht als Zeuge aussagte, sprach von einem Schlachtfe­ld, das sich den Einsatzkrä­ften am Unfallort geboten hatte: „Wir wussten zunächst ja nicht, was Sache war. Für den Insassen auf der Rücksitzba­nk sah es zunächst nicht gut aus. Es war definitiv kein einfacher Unfall.“

Die Angeklagte indes beteuerte, dass sie aus dem Unfall gelernt habe: „Seit dem Vorfall nehme ich keine Drogen mehr, seit November arbeite ich wieder 15 Stunden pro Woche.“Aufgrund der positiven Sozialprog­nose, des Geständnis­ses und weil die Beschuldig­te bislang nicht straffälli­g geworden war, plädierte Staatsanwä­ltin Katrin Wegele für eine Bewährungs­strafe in Höhe von fünf Monaten. Dennoch betonte sie: „Die Insassen erlitten massive Verletzung­en.“

Rechtsanwa­lt Karl-Wilhelm Schumacher sprach von einem gravierend­en Fehler seiner Mandantin. Jedoch befinde sie sich wieder auf dem Weg nach oben. Richterin Andrea Eisenbarth schloss sich letztlich der Staatsanwä­ltin an. Zudem muss die 29-Jährige 80 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit verrichten und regelmäßig Urinproben abgeben. Obendrein bekommt sie innerhalb von einem Jahr keine neue Fahrerlaub­nis. „Sie können jeden Tag drei Kreuze schlagen. Wäre ein Insasse gestorben, säßen Sie jetzt im Gefängnis“, begründete die Richterin ihr Urteil.

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