Ladendieb mit Schere muss fast hinter Gitter
61-Jähriger wird in Rain erwischt
Nördlingen/Rain Er hat Ware im Wert von nicht einmal 30 Euro gestohlen. Diese Tat brachte einen Mann aus dem südlichen DonauRies-Kreis jetzt um ein Haar ins Gefängnis. Der 61-Jährige kaufte im Sommer 2017 in einem Geschäft in Rain ein – und wollte ein paar Kleidungsstücke heimlich mitgehen lassen. Doch das Personal erwischte den Ladendieb. Bei diesem fand die Polizei eine Schere. Das brachte ihm zusätzlichen Ärger in Form einer Anklage wegen Diebstahls mit Waffen ein. Richterin Andrea Eisenbarth erklärte bei dem Prozess vor dem Amtsgericht in Nördlingen dazu: „Der Gesetzgeber macht da einen Unterschied: Wenn man stiehlt und ein Werkzeug dabei hat, das als Waffe benutzt werden kann, gibt es eine höhere Strafe.“
Der Angeklagte gestand den Diebstahl ohne Umschweife ein. Der Mann beteuerte jedoch, er habe nie und nimmer die Absicht gehabt, die 12,5 Zentimeter lange Haushaltsschere als Waffe zu verwenden. Er habe sie aus beruflichen Gründen immer in der Tasche. Die Richterin stellte dennoch klar: „Wir werden da nicht um eine Verurteilung herumkommen.“
Was den 61-Jährigen zusätzlich belastete, war sein recht umfangreiches Vorstrafenregister: neun Einträge seit 1998, darunter einschlägige Taten, also Diebstähle. Bereits zweimal wurde der Mann zu Bewährungsstrafen verurteilt. Eine rechte Erklärung für seine neuerliche Tat konnte er nicht liefern.
Katrin Wegele, welche die Staatsanwaltschaft vertrat, forderte eine Gefängnisstrafe von sieben Monaten. Richterin Eisenbarth verhängte eine Freiheitsstrafe von dieser Dauer, setzte sie aber zur Bewährung aus. Sie glaube, der Mann lasse sich nicht noch einmal zu Straftaten verleiten, so die Richterin. Sollte dies in den kommenden drei Jahren doch passieren, müsste er hinter Gitter. Der 61-Jährige muss auch eine Geldbuße von 500 Euro zahlen. Er nahm das Urteil an. Übrigens: Die Schere zog das Gericht ein.