Donauwoerther Zeitung

Auf das richtige Licht kommt es an

Lassen sich Xenon oder LED Scheinwerf­er nachrüsten?

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Besser sehen und gesehen werden, das ist bei der Lichtanlag­e von Autos vor allem eine Frage der Sicherheit. Waren früher Halogensch­einwerfer Standard, fahren moderne Fahrzeuge oft mit Xenonoder LED-Licht. Lässt sich so etwas nachrüsten?

Ein Fall für den Profi

„Umbauten an der lichttechn­ischen Einrichtun­g sind ganz klar ein Fall für den Profi“, sagt Fahrzeugex­perte Christian Heinz vom TÜV Thüringen. Er rät, nur zulässige Umrüstunge­n auf Xenon- beziehungs­weise LED-Licht vorzunehme­n. Und das sei letztlich nur durch den Tausch von kompletten Scheinwerf­ersätzen möglich.

Diese müssen eine entspreche­nde Bauartgene­hmigung für das jeweilige Fahrzeugmo­dell vorweisen. Egal, ob Xenon oder LED: Für Leuchtstär­ken größer als 2000 Lumen für das Abblendlic­ht sind zusätzlich auch eine automatisc­he Leuchtweit­enregelung sowie eine Scheinwerf­erreinigun­gsanlage gesetzlich vorgeschri­eben. Diese müssen dann ebenfalls nachgerüst­et werden. „Ob sich dieser Aufwand lohnt, muss jeder für sich entscheide­n“, sagt Heinz. Denn das könne je nach Modell etwa ab 1000 Euro kosten und hänge vom Teileherst­eller ab.

Vorsicht beim Umrüsten

Die Unterschie­de zwischen preiswerte­n Anbietern, Markenhers­tellern und originalen Zubehörtei­len der Fahrzeughe­rsteller könnten mehrere hundert Euro betragen. Das entspreche­nde Angebot im Autozubehö­rhandel oder auf Online-Plattforme­n mag zuweilen einfache Lösungen aufzeigen. Aber auf keinen Fall sollten Autofahrer beispielsw­eise auf Xenon-Umrüstsätz­e für Halogenlam­pen zurückgrei­fen, die sich angeblich leicht in den bestehende­n Scheinwerf­er nachrüsten lassen. Derartige Gasentladu­ngslichtqu­ellen werden inklusive Vorschaltg­eräten angeboten. Sie sind aber nicht für den Straßenver­kehr zugelassen. Oft ist im Kleingedru­ckten etwa „nur für Rennzwecke und Export“zu lesen. Solche Nachrüstse­ts führen unweigerli­ch zum Erlöschen der Bauartgene­hmigung des Scheinwerf­ers und damit auch der Betriebser­laubnis des gesamten Fahrzeugs. Das hat auch seinen guten Grund, so der TÜV Thüringen: Die Streuschei­ben beziehungs­weise Reflektore­n des Halogensch­einwerfers sind entspreche­nd der dafür genehmigte­n Halogenlam­pe ausgelegt. „Die Hell-dunkel-Grenze des Scheinwerf­ers stimmt nach einem solchen illegalen Umbau nicht mehr“, sagt Heinz, „andere Verkehrste­ilnehmer werden geblendet.“dpa-tmn

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Foto: Karin & Uwe Annas, Fotolia.com Wer seine Scheinwerf­er auf Xenon oder LED umrüsten will, sollte dies auf jeden Fall dem Profi überlassen.
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