Was das Urteil bedeutet
Die Folgen für Städte und Dieselfahrer
Leipzig Diesel-Fahrverbote für bessere Luft in Städten sind grundsätzlich zulässig, müssen jedoch verhältnismäßig sein. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag Klarheit im Kampf gegen zu schmutzige Luft in Städten geschaffen.
Was hat Leipzig geurteilt?
Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote für bessere Luft in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig – auch ohne eine bundeseinheitliche Regelung wie eine „blaue Plakette“. In den jeweiligen Luftreinhalteplänen muss jedoch die Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme geprüft werden – sprich: Mit Übergangsfristen etwa sollen mögliche Nachteile für Dieselfahrer abgemildert werden. Außerdem sollen Ausnahmeregelungen geprüft werden, damit zum Beispiel Handwerker noch Kunden beliefern können. Die Bundesrichter urteilten, zwar lasse das Bundesrecht „zonenwie streckenbezogene“Fahrverbote speziell für Diesel eigentlich nicht zu. Das EU-Recht verpflichte aber dazu, dass Grenzwerte schnellstmöglich eingehalten werden. Deswegen seien Fahrverbote zulässig.
Was bedeutet das für die beklagten Städte Düsseldorf und Stuttgart? Bei dem Verfahren in Leipzig ging es um Luftreinhaltepläne in Düsseldorf und Stuttgart. Diese müssen so geändert werden, dass die Grenzwerte schnellstmöglich eingehalten werden. In Stuttgart muss eine phasenweise Einführung von Verkehrsverboten geprüft werden. In einer ersten Stufe sind nur ältere Fahrzeuge betroffen – etwa bis zur Abgasnorm Euro 4. Um die Verhältnismäßigkeit herzustellen, dürfen aber jüngere Euro-5-Fahrzeuge nicht vor dem 1. September 2019 mit Verkehrsverboten belegt werden. Zu Düsseldorf urteilte das Gericht, die Behörden hätten Fahrverbote ernsthaft in den Blick zu nehmen.
Was heißt das für Dieselfahrer?
Die Unsicherheit dürfte steigen. Zwar schränkten die Bundesrichter ein: Verkehrsverbote würden nur für einen Bruchteil des Streckennetzes in Betracht kommen. Es sei auch nicht davon auszugehen, dass zeitlich versetzt eingeführte Verkehrsverbote zu einem Zusammenbruch des Gebrauchtwagenmarktes führten. Das Urteil sagt aber zugleich: Es gibt keine finanzielle Ausgleichspflicht für Dieselautos, die im Falle von Fahrverboten an Wert verlieren könnten. „Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen“, betonte das Gericht.
Welche Folgen hat das Urteil für andere Städte?
Auch wenn das Bundesgericht konkret nur über die Fälle in NRW und Baden-Württemberg geurteilt hat – die Entscheidung hat eine deutschlandweite Signalwirkung. Für jede Stadt, in der Grenzwerte überschritten werden, ist es nun generell möglich, Fahrverbote für ältere Diesel als Option in den jeweiligen Luftreinhalteplan aufzunehmen.
●
Klar ist, dass Benziner mit Stickoxiden keine Probleme haben. Eng könnte es zunächst für ältere Diesel werden, die den EU-Abgasnormen Euro 3 und 4 entsprechen. Stuttgart darf Euro-5-Diesel frühestens ab September 2019 aussperren, wenn sie mindestens vier Jahre alt sind. Noch dazu muss es Ausnahmen geben, etwa für Handwerker oder bestimmte Anwohnergruppen, wie die Richter entschieden.
● 2. Dutzende Städte kommen in frage
Messstellen in München, Stuttgart und Köln wiesen die schlechtesten Werte im Jahr 2017 aus. Zu den 37 Städten, deren Grenzwert-Überschreitung für das vergangene Jahr schon jetzt sicher ist, gehören aber auch kleinere, etwa Augsburg, Reutlingen, Heilbronn, Darmstadt, Stefan Gerwens: Die Stickoxidgrenzwerte in den Städten sind einzuhalten, denn die Gesundheit der Bevölkerung steht im Vordergrund und hat Vorrang, auch vor individuellen Mobilitätsbedürfnissen. Doch Fahrverbote sind das letzte Mittel, wenn alle anderen weniger einschneidenden Maßnahmen ausgeschöpft wurden. Die Kommunen können zum Beispiel selbst eine adaptive Verkehrssteuerung der Ampelanlagen, ein attraktives Angebot von Bussen und Bahnen oder gute Bedingungen für den Radverkehr umsetzen. Nur wenn diese Maßnahmen zusammen nicht ausreichen, sollten lokale Fahrverbote in Betracht gezogen werden, sofern sie denn verhältnismäßig und geeignet sind. Diese sind nach Ansicht des ADAC auf besonders
Wieso werden Fahrverbote überhaupt diskutiert, wo doch die Luftqualität in den Städten in den vergangenen 30 Jahren deutlich besser wurde? Gerwens: Die Luftqualität wird von verschiedenen Emissionen beeinflusst. Die Feinstaubgrenzwerte werden in keiner bayerischen Stadt mehr überschritten, da Maßnahmen wie etwa Partikelfilter für Fahrzeuge oder zur Schadstoff-Minderung bei Industrie und Haushalten wirksam waren. Auch die Belastung mit Stickstoffdioxid ging im vergangenen Jahrzehnt leicht zurück. An vielen Messstationen werden aber weiterhin Stickstoffoxid-Konzentrationen gemessen, die über dem Grenzwert der Europäischen Union liegen.
In welchen bayerischen Städten drohen denn realistischerweise Fahrverbote? Gerwens: In den Städten Augsburg,
Welche Fahrzeuge wären nun von dem drohenden Fahrverbot in den Kommunen betroffen?
Gerwens: In der Diskussion stehen Diesel der Abgasnorm Euro 5 und schlechter, aber noch ist unklar, wie Fahrverbote lokal konkret ausgestaltet werden. Der ADAC setzt sich dafür ein, schnell den Rechtsrahmen für bauliche Nachrüstung zu schaffen, um auch Fahrzeuge mit dadurch deutlich reduzierten Emissionen die Einfahrt zu ermöglichen. Die Kosten
Wann könnte es die ersten Fahrverbote geben?
Gerwens: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sieht erst einmal die Anpassung der Luftreinhaltepläne und die Überprüfung der Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten vor. Außerdem sind Übergangsfristen und eine gestufte Einführung