Wieder Haft für unbelehrbaren Angeklagten
Das Augsburger Amtsgericht hat einen 50-Jährigen aus Donauwörth erneut verurteilt. Diesmal, weil er einen Schaffner attackiert hat. Warum der Mann keine Angst vor dem Knast zeigt
Donauwörth/Augsburg Inzwischen ist er obdachlos, arbeitslos, Hartz IV, teilweise exzessiver Trinker und, wie es scheint, selbst von der Justiz unbelehrbar. Ein 50-jähriger Angeklagter aus Donauwörth, der bereits über zehn Jahre im Gefängnis verbracht hat, muss jetzt weitere sieben Monate einrücken, weil er im Regionalzug einen Schaffner bedrohte, beleidigte und zu verletzen versuchte.
Es war im Mai 2017, als er Stress mit seiner damaligen Partnerin hatte und mit dem Zug nach Augsburg gefahren war, um dort den Frust herunterzuspülen. Eine Flasche Wodka und zehn oder zwölf oder noch mehr Bier später habe er, so berichtete der Angeklagte vor dem Amtsgericht, wieder heimfahren wollen. Weil er nicht aufgepasst habe, landeten er und sein Fahrrad gegen 21.50 Uhr in einem Regionalexpress Richtung München statt in jenem nach Donauwörth. Als dort ein Zugbegleiter die Fahrkarte des gebürtigen Holsteiners sehen wollte, begann er mit Schubsereien, gefolgt von Beleidigungen und Bedrohungen. Zwar, so der Angeklagte gegenüber Richter Alexander Müller, habe er ein Schwaben-Allgäu-Ticket besessen, gut möglich, dass er es aber nicht vorgezeigt habe. Er könne sich wegen seiner Alkoholisierung an nichts mehr erinnern, sodass das, was der als Zeuge geladene Zugbegleiter aussage, wohl stimmen werde ...
Der Zugbegleiter schilderte dem Gericht die Schubsereien aus seiner Sicht und erklärte, dass er den Angeklagten in Mering-St. Afra aus dem Zug verwies, bevor der Triebwagen weiterfahren konnte. Der Geschädigte erklärte, dass er von dem Angeklagten mit dem Fahrrad gestoßen worden sei und sich dagegen zur Wehr gesetzt habe. Körperliche Verletzungen habe er keine erlitten, er sei aber nach dem Vorfall aus psychischen Gründen sechs Wochen dienstunfähig gewesen.
Richter Müller suchte nach Ursachen für das „unangemessene Verhalten“des Angeklagten gegenüber dem Bahn-Mitarbeiter, „der ja nur seine Arbeit gemacht“habe. Der Angeklagte (er erschien ohne Rechtsanwalt) erzählte von seinen Ausbildungs- und Berufsjahren als Schiffsmechaniker auf hoher See. Als er diesen Beruf aus gesundheitlichen Gründen verlor, folgten Jahre als Zeitschriftenwerber („Drücker“), wo er auf den Alkohol kam. Diese Zeit endete mit einem Gewalt-Exzess gegen eine Kollegin, der ihn für über vier Jahre in Haft gebracht habe. Seitdem laufe seine „Rein-Raus-Zeit“, rein ins Gefängnis, raus aus dem Gefängnis. 17 Vorstrafen verlas der Richter, die Delikte waren in der ganzen Republik begangen worden, immer wieder Körperverletzungen, Bedrohungen, Sachbeschädigungen. Insgesamt zehn Jahre und neun Monate habe er gesessen, so der Angeklagte freimütig, der sich vor einer weiteren Haft nicht zu sorgen schien. Derzeit laufe auch sein Verfahren wegen Privatinsolvenz, vor allem wegen hoher Schulden aus Gerichtsprozessen.
Das Gericht blieb mit einer Strafe von sieben Monaten um einiges unter der Forderung des Staatsanwalts (ein Jahr und zwei Monate) wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung sowie Leistungserschleichung. Wie der Staatsanwalt sah auch der Richter, dass der Angeklagte ein Bewährungs-Totalversager sei und es für ihn keine Bewährung mehr geben könne. Der Angeklagte nahm es locker und für seinen Teil das Urteil an. Er warte auf Post. Und wie es mit ihm weitergehen soll? Darauf blieb der Mann dem Gericht eine plausible Erklärung schuldig.