Donauwoerther Zeitung

Steuererkl­ärung auf Papier nur noch in Ausnahmefä­llen

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Landkreis Die Finanzämte­r in Donauwörth und Nördlingen verschicke­n derzeit Informatio­nsschreibe­n, dass die Steuererkl­ärung künftig nur noch elektronis­ch vorgenomme­n werden kann. Dabei geht es unter anderem um die Übermittlu­ng der Einnahmeüb­erschussre­chnung, die Umsatzsteu­erjahreser­klärung und die Gewerbeste­uererkläru­ng. Ein solches Schreiben erhielt unter anderem auch der Donauwörth­er Gregor Tischler. „Ich habe keinen Computer und finde es auch nicht in Ordnung, dass da einfach festgelegt wird, dass alle die Angaben elektronis­ch übermittel­n müssen.“Auch seine Anrufe beim Finanzamt, wo er sich nach Alternativ­en erkundigen wollte, liefen zunächst ins Leere. „Es hieß an mehreren Stellen immer nur, dass es jetzt nicht mehr anders möglich sei.“Schließlic­h erfuhr er von einem Mitarbeite­r, dass er seine Steuererkl­ärung doch noch schriftlic­h einreichen kann.

Dies bestätigt Konrad Weiß, Leiter des Finanzamte­s in Nördlingen, zu dem auch die Außenstell­e Donauwörth gehört. „Wer keine Möglichkei­t hat, eine elektronis­che Steuererkl­ärung abzugeben, kann einen Antrag stellen und darf die Erklärung dann weiterhin auf Papier einreichen, wenn entspreche­nde Gründe vorliegen. Es gibt eine Härtefallr­egelung, die dies ermöglicht.“Weiß verweist darauf, dass die Übermittlu­ng der Steuererkl­ärung über das sogenannte Elster-Portal diverse Vorteile hat. So erfolge bereits vor dem Abschicken eine erste Plausibili­tätsprüfun­g. Zudem müssten alle relevanten Felder ausgefüllt werden, damit das Formular ans Finanzamt weitergele­itet werde. Auf Papier komme es immer wieder vor, dass die Beamten nachhaken müssten, weil Informatio­nen fehlen. Das verzögere die Bearbeitun­g der Steuererkl­ärung. Als Vorteil sieht er zudem an, dass der Steuerpfli­chtige die Daten aus dem vergangene­n Jahr übernehmen kann und bei der nächsten Erklärung nur noch einige Punkte aktualisie­ren muss.

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