Aufruf zum Mord
Vor dem Amtsgericht Nördlingen musste sich ein Mann aus dem südlichen Landkreis wegen eines Kommentars im sozialen Netzwerk Facebook verantworten
Landkreis Es ist ein Phänomen, das sich immer wieder beobachten lässt: Wenn Medien wie unsere Zeitung über Probleme mit Flüchtlingen, beispielsweise in der Donauwörther Erstaufnahme oder wie zuletzt rund um den Donauwörther Bahnhof berichten, dann sind Schmähkommentare im Internet fast garantiert. Auch Gewalt- und Todesdrohungen gibt es immer wieder. Dass das Internet allerdings kein rechtsfreier Raum ist und solche Kommentare Folgen haben können, zeigt ein Fall, der jetzt vor dem Amtsgericht in Nördlingen verhandelt worden ist.
Ein 45-Jähriger aus dem südlichen Landkreis saß auf der Anklagebank, weil er den Angriff eines Äthiopiers auf Sicherheitspersonal in der Erstaufnahme mit den Worten „Totschlagen, das undankbare Schwein“kommentiert haben soll. Von diesem Beitrag auf der Internetseite der Donauwörther Zeitung
machte ein anderer Leser einen Ausdruck und leitete diesen an die Kripo in Dillingen weiter, die die Ermittlungen aufnahm.
Der Angeklagte selbst bestritt die Tat. Er könne sich weder an einen solchen Eintrag noch an den Bericht über die Erstaufnahme erinnern. „Der Ausdruck zeigt zwar mein Profil, aber ich war es nicht. Der Zugang muss von jemandem geknackt worden sein“, verteidigte er sich. Das müsse sich doch technisch feststellen lassen, ob jemand sein Konto missbraucht habe, sagte er zu Richterin Andrea Eisenbarth.
Er selbst habe keine fremdenfeindlichen Ansichten, beteuerte er vor Gericht. „Im Gegenteil, ich habe Jugendmannschaften trainiert, in denen viele Kinder mit ausländischen Wurzeln dabei waren.“Was auch für den Angeklagten sprach war, dass die Kripo weder bei der Analyse des Facebook-Kontos noch bei der Hausdurchsuchung oder auf dem sichergestellten Handy und Laptop fremdenfeindliche Inhalte fand. Auch eine Befragung durch Beamte der Polizeiinspektion Donauwörth ergaben sich keine Hinweise, die in diese Richtung deuteten.
Weil letztlich allerdings nicht geklärt werden konnte, wer den Beitrag tatsächlich verfasst hat, wurde das Gerichtsverfahren eingestellt. „Entweder hat es wirklich jemand auf Sie abgesehen und Ihr Konto missbraucht oder Sie waren es doch. Es gibt nur die zwei Möglichkeiten, und nur Sie wissen, wie es wirklich war. Noch mal kommen Sie damit jedenfalls nicht durch“, mahnte Eisenbarth am Schluss der Verhandlung.