Erste Hilfe bei Inkasso Abzocke
Wer eine Rechnung nicht bezahlt, erhält nach einiger Zeit oft Post von einem Inkasso-Unternehmen. Nicht alle Anbieter sind seriös. Ein neues Portal soll helfen
Augsburg Immer mehr gefälschte oder unberechtigt hohe InkassoForderungen sorgen seit Monaten für Aufregung – bei betroffenen Verbrauchern ebenso wie bei seriösen Unternehmen der Branche. Die Verbraucherzentralen bieten nun einen kostenlosen Online-Check von Inkasso-Schreiben an. Auch der Branchenverband gibt Tipps.
5,8 Millionen Menschen in Deutschland haben schon einmal eine Inkasso-Forderung erhalten. Glaubt man einer repräsentativen Forsa-Umfrage der Verbraucherzentrale Brandenburg, dann hielten 65 Prozent davon sie für unberechtigt. Nun hat die Verbraucherzentrale das von der Bundesregierung geförderte Online-Angebot www.inkasso-check.de gestartet, das eine kostenlose Überprüfung solcher Forderungen ermöglichen soll. „Nutzer erhalten eine rechtliche Ersteinschätzung, ob sie überhaupt bezahlen müssen, und falls ja, ob die volle Höhe der Kosten fällig ist“, heißt es bei den Verbraucher- schützern. Möchte jemand einer Forderung widersprechen, steht ihm ein passender Musterbrief zur Verfügung. „Mit dem InkassoCheck bieten wir eine schnell zugängliche und jederzeit verfügbare Unterstützung für ein akutes Problem“, sagt Ulrike von der Lühe von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Häufig drohten Unternehmen mit einer gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche, unseriöse Firmen auch mit Lohnund Gehaltspfändungen oder sogar Hausbesuchen zur Pfändung von Wertsachen. „Empfänger fühlen sich dadurch genötigt zu zahlen, obwohl ein Großteil der Betroffenen die Forderung als unberechtigt einstuft“, so die Verbraucherschützer.
Zeitgleich mit der Freischaltung des neuen Online-Services weist der Bundesverband Deutscher InkassoUnternehmen (BDIU) darauf hin, dass Mahnbriefe vor einem Bezahlen immer genau geprüft werden sollten. „In letzter Zeit melden sich immer mehr Verbraucher, die einen gefälschten Inkasso-Brief erhalten haben“, berichtet der Verband.
Wer gemahnt wurde, sollte zunächst überlegen, ob ihm die Forderung bekannt ist, rät der Verband. „Wenn man eine Rechnung nicht bezahlt hat, weiß man das in der Regel. Inkasso-Unternehmen sind laut Gesetz dazu verpflichtet, bereits in der ersten Mahnung genaue Angaben zur Art der Forderung zu machen – zum Beispiel den Namen oder die Firma ihres Auftraggebers zu benennen sowie den Grund für die Forderung“, erläutert BDIUSprecher Marco Weber. Hat der Betroffene Zweifel an der Forderung, solle er das Unternehmen kontaktieren und nachfragen.
Geprüft werden sollte auch, ob die Angaben im Briefkopf mit den weiteren Angaben übereinstimmen. „Wenn zum Beispiel das Unternehmen eine deutsche Adresse verwendet, die Bankverbindung aber ins Ausland verweist – zu erkennen an den ersten beiden Buchstaben der IBAN-Nummer –, ist Vorsicht geboten“, so Weber. Inkasso-Unternehmen benötigten in Deutschland außerdem eine Registrierung. Deshalb sollte der Verbraucher kontrollieren, ob der Absender der Mahnung auf der Internetseite www.rechtsdienstleistungsregister.de geführt ist. Nach Angaben des Inkasso-Verbands werden in gefälschten Inkasso-Briefen häufig angebliche Forderungen aus Gewinnspielen angemahnt. Unter den Verbandsmitgliedern sei bereits jedes neunte Inkasso-Unternehmen von solchen Betrugsfällen betroffen gewesen, wie eine Umfrage gezeigt habe.