Gebrochener Kiefer, Schädelprellungen und blutige Nase
Vor dem Donauwörther Tanzhaus spielten sich vor einem Jahr mehrere Schlägereien ab. Wie das Gericht urteilte
Donauwörth/Nördlingen Es muss ein unglaubliches Durcheinander gewesen sein, das sich da am 23. April 2017 in und vor allem vor dem Donauwörther Tanzhaus abgespielt hat: junge Männer, die sich mit Fäusten schlugen und gegenseitig zu Boden warfen, junge Frauen, die hysterisch im Geschehen mitmischten, gebrochene Kiefer, blutige Nasen – und das alles unter reichlich Alkoholeinfluss. War der Abend zuvor völlig friedlich verlaufen – im Tanzhaus-Saal oben hatte es eine Box-Veranstaltung gegeben, unten im Juze hatte ein DJ aufgelegt –, so kam es gegen 4 Uhr morgens zu einer größeren Eskalation. Zu diesem Zeitpunkt waren beide Events längst zu Ende. Das Organisationsteam des Jugendzentrums trifft keine Verantwortung für die Vorfälle.
Die Einzelheiten sind unglaublich verwirrend, die Aussagen driften zum Teil recht erheblich auseinander. Und schon gar nicht lässt sich ein Motiv rekonstruieren. Allerdings saßen jetzt drei der Beteiligten – alle aus Donauwörth – auf der Anklagebank des Nördlinger Amtsgerichts: Eine 19-Jährige, deren 23 Jahre alter Freund sowie ein 21-jähriger Bekannter. Sie alle waren mehr oder weniger aktiv an den Auseinandersetzungen beteiligt, die sich rings um das Juze abgespielt haben.
Staatsanwältin Irmina Palczynska warf den beiden Männern vor, einen anderen Gast an diesem Abend mit mehreren Faustschläge in den Rücken verletzt zu haben, ihn später gegen ein Geländer gedrückt, weiter mit den Fäusten malträtiert und letztlich auf den am Boden Liegenden eingetreten zu haben. Der hatte, wie er als Zeuge sagte, zuletzt durch die Wucht der Tritte Blitze und Sterne gesehen. Er trug multiple Schürfwunden und eine Schädelprellung davon. Der Verletzte hatte damals 2 Promille Alkohol im Blut, der jüngere der beiden Angeklagten hatte 0,7 Promille.
Der ältere Angeklagte, der 23-Jährige, kam ebenfalls nicht heil aus den vielfältigen Schlägereien dieser Nacht heraus. Ein weiterer Beteiligter – gegen ihn lief bereits vor einiger Zeit ein Verfahren, wurde aber wegen Nothilfe eingestellt – soll ihm mehrfach den Kopf gegen den Boden geschlagen und ihm auf diese Weise einen Kieferbruch, Prellmarken am Hinterkopf und einen gebrochenen Backenzahn zugefügt haben.
Die junge Frau auf der Anklagebank soll ihrer Freundin, mit der sie in jener Nacht unterwegs war, mit Faustschlägen eine blutige Nase verpasst haben. Wie sie im Laufe des Prozesses aber schilderte, hat sie wohl lediglich mehrfach versucht, die mit über 2 Promille sturzbetrunkene, völlig hysterische und um sich schlagende Freundin aus dem Gerangel rauszuhalten und sie dabei fester angepackt. Am Ende des Prozesses stellte das Gericht das Verfahren gegen den 21-jährigen Angeklagten nach Paragraf 154 Strafprozessordnung ein. Der Beschuldigte hatte zwar Teilgeständnisse abgelegt, die dafür zu erwartende Strafe wird allerdings nicht beträchtlich ins Gewicht fallen, da noch ein weiteres Verfahren gegen ihn anhängig ist. Das Verfahren gegen die 19-Jährige wurde ebenfalls eingestellt und zwar nach Paragraf 47 Jugendgerichtsgesetz wegen geringer Schuld. Ihr Freund allerdings, der 23-Jährige auf der Anklagebank, wurde wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Da er seine Gewaltausbrüche eingestand, sah das Jugendgericht unter Vorsitz von Andreas Krug den Sachverhalt, wie in der Anklage geschildert, als erwiesen an. Zwei von vier Vorwürfen gegen den 23-Jährigen stellte Richter Krug ein. Der ledige Auszubildende bringt fünf Vorstrafen mit, von denen zwei ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung waren. Aufgrund dieser Vorgeschichte muss der Verurteilte ein Anti-Gewalttraining absolvieren. Zudem muss er als Geldauflage 750 Euro an die „Initiativgruppe Jugendtreff Donauwörth“zahlen.