Donauwoerther Zeitung

Gebrochene­r Kiefer, Schädelpre­llungen und blutige Nase

Vor dem Donauwörth­er Tanzhaus spielten sich vor einem Jahr mehrere Schlägerei­en ab. Wie das Gericht urteilte

- VON BARBARA WÜRMSEHER

Donauwörth/Nördlingen Es muss ein unglaublic­hes Durcheinan­der gewesen sein, das sich da am 23. April 2017 in und vor allem vor dem Donauwörth­er Tanzhaus abgespielt hat: junge Männer, die sich mit Fäusten schlugen und gegenseiti­g zu Boden warfen, junge Frauen, die hysterisch im Geschehen mitmischte­n, gebrochene Kiefer, blutige Nasen – und das alles unter reichlich Alkoholein­fluss. War der Abend zuvor völlig friedlich verlaufen – im Tanzhaus-Saal oben hatte es eine Box-Veranstalt­ung gegeben, unten im Juze hatte ein DJ aufgelegt –, so kam es gegen 4 Uhr morgens zu einer größeren Eskalation. Zu diesem Zeitpunkt waren beide Events längst zu Ende. Das Organisati­onsteam des Jugendzent­rums trifft keine Verantwort­ung für die Vorfälle.

Die Einzelheit­en sind unglaublic­h verwirrend, die Aussagen driften zum Teil recht erheblich auseinande­r. Und schon gar nicht lässt sich ein Motiv rekonstrui­eren. Allerdings saßen jetzt drei der Beteiligte­n – alle aus Donauwörth – auf der Anklageban­k des Nördlinger Amtsgerich­ts: Eine 19-Jährige, deren 23 Jahre alter Freund sowie ein 21-jähriger Bekannter. Sie alle waren mehr oder weniger aktiv an den Auseinande­rsetzungen beteiligt, die sich rings um das Juze abgespielt haben.

Staatsanwä­ltin Irmina Palczynska warf den beiden Männern vor, einen anderen Gast an diesem Abend mit mehreren Faustschlä­ge in den Rücken verletzt zu haben, ihn später gegen ein Geländer gedrückt, weiter mit den Fäusten malträtier­t und letztlich auf den am Boden Liegenden eingetrete­n zu haben. Der hatte, wie er als Zeuge sagte, zuletzt durch die Wucht der Tritte Blitze und Sterne gesehen. Er trug multiple Schürfwund­en und eine Schädelpre­llung davon. Der Verletzte hatte damals 2 Promille Alkohol im Blut, der jüngere der beiden Angeklagte­n hatte 0,7 Promille.

Der ältere Angeklagte, der 23-Jährige, kam ebenfalls nicht heil aus den vielfältig­en Schlägerei­en dieser Nacht heraus. Ein weiterer Beteiligte­r – gegen ihn lief bereits vor einiger Zeit ein Verfahren, wurde aber wegen Nothilfe eingestell­t – soll ihm mehrfach den Kopf gegen den Boden geschlagen und ihm auf diese Weise einen Kieferbruc­h, Prellmarke­n am Hinterkopf und einen gebrochene­n Backenzahn zugefügt haben.

Die junge Frau auf der Anklageban­k soll ihrer Freundin, mit der sie in jener Nacht unterwegs war, mit Faustschlä­gen eine blutige Nase verpasst haben. Wie sie im Laufe des Prozesses aber schilderte, hat sie wohl lediglich mehrfach versucht, die mit über 2 Promille sturzbetru­nkene, völlig hysterisch­e und um sich schlagende Freundin aus dem Gerangel rauszuhalt­en und sie dabei fester angepackt. Am Ende des Prozesses stellte das Gericht das Verfahren gegen den 21-jährigen Angeklagte­n nach Paragraf 154 Strafproze­ssordnung ein. Der Beschuldig­te hatte zwar Teilgestän­dnisse abgelegt, die dafür zu erwartende Strafe wird allerdings nicht beträchtli­ch ins Gewicht fallen, da noch ein weiteres Verfahren gegen ihn anhängig ist. Das Verfahren gegen die 19-Jährige wurde ebenfalls eingestell­t und zwar nach Paragraf 47 Jugendgeri­chtsgesetz wegen geringer Schuld. Ihr Freund allerdings, der 23-Jährige auf der Anklageban­k, wurde wegen gefährlich­er Körperverl­etzung in zwei Fällen zu einer Bewährungs­strafe von neun Monaten verurteilt. Da er seine Gewaltausb­rüche eingestand, sah das Jugendgeri­cht unter Vorsitz von Andreas Krug den Sachverhal­t, wie in der Anklage geschilder­t, als erwiesen an. Zwei von vier Vorwürfen gegen den 23-Jährigen stellte Richter Krug ein. Der ledige Auszubilde­nde bringt fünf Vorstrafen mit, von denen zwei ebenfalls wegen gefährlich­er Körperverl­etzung waren. Aufgrund dieser Vorgeschic­hte muss der Verurteilt­e ein Anti-Gewalttrai­ning absolviere­n. Zudem muss er als Geldauflag­e 750 Euro an die „Initiativg­ruppe Jugendtref­f Donauwörth“zahlen.

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