Schimpfworte, Gerangel und ein Stich mit der Gabel
Ein 45-jähriger Donauwörther geht auf den Freund seiner Mitbewohnerin los. Er hat 1,8 Promille Alkohol im Blut, sein Kontrahent 0,2. Bei der Frau, um die es geht, registriert die Polizei an jenem Abend 2,7 Promille
Donauwörth/Nördlingen Eine Wohngemeinschaft vor Gericht: Seit rund 25 Jahren kennen sich eine 41-jährige Wahldonauwörtherin und ihr 45 Jahre alter platonischer Freund. Von 2016 bis März 2018 lebten sie in Donauwörth unter einem Dach – dann krachte es gründlich zwischen ihnen. Unflätige Verbalattacken, heftiges Gerangel und ein Stich mit einer Gabel – so lauten zusammengefasst die Ereignisse des 15. Oktobers 2017.
Jetzt trafen sie die beiden im Amtsgericht Nördlingen wieder. Er saß auf der Anklagebank, sie durfte auf dem Zeugenstuhl Platz nehmen. Vorsitzende Richterin Andrea Eisenbarth verurteilte den Mann am Ende zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung.
Und das ist in etwa passiert: Der 45-jährige Elektriker hatte seine Bekannte vor gut eineinhalb Jahren bei sich als Untermieterin einziehen lassen, um sie ein wenig zu unterstützen, wie er im Prozess schilderte. Anfangs habe sie Miete bezahlt, seit September dann nicht mehr. Zudem habe er ihr seinen Zweitwagen zur Verfügung gestellt, den letztlich aber dann wohl der Freund der Frau gefahren hat. Wegen dieser Gesamtumstände kam es wohl immer wieder einmal zu Spannungen. Auch Alkohol sei wiederholt im Spiel gewesen. Die 41-jährige Untermieterin schilderte: „Wenn er (der Angeklagte) etwas getrunken hatte, gab es immer wieder Eskalationen. Da war so vieles, worunter meine Kinder gelitten haben.“Letztlich kam es dann im Herbst zum finalen Streit.
Wie die 41-Jährige dem Gericht schilderte, sei sie zusammen mit ihrem Partner, einem 21-jährigen Zimmerer, an jenem 15. Oktober aus der Schweiz zurück nach Donauwörth gekommen. In der Wohnung habe sich ihr Vermieter gerade ein Steak in der Küche gebraten und bei ihrer Ankunft sofort zu schimpfen und zu schlagen begonnen. Der junge Freund der Frau stellte sich, wie er sagt, dazwischen, um eine Eskalation zu verhindern. Daraufhin kam es zum Gerangel zwischen beiden Männern, die sich gegenseitig am Hals packten. Der 45-Jährige muss dann die Gabel, die er vom Kochen noch in der Hand hielt, dem Jüngeren leicht an den Hals gestochen haben, sodass eine Kratzwunde entstand.
Die Frau und ihr Freund flüchteten sich ins Schlafzimmer – verfolgt vom Angeklagten. Dort ging die lautstarke und gewalttätige Auseinandersetzung weiter – stets vor den Augen einiger der kleinen Kinder der Frau. „Er wollte weiter Stress und wollte erneut auf meine Freundin losgehen“, schilderte der 21-Jährige die Situation. „Da bin ich dazwischengegangen und hab ihn an der Wand kurz k. o. gedrückt.“Der Zimmerer beherrscht den Selbstverteidigungssport Krav Maga. „Nach ein paar Sekunden ist er wieder zu sich gekommen und wollte weitermachen. Da hab ich ihn aus dem Schlafzimmer gedrängt und die Polizei gerufen.“
Die Beamten kamen, entzerrten die Situation, nahmen die Ermittlungen auf und stellten dazu noch erhebliche Alkoholwerte fest. Während der 21-Jährige lediglich 0,2 Promille im Blut hatte, brachte es der 45-jährige Angreifer auf 1,8. Seine Untermieterin hatte sogar 2,7 Promille intus. Davon wolle sie jedoch nicht beeinträchtigt gewesen sein, wie sie auf Nachfrage von Richterin Eisenbarth erklärte: „Ich hab mich ganz normal gefühlt, ich hab kein Alkoholproblem.“
Für die Vorsitzende Andrea Eisenbarth war unzweifelhaft, dass sich der Angeklagte der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht hatte. An eine Notwehrsituation glaubte sie nicht: „Wer vorher angreift, darf sich nicht beschweren.“Neben der Bewährungsstrafe bekam der 45-Jährige auch eine Geldauflage: Er muss 4000 Euro an die Deutsche Arthrosehilfe bezahlen.
Die schwierige Lebenssituation der Wohngemeinschaft hat sich übrigens mittlerweile erledigt. Die Frau ist mit ihren Kindern inzwischen von dort ausgezogen.