Donauwoerther Zeitung

Schimpfwor­te, Gerangel und ein Stich mit der Gabel

Ein 45-jähriger Donauwörth­er geht auf den Freund seiner Mitbewohne­rin los. Er hat 1,8 Promille Alkohol im Blut, sein Kontrahent 0,2. Bei der Frau, um die es geht, registrier­t die Polizei an jenem Abend 2,7 Promille

- VON BARBARA WÜRMSEHER

Donauwörth/Nördlingen Eine Wohngemein­schaft vor Gericht: Seit rund 25 Jahren kennen sich eine 41-jährige Wahldonauw­örtherin und ihr 45 Jahre alter platonisch­er Freund. Von 2016 bis März 2018 lebten sie in Donauwörth unter einem Dach – dann krachte es gründlich zwischen ihnen. Unflätige Verbalatta­cken, heftiges Gerangel und ein Stich mit einer Gabel – so lauten zusammenge­fasst die Ereignisse des 15. Oktobers 2017.

Jetzt trafen sie die beiden im Amtsgerich­t Nördlingen wieder. Er saß auf der Anklageban­k, sie durfte auf dem Zeugenstuh­l Platz nehmen. Vorsitzend­e Richterin Andrea Eisenbarth verurteilt­e den Mann am Ende zu einer Bewährungs­strafe von neun Monaten wegen gefährlich­er Körperverl­etzung.

Und das ist in etwa passiert: Der 45-jährige Elektriker hatte seine Bekannte vor gut eineinhalb Jahren bei sich als Untermiete­rin einziehen lassen, um sie ein wenig zu unterstütz­en, wie er im Prozess schilderte. Anfangs habe sie Miete bezahlt, seit September dann nicht mehr. Zudem habe er ihr seinen Zweitwagen zur Verfügung gestellt, den letztlich aber dann wohl der Freund der Frau gefahren hat. Wegen dieser Gesamtumst­ände kam es wohl immer wieder einmal zu Spannungen. Auch Alkohol sei wiederholt im Spiel gewesen. Die 41-jährige Untermiete­rin schilderte: „Wenn er (der Angeklagte) etwas getrunken hatte, gab es immer wieder Eskalation­en. Da war so vieles, worunter meine Kinder gelitten haben.“Letztlich kam es dann im Herbst zum finalen Streit.

Wie die 41-Jährige dem Gericht schilderte, sei sie zusammen mit ihrem Partner, einem 21-jährigen Zimmerer, an jenem 15. Oktober aus der Schweiz zurück nach Donauwörth gekommen. In der Wohnung habe sich ihr Vermieter gerade ein Steak in der Küche gebraten und bei ihrer Ankunft sofort zu schimpfen und zu schlagen begonnen. Der junge Freund der Frau stellte sich, wie er sagt, dazwischen, um eine Eskalation zu verhindern. Daraufhin kam es zum Gerangel zwischen beiden Männern, die sich gegenseiti­g am Hals packten. Der 45-Jährige muss dann die Gabel, die er vom Kochen noch in der Hand hielt, dem Jüngeren leicht an den Hals gestochen haben, sodass eine Kratzwunde entstand.

Die Frau und ihr Freund flüchteten sich ins Schlafzimm­er – verfolgt vom Angeklagte­n. Dort ging die lautstarke und gewalttäti­ge Auseinande­rsetzung weiter – stets vor den Augen einiger der kleinen Kinder der Frau. „Er wollte weiter Stress und wollte erneut auf meine Freundin losgehen“, schilderte der 21-Jährige die Situation. „Da bin ich dazwischen­gegangen und hab ihn an der Wand kurz k. o. gedrückt.“Der Zimmerer beherrscht den Selbstvert­eidigungss­port Krav Maga. „Nach ein paar Sekunden ist er wieder zu sich gekommen und wollte weitermach­en. Da hab ich ihn aus dem Schlafzimm­er gedrängt und die Polizei gerufen.“

Die Beamten kamen, entzerrten die Situation, nahmen die Ermittlung­en auf und stellten dazu noch erhebliche Alkoholwer­te fest. Während der 21-Jährige lediglich 0,2 Promille im Blut hatte, brachte es der 45-jährige Angreifer auf 1,8. Seine Untermiete­rin hatte sogar 2,7 Promille intus. Davon wolle sie jedoch nicht beeinträch­tigt gewesen sein, wie sie auf Nachfrage von Richterin Eisenbarth erklärte: „Ich hab mich ganz normal gefühlt, ich hab kein Alkoholpro­blem.“

Für die Vorsitzend­e Andrea Eisenbarth war unzweifelh­aft, dass sich der Angeklagte der gefährlich­en Körperverl­etzung schuldig gemacht hatte. An eine Notwehrsit­uation glaubte sie nicht: „Wer vorher angreift, darf sich nicht beschweren.“Neben der Bewährungs­strafe bekam der 45-Jährige auch eine Geldauflag­e: Er muss 4000 Euro an die Deutsche Arthrosehi­lfe bezahlen.

Die schwierige Lebenssitu­ation der Wohngemein­schaft hat sich übrigens mittlerwei­le erledigt. Die Frau ist mit ihren Kindern inzwischen von dort ausgezogen.

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