Ärger um Parküberwacher am Klinikum
Wer sein Auto vor dem Großkrankenhaus auf dem falschen Parkplatz abstellt, kann dafür belangt werden. Ein Mann will das Vorgehen der zuständigen Firma nicht akzeptieren. Es ist nicht der einzige Fall dieser Art
Augsburg Wenn es sein müsse, sagt Edjo Weissmann, werde er den Fall bis in die letzte Instanz durchfechten. Wenn es sein müsse, werde er eben kämpfen. Es geht nicht um allzu viel Geld, aber auf sich beruhen lassen will Weissmann die Sache trotzdem nicht. Dafür ist er zu wütend. Am 6. Dezember holte er seinen Vater aus dem Klinikum ab. „Dem Senior ging es zu der Zeit nicht gut, er war gehunfähig und auf einen Rollstuhl angewiesen“, wie Weissmann berichtet. Er stellte sein Auto in der Tiefgarage des Krankenhauses auf einem für Rollstuhlfahrer ausgewiesenen Parkplatz ab, schob seinen Vater im Rollstuhl dorthin – und stellte verdutzt fest, dass er ein Knöllchen erhalten hatte. 35 Euro dafür, dass er auf einem Rollstuhlparkplatz geparkt habe, ohne einen entsprechenden Ausweis ausgelegt zu haben.
Weissmann sagt, er habe sich dann an die Geschäftsstelle der zuständigen Firma Park & Control im Erdgeschoss des Klinikums gewandt. Dort habe man ihm einen Erklärungsbogen zu dem Vorfall in die Hand gedrückt und geraten, bis zu einer Antwort abzuwarten. Er habe den Bogen ausgefüllt und auf eine Stellungnahme gewartet, die nicht gekommen sei. Stattdessen habe ihm die Firma Monate später eine Rechnung geschickt: Neben den 35 Euro Hauptforderung solle er 2,50 Euro Mahngebühr zahlen.
Weissmann überwies die 35 Euro. „Um seine Ruhe zu haben“, wie er sagt. Die Mahngebühren zahlte er nicht, schließlich habe man ihm ja geraten, zu warten. Wenig später bekam er nun erneut Post, dieses Mal von einem Inkassobüro. Er solle nun insgesamt 57,50 Euro überweisen. 2,50 Euro Mahngebühren, 20 Euro Geschäftsgebühren und Pauschale, dazu die 35 Euro Hauptforderung, die er schon gezahlt hatte. Das war der Moment, an dem sich Weissmann entschloss, so schnell nicht klein beizugeben. Rechtlich sei das ursprüngliche Knöllchen vielleicht ja noch in Ordnung gewesen, sagt er, menschlich halte er es für fragwürdig, schließlich sei ja sein Vater damals auf einen Rollstuhl angewiesen gewesen. Das folgende Geschäftsgebaren aber empfinde er als vollkommen unmöglich.
Es ist keine außergewöhnliche Situation, dass private Parkplatzwächter Ärger erregen. In Augsburg ist etwa der Fall eines „ParkplatzSherriffs“bekannt, der für seine rabiaten Methoden sogar ins Gefäng- nis musste. Die Stuttgarter Firma Park & Control ist an mehreren Standorten in der Stadt aktiv, etwa am Rewe-Parkplatz in Oberhausen.
Um klassische Bußgelder, wie sie staatliche Institutionen verhängen dürfen, handelt es sich bei den privaten Knöllchen nicht – sondern um eine sogenannte „Vertragsstrafe“. Das heißt: Wenn Kunden ihr Auto beispielsweise auf einem Supermarktparkplatz stellen, treten sie in ein Vertragsverhältnis mit dem Betreiber. Wenn sie gegen die Bedingungen des Vertrages verstoßen, kann ein privates Knöllchen rechtens sein.
Kunden, die eines erhalten haben, böten sich oft aber auch Möglichkeiten, sich zu wehren, wie der Anwalt für Verbraucherrecht Thomas Hollweck auf seiner Internetseite erklärt: Da sie in der Regel davon ausgehen könnten, vor Supermärkten kostenlos zu parken, ohne bestimmte Bedingungen anerkennen zu müssen, müssten Ausnahmen deutlich gekennzeichnet sein. Hieße im Idealfall: große Schilder, die auf die besonderen Bedingungen hinweisen und für Kunden sofort erkennbar sind, sobald diese den Parkplatz befahren. Dazu ein weiteres kleines farbiges Schild an jeder einzelnen Parkfläche. Oft seien die Schilder an der Einfahrt aber zu klein und unscheinbar – und es komme somit nicht zu einem Vertragsschluss zwischen Kunde und privater Parkplatzkontrolle.
Auch müsse sich die Vertragsstrafe in angemessenen Höhe befinden und sich an städtischen Gebühren orientieren. In Augsburg muss zehn Euro zahlen, wer im öffentlichen Raum keine vorgeschriebene Parkscheibe im Auto angebracht hat. Auf privat kontrollierten Plätzen werden für das gleiche Vergehen oftmals 30 Euro fällig. „Diese Gebühr ist überhöht“, schreibt Hollweck.
Widerspruch einzulegen, kann sich also rentieren – wenn man am Ende einen möglichen Rechtsstreit verliert, kann es dafür umso teurer werden. Auf Hollwecks Seite finden sich auch Beschwerden von Menschen, die am Augsburger Klinikum geparkt haben und sich ungerecht behandelt fühlen. Ein Mann berichtet etwa, er habe seine Mutter abgeholt, die nicht weit laufen könne. Also habe er sich auf einen der vier bis sechs freien Rollstuhlparkplätze in der Tiefgarage gestellt, damit sie es nicht so weit hat. Das Ergebnis: 35 Euro Vertragsstrafe von Park & Control.
Das Klinikum schreibt auf Anfrage, eine Parkraumüberwachung gewährleiste die „innere Organisation und einen reibungslosen Ablauf der Parkplatznutzung“. Für die Bewirtschaftung der gesamten Parkplätze am Klinikum sei die Firma Apcoa zuständig. Diese habe für die Parkraumüberwachung 2012 das Unternehmen Park & Control eingesetzt. Es komme immer wieder vor, dass sich Patienten, Angehörige und Besucher über einzelne Parkverstöße beschweren, die zum Teil berechtigt und zum Teil unberechtigt seien. Das Klinikum könne Einfluss nehmen, indem Einzelfälle von Parkverstößen gemeinsam mit Park & Control geprüft und gegebenenfalls storniert würden.