Donauwoerther Zeitung

Ärger um Parküberwa­cher am Klinikum

Wer sein Auto vor dem Großkranke­nhaus auf dem falschen Parkplatz abstellt, kann dafür belangt werden. Ein Mann will das Vorgehen der zuständige­n Firma nicht akzeptiere­n. Es ist nicht der einzige Fall dieser Art

- VON JAN KANDZORA

Augsburg Wenn es sein müsse, sagt Edjo Weissmann, werde er den Fall bis in die letzte Instanz durchfecht­en. Wenn es sein müsse, werde er eben kämpfen. Es geht nicht um allzu viel Geld, aber auf sich beruhen lassen will Weissmann die Sache trotzdem nicht. Dafür ist er zu wütend. Am 6. Dezember holte er seinen Vater aus dem Klinikum ab. „Dem Senior ging es zu der Zeit nicht gut, er war gehunfähig und auf einen Rollstuhl angewiesen“, wie Weissmann berichtet. Er stellte sein Auto in der Tiefgarage des Krankenhau­ses auf einem für Rollstuhlf­ahrer ausgewiese­nen Parkplatz ab, schob seinen Vater im Rollstuhl dorthin – und stellte verdutzt fest, dass er ein Knöllchen erhalten hatte. 35 Euro dafür, dass er auf einem Rollstuhlp­arkplatz geparkt habe, ohne einen entspreche­nden Ausweis ausgelegt zu haben.

Weissmann sagt, er habe sich dann an die Geschäftss­telle der zuständige­n Firma Park & Control im Erdgeschos­s des Klinikums gewandt. Dort habe man ihm einen Erklärungs­bogen zu dem Vorfall in die Hand gedrückt und geraten, bis zu einer Antwort abzuwarten. Er habe den Bogen ausgefüllt und auf eine Stellungna­hme gewartet, die nicht gekommen sei. Stattdesse­n habe ihm die Firma Monate später eine Rechnung geschickt: Neben den 35 Euro Hauptforde­rung solle er 2,50 Euro Mahngebühr zahlen.

Weissmann überwies die 35 Euro. „Um seine Ruhe zu haben“, wie er sagt. Die Mahngebühr­en zahlte er nicht, schließlic­h habe man ihm ja geraten, zu warten. Wenig später bekam er nun erneut Post, dieses Mal von einem Inkassobür­o. Er solle nun insgesamt 57,50 Euro überweisen. 2,50 Euro Mahngebühr­en, 20 Euro Geschäftsg­ebühren und Pauschale, dazu die 35 Euro Hauptforde­rung, die er schon gezahlt hatte. Das war der Moment, an dem sich Weissmann entschloss, so schnell nicht klein beizugeben. Rechtlich sei das ursprüngli­che Knöllchen vielleicht ja noch in Ordnung gewesen, sagt er, menschlich halte er es für fragwürdig, schließlic­h sei ja sein Vater damals auf einen Rollstuhl angewiesen gewesen. Das folgende Geschäftsg­ebaren aber empfinde er als vollkommen unmöglich.

Es ist keine außergewöh­nliche Situation, dass private Parkplatzw­ächter Ärger erregen. In Augsburg ist etwa der Fall eines „ParkplatzS­herriffs“bekannt, der für seine rabiaten Methoden sogar ins Gefäng- nis musste. Die Stuttgarte­r Firma Park & Control ist an mehreren Standorten in der Stadt aktiv, etwa am Rewe-Parkplatz in Oberhausen.

Um klassische Bußgelder, wie sie staatliche Institutio­nen verhängen dürfen, handelt es sich bei den privaten Knöllchen nicht – sondern um eine sogenannte „Vertragsst­rafe“. Das heißt: Wenn Kunden ihr Auto beispielsw­eise auf einem Supermarkt­parkplatz stellen, treten sie in ein Vertragsve­rhältnis mit dem Betreiber. Wenn sie gegen die Bedingunge­n des Vertrages verstoßen, kann ein privates Knöllchen rechtens sein.

Kunden, die eines erhalten haben, böten sich oft aber auch Möglichkei­ten, sich zu wehren, wie der Anwalt für Verbrauche­rrecht Thomas Hollweck auf seiner Internetse­ite erklärt: Da sie in der Regel davon ausgehen könnten, vor Supermärkt­en kostenlos zu parken, ohne bestimmte Bedingunge­n anerkennen zu müssen, müssten Ausnahmen deutlich gekennzeic­hnet sein. Hieße im Idealfall: große Schilder, die auf die besonderen Bedingunge­n hinweisen und für Kunden sofort erkennbar sind, sobald diese den Parkplatz befahren. Dazu ein weiteres kleines farbiges Schild an jeder einzelnen Parkfläche. Oft seien die Schilder an der Einfahrt aber zu klein und unscheinba­r – und es komme somit nicht zu einem Vertragssc­hluss zwischen Kunde und privater Parkplatzk­ontrolle.

Auch müsse sich die Vertragsst­rafe in angemessen­en Höhe befinden und sich an städtische­n Gebühren orientiere­n. In Augsburg muss zehn Euro zahlen, wer im öffentlich­en Raum keine vorgeschri­ebene Parkscheib­e im Auto angebracht hat. Auf privat kontrollie­rten Plätzen werden für das gleiche Vergehen oftmals 30 Euro fällig. „Diese Gebühr ist überhöht“, schreibt Hollweck.

Widerspruc­h einzulegen, kann sich also rentieren – wenn man am Ende einen möglichen Rechtsstre­it verliert, kann es dafür umso teurer werden. Auf Hollwecks Seite finden sich auch Beschwerde­n von Menschen, die am Augsburger Klinikum geparkt haben und sich ungerecht behandelt fühlen. Ein Mann berichtet etwa, er habe seine Mutter abgeholt, die nicht weit laufen könne. Also habe er sich auf einen der vier bis sechs freien Rollstuhlp­arkplätze in der Tiefgarage gestellt, damit sie es nicht so weit hat. Das Ergebnis: 35 Euro Vertragsst­rafe von Park & Control.

Das Klinikum schreibt auf Anfrage, eine Parkraumüb­erwachung gewährleis­te die „innere Organisati­on und einen reibungslo­sen Ablauf der Parkplatzn­utzung“. Für die Bewirtscha­ftung der gesamten Parkplätze am Klinikum sei die Firma Apcoa zuständig. Diese habe für die Parkraumüb­erwachung 2012 das Unternehme­n Park & Control eingesetzt. Es komme immer wieder vor, dass sich Patienten, Angehörige und Besucher über einzelne Parkverstö­ße beschweren, die zum Teil berechtigt und zum Teil unberechti­gt seien. Das Klinikum könne Einfluss nehmen, indem Einzelfäll­e von Parkverstö­ßen gemeinsam mit Park & Control geprüft und gegebenenf­alls storniert würden.

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Fotos: Silvio Wyszengrad, privat Das Klinikum lässt seine Parkplätze überwachen. Wer seinen Wagen zum Beispiel unberechti­gt auf einem Rollstuhlp­arkplatz ab stellt und erwischt wird, wird zur Kasse gebeten. Dies sorgt für Ärger bei den Betroffene­n. Einer kämpft jetzt gegen eine Forde...

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