Ohne Geld in sieben Hotels eingecheckt
Ein 43-Jähriger steht auf der Straße. Aus Not mietet er sich in verschiedene Unterkünfte ein. Die Rechnungen zahlt er aber nicht. Darum muss er sich nun vor Gericht verantworten
Augsburg/Landkreis Wer eine Wohnung sucht und keine findet, kann schier verzweifeln. Problematisch wird es vor allem dann, wenn man die alte Wohnung bereits gekündigt hat. Vorübergehend im Hotel zu leben, ist eine mögliche Zwischenlösung – wenn man das nötige Kleingeld hat.
Ein 43-Jähriger mietete sich mit seiner Lebensgefährtin und deren Kind im Sommer 2017 über fünf Wochen hinweg in sieben Hotels in Schwaben – auch in Donauwörth – ein. Die Rechnungen über insge- samt fast 7000 Euro freilich zahlte er nicht. Das Amtsgericht verurteilte ihn deshalb wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten.
Ziemlich kleinlaut schildert der Angeklagte (Verteidigerin: Martina Sulzberger) vor Richterin Susanne Scheiwiller seine damalige Notlage. Über ein Jahr lang habe er eine neue Wohnung gesucht. Dann habe er eine Zusage bekommen, die alte Wohnung gekündigt. „Als wir in die neuen Räume umziehen wollten, sagte die Vermieterin überraschend ab. Angeblich war es zu einem Wasserschaden gekommen“, erzählte der 43-Jährige. „So standen wir mit Sack und Pack auf der Straße. Es war ein Schlag ins Gesicht.“Als Notlösung habe man dann fünf Wochen lang in verschiedenen Hotels gelebt: neben Donauwörth auch in Augsburg, Friedberg und Gersthofen. Und es stimme, er habe kein Geld gehabt, um die Rechnungen zu begleichen. Deshalb sei man stets nach einigen Tagen verschwunden und habe sich im nächsten Hotel eingemietet. Die Polizei war ihm damals schnell auf die Schliche gekommen. Da er ohne festen Wohnsitz war, musste er drei Monate in Untersuchungshaft.
Inzwischen, so sagt der Angeklagte durchaus mit Stolz in der Stimme, hätten sich seine Verhältnisse deutlich gebessert. Er habe wieder eine Wohnung und einen guten Job, er wolle den angerichteten Schaden in monatlichen Raten wiedergutmachen. Dies macht ihm Richterin Scheiwiller auch zur Auflage, als sie ihm im Urteil Bewährung zubilligt.