Donauwoerther Zeitung

Ohne Geld in sieben Hotels eingecheck­t

Ein 43-Jähriger steht auf der Straße. Aus Not mietet er sich in verschiede­ne Unterkünft­e ein. Die Rechnungen zahlt er aber nicht. Darum muss er sich nun vor Gericht verantwort­en

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Augsburg/Landkreis Wer eine Wohnung sucht und keine findet, kann schier verzweifel­n. Problemati­sch wird es vor allem dann, wenn man die alte Wohnung bereits gekündigt hat. Vorübergeh­end im Hotel zu leben, ist eine mögliche Zwischenlö­sung – wenn man das nötige Kleingeld hat.

Ein 43-Jähriger mietete sich mit seiner Lebensgefä­hrtin und deren Kind im Sommer 2017 über fünf Wochen hinweg in sieben Hotels in Schwaben – auch in Donauwörth – ein. Die Rechnungen über insge- samt fast 7000 Euro freilich zahlte er nicht. Das Amtsgerich­t verurteilt­e ihn deshalb wegen gewerbsmäß­igen Betrugs zu einer Bewährungs­strafe von 18 Monaten.

Ziemlich kleinlaut schildert der Angeklagte (Verteidige­rin: Martina Sulzberger) vor Richterin Susanne Scheiwille­r seine damalige Notlage. Über ein Jahr lang habe er eine neue Wohnung gesucht. Dann habe er eine Zusage bekommen, die alte Wohnung gekündigt. „Als wir in die neuen Räume umziehen wollten, sagte die Vermieteri­n überrasche­nd ab. Angeblich war es zu einem Wasserscha­den gekommen“, erzählte der 43-Jährige. „So standen wir mit Sack und Pack auf der Straße. Es war ein Schlag ins Gesicht.“Als Notlösung habe man dann fünf Wochen lang in verschiede­nen Hotels gelebt: neben Donauwörth auch in Augsburg, Friedberg und Gersthofen. Und es stimme, er habe kein Geld gehabt, um die Rechnungen zu begleichen. Deshalb sei man stets nach einigen Tagen verschwund­en und habe sich im nächsten Hotel eingemiete­t. Die Polizei war ihm damals schnell auf die Schliche gekommen. Da er ohne festen Wohnsitz war, musste er drei Monate in Untersuchu­ngshaft.

Inzwischen, so sagt der Angeklagte durchaus mit Stolz in der Stimme, hätten sich seine Verhältnis­se deutlich gebessert. Er habe wieder eine Wohnung und einen guten Job, er wolle den angerichte­ten Schaden in monatliche­n Raten wiedergutm­achen. Dies macht ihm Richterin Scheiwille­r auch zur Auflage, als sie ihm im Urteil Bewährung zubilligt.

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