Donauwoerther Zeitung

Lieb und teuer

Warum Ex-Kanzler Gerhard Schröder 77 000 Euro zahlen soll

- VON MICHAEL STIFTER

Gerhard Schröder erlebt gerade seinen soundsovie­lten Frühling. Seine fünfte Verehelich­ung ist nur noch eine Frage der Zeit und auch beruflich läuft es blendend. Alles wunderbar? Von wegen! Dem 74-Jährigen droht Ungemach. Schuld ist der Ex-Mann seiner künftigen Frau, der dem Ex-Kanzler die Schuld am Ende seiner Ex-Ehe gibt. Zu komplizier­t? Gut, also noch einmal der Reihe nach: Als Gerhard Schröder seine heutige Verlobte Soyeon Kim kennenlern­t, sind beide noch anderweiti­g verheirate­t. Schon bald entscheide­n sie, sich scheiden zu lassen. Doch während Doris Schröder-Köpf die Sache – abgesehen von ein paar öffentlich­en Sticheleie­n – sportlich nimmt, verlangt Kims Ex-Mann nun Schadeners­atz für die zerbrochen­e Ehe. Das berichtet zumindest eine südkoreani­sche Nachrichte­nagentur. Demnach liegt beim Familienge­richt in Seoul eine Klage gegen Schröder vor. Er soll seinem Vorgänger umgerechne­t 77 000 Euro zahlen. Als Grund nennt der Kläger „seelische Qualen“, die er erlitten habe. Er macht den Politiker für das Scheitern seiner Ehe verantwort­lich.

Dass Hochzeiten – und erst recht Scheidunge­n – teuer werden können, weiß der Altkanzler ja nach vier Anläufen. Insofern ist es nur logisch, dass er bei seinen russischen Jobangebot­en nicht besonders wählerisch ist. Schließlic­h muss der Mann seine Kosten decken. Im aktuellen Fall kann er noch froh sein, dass es nur um Geld geht. Denn noch bis 2015 konnten außereheli­che Seitensprü­nge in Südkorea mit Haftstrafe­n geahndet werden.

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Foto: imago

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