Johannes Strasser auch vor Landgericht freigesprochen
Justiz Wieder sagen die entscheidenden Zeugen nicht aus. Den Ehepartnern kann keine Schuld nachgewiesen werden
Augsburg Der Ton von Richterin Karin Becker wird forscher. Nicht in Richtung der Angeklagten, sondern in Richtung von Staatsanwältin Andrea Kovacs. „Man sollte auch mal akzeptieren, dass man wenig in der Hand hat“, mahnt Becker und macht dadurch klar, auf welches Ende dieser Prozess zusteuert.
Auf der Anklagebank im Landgericht Augsburg sitzt der ehemalige SPD-Landtagsabgeordnete und Tapfheimer Bürgermeister Johannes Strasser, neben ihm seine Frau. Beide müssen sich wegen Betrugsvorwürfen verantworten. Bereits im November stand der Geschäftsmann aus Gundelfingen mit seiner Gattin vor dem Dillinger Amtsgericht. Dieses sprach die beiden frei. Dass es auch in der Berufungsverhandlung zu keiner Verurteilung kommt, wird schnell klar. Dazu fehlen, wie schon in der ersten Instanz, die Zeugen. Denn die beiden Rechtsanwälte, die Anzeige erstattet haben, wollen sich erneut nicht äußern. Diesmal erscheinen sie nicht einmal. Die Juristen sollten Strasser vor einigen Jahren in einer Zivilklage vertreten.
Eine Firma für Windkraftanlagen hatte dem Geschäftsmann eine sechsstellige Summe geschuldet. Vordem Prozess wurde eine Erfolgshonorar vereinbarung abgeschlossen .25 Prozent der 100000 Euro, die infolge eines Vergleiches heraussprangen, sollten an die Anwälte gehen. Doch dazu kam es nicht – denn gegen Strasser standen Pfändungen aus. Der Vorwurf: Das hätten Strasser und seine Frau, die die Vereinbarung unterschrieb, wissen müssen. Auch beim Prozess in Augsburg erhärtet sich der Verdacht nicht. Im Gegensatz zum Verfahren in Dillingen äußern sich die Angeklagten aber über ihre Anwälte. Dies entlastet zuallererst Strassers Frau. Da gegen sie keine Pfändungen vorlagen, war ihre Vereinbarung mit den Anwälten legitim. Dass die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zunächst weiter von ihrer Schuld überzeugt ist, bezeichnet Richterin Becker als „unverständlich“und spricht die Angeklagte frei, die den Saal verlässt.
Zurück bleibt Strasser. Auch dessen Anwalt äußert sich. Demnach habe Strasser im Wissen der Pfändungen seine Frau den Prozess führen lassen. Nur auf Empfehlung seines Anwalts sei er hinzugezogen worden. Warum, wisse er nicht. Dann ist da noch seine Unterschrift auf einer Honorarvereinbarung, die nicht von den Anwälten unterzeichnet ist. Dies sei lediglich ein „Entwurf“ohne Bedeutung gewesen. Staatsanwältin Kovacs sieht die Schuld bewiesen und fordert eineinhalb Jahre Haft – ohne Bewährung. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Becker spricht ihn frei. Zwar gebe es einen Anfangsverdacht, heißt es in der Begründung: „Aber im Zweifel für den Angeklagten.“