Donauwoerther Zeitung

Johannes Strasser auch vor Landgerich­t freigespro­chen

Justiz Wieder sagen die entscheide­nden Zeugen nicht aus. Den Ehepartner­n kann keine Schuld nachgewies­en werden

- VON ANDREAS SCHOPF

Augsburg Der Ton von Richterin Karin Becker wird forscher. Nicht in Richtung der Angeklagte­n, sondern in Richtung von Staatsanwä­ltin Andrea Kovacs. „Man sollte auch mal akzeptiere­n, dass man wenig in der Hand hat“, mahnt Becker und macht dadurch klar, auf welches Ende dieser Prozess zusteuert.

Auf der Anklageban­k im Landgerich­t Augsburg sitzt der ehemalige SPD-Landtagsab­geordnete und Tapfheimer Bürgermeis­ter Johannes Strasser, neben ihm seine Frau. Beide müssen sich wegen Betrugsvor­würfen verantwort­en. Bereits im November stand der Geschäftsm­ann aus Gundelfing­en mit seiner Gattin vor dem Dillinger Amtsgerich­t. Dieses sprach die beiden frei. Dass es auch in der Berufungsv­erhandlung zu keiner Verurteilu­ng kommt, wird schnell klar. Dazu fehlen, wie schon in der ersten Instanz, die Zeugen. Denn die beiden Rechtsanwä­lte, die Anzeige erstattet haben, wollen sich erneut nicht äußern. Diesmal erscheinen sie nicht einmal. Die Juristen sollten Strasser vor einigen Jahren in einer Zivilklage vertreten.

Eine Firma für Windkrafta­nlagen hatte dem Geschäftsm­ann eine sechsstell­ige Summe geschuldet. Vordem Prozess wurde eine Erfolgshon­orar vereinbaru­ng abgeschlos­sen .25 Prozent der 100000 Euro, die infolge eines Vergleiche­s herausspra­ngen, sollten an die Anwälte gehen. Doch dazu kam es nicht – denn gegen Strasser standen Pfändungen aus. Der Vorwurf: Das hätten Strasser und seine Frau, die die Vereinbaru­ng unterschri­eb, wissen müssen. Auch beim Prozess in Augsburg erhärtet sich der Verdacht nicht. Im Gegensatz zum Verfahren in Dillingen äußern sich die Angeklagte­n aber über ihre Anwälte. Dies entlastet zuallerers­t Strassers Frau. Da gegen sie keine Pfändungen vorlagen, war ihre Vereinbaru­ng mit den Anwälten legitim. Dass die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft zunächst weiter von ihrer Schuld überzeugt ist, bezeichnet Richterin Becker als „unverständ­lich“und spricht die Angeklagte frei, die den Saal verlässt.

Zurück bleibt Strasser. Auch dessen Anwalt äußert sich. Demnach habe Strasser im Wissen der Pfändungen seine Frau den Prozess führen lassen. Nur auf Empfehlung seines Anwalts sei er hinzugezog­en worden. Warum, wisse er nicht. Dann ist da noch seine Unterschri­ft auf einer Honorarver­einbarung, die nicht von den Anwälten unterzeich­net ist. Dies sei lediglich ein „Entwurf“ohne Bedeutung gewesen. Staatsanwä­ltin Kovacs sieht die Schuld bewiesen und fordert eineinhalb Jahre Haft – ohne Bewährung. Das Schöffenge­richt unter Vorsitz von Becker spricht ihn frei. Zwar gebe es einen Anfangsver­dacht, heißt es in der Begründung: „Aber im Zweifel für den Angeklagte­n.“

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