Zwei Männer außer Kontrolle
Randale am Monheimer Schützenheim, Drogenhandel, Körperverletzung und Unfallflucht – in einem Prozess kommt so einiges auf den Tisch. Am Ende werden ein 25- und ein 31-Jähriger hart bestraft. Der Jüngere war schon mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt gekom
Monheim/Nördlingen Es war ein fröhlicher Freitagabend im Monheimer Schützenheim. Dort fand vor einem Jahr das „Bürgerschießen“statt. „Jubel, Trubel, Heiterkeit – die Leute hatten Spaß.“So beschreibt Vorsitzender Alfred Neuwirth das gesellige Beisammensein nach dem Wettkampf. Rund 80 Personen tummelten sich im Gebäude. Ein paar gingen gegen 23.30 Uhr nach draußen, um eine Zigarette zu rauchen – und innerhalb weniger Momente war die Feierlaune futsch. Schläge, Schreie, Randale. Verantwortlich dafür waren zwei Männer, die vor dem Schützenheim auftauchten. Weil der dortige Tumult lange nicht alles war, was der 25und der 31-Jährige anstellten, mussten sie sich nun vor dem Schöffengericht in Nördlingen verantworten. Es war ein Mammutprozess, der sechs Stunden dauerte und an dessen Ende die beiden Angeklagten hart bestraft wurden.
Nachdem 18 Zeugen vernommen worden waren, stellte sich für das Gericht unter Vorsitz von Andrea Eisenbarth der Sachverhalt so dar: An jenem Freitag des 5. Mai trafen sich drei Kumpels, allesamt arbeitslos, am frühen Abend auf einer Sitzbank beim Seniorenheim in Monheim. Zwei der Männer ließen sich volllaufen. Sie tranken zusammen eine Flasche Wodka und ein Dutzend Halbe Bier. Möglicherweise waren auch Drogen im Spiel. Das Trio zog weiter, sah, dass im Schützenheim noch was los war und steuerte auf die Raucher vor der Tür zu – und sogleich beschuldigte der 25-Jährige einen der SchützenheimGäste, der hätte sein Handy kaputtgemacht. Was natürlich nicht stimmte. Der 22-Jährige ließ sich das nicht gefallen, bekam aber im nächsten Augenblick einen Kopfstoß versetzt. Folge: ein Schleudertrauma. Es folgte eine Rangelei, ehe sich die Bürgerschießen-Teilnehmer ins Gebäude zurückzogen und die Tür erst zuhielten und dann absperrten.
Der 25- und der 31-Jährige legten jetzt so richtig los. Erst schlugen sie das Drahtglas an der Eingangstür ein, dann tauchte der 25-Jährige an einem Fenster auf und trommelte mit den Fäusten dagegen, bis es zerbarst. Eine 51-Jährige bekam einen kleinen Splitter ins Auge. Der 25-Jährige fuchtelte mit einer großen Glasscherbe herum, beschimpfte die Gäste durch das Fenster und drohte, er werde alle töten. Währenddessen knickte der 31-Jährige auf dem Parkplatz ein Schild um.
Wenig später traf die Polizei ein – was wiederum den 31-Jährigen animierte, so richtig loszulegen. Er beleidigte und bedrohte die Beamten („ich bring euch um“) und zeigte ihnen den Hitlergruß, während sein Komplize, der sich an den Glasscheiben verletzt hatte, im Krankenwagen behandelt wurde. Eine Polizistin machte der 31-Jährige an, wollte seinen Arm um sie legen. Den Gesetzeshütern gelang es nur mit Mühe, die Situation zu beruhigen. Nachdem der Sachverhalt aufgenommen worden war, ließen die Beamten den Mann ziehen.
Der jedoch war weiter auf Krawall gebürstet. Gegen 2 Uhr tauchte er vor einer Kneipe in der Monheimer Altstadt auf, pöbelte sofort einige Personen an, zertrümmerte Plastikstühle und schlug mit einem Schuh gegen eine Scheibe. Erneut rückte die Polizei an. Der 31-Jährige ignorierte einen Platzverweis und bekam schließlich Handschellen angelegt. Die Nacht musste der Betrunkene (2,4 Promille) in der Ausnüchterungszelle verbringen.
Vor Gericht brachten den Monheimer auch weitere Vergehen. Vom Herbst 2016 bis Anfang 2017 handelte er mit Drogen, vornehmlich Marihuana, aber auch Amphetamine und Ecstasy. Hier kam die Polizei dem Angeklagten durch einen anonymen Tipp auf die Schliche. Auf den in seinem Mobiltelefon gespeicherten Daten (Chat-Verläufe) waren die dunklen Geschäfte dokumentiert. Die Ware bezog der 31-Jährige nach eigenen Angaben von einem Mann aus Wemding. Zwei der Abnehmer waren nun als Zeugen vorgeladen.
Im März 2017 erwischte die Polizei den Monheimer zweimal innerhalb von zehn Tagen unter dem Einfluss von Rauschgift am Steuer eines Autos. Einen Führerschein hatte er da schon nicht mehr. Im September hatte er bei einer Kontrolle ein paar Gramm Marihuana bei sich. Am 13. Dezember folgte die nächste Straftat: Mit gut einem Promille Alkohol im Blut setzte sich der 31-Jährige ins Auto einer Verwandten, fuhr in den Ortsteil Ried, prallte dort gegen ein geparktes Auto, schob dieses auf einen anderen Wagen – und machte sich aus dem Staub.
Während der 31-Jährige bis zu den genannten Eskapaden ein unbeschriebenes Blatt war, kam der andere Angeklagte schon als Jugendlicher mit dem Gesetz in Konflikt. Drogen konsumierte er bereits mit 14. Es sammelten sich sieben Vorstrafen an, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl und Sachbeschädigung. Zweimal saß der junge Mann deshalb in Haft.
Aus welch schwierigen Familienverhältnissen er kommt, zeigte sich im Gerichtssaal. Ein Angehöriger, der als Zuschauer erschienen war, war derart alkoholisiert, dass sich die „Fahne“im ganzen Sitzungssaal ausbreitete. Andrea Eisenbarth sah angesichts des Gestanks „die Verhandlung beeinträchtigt“und schickte den Betrunkenen hinaus.
Bei den Angeklagten sah das Gericht keinen Grund für Nachsicht. Dass der 31-Jährige serienweise straffällig wurde, dafür habe man „keinerlei Verständnis“, machte Andrea Eisenbarth klar. Das gelte insbesondere auch für das Verhalten gegenüber der Polizei. Der bis heute nicht beglichene Schaden am Schützenheim – gut 1000 Euro – sei für den Verein „kein Pappenstiel“.
Eine Bewährungsstrafe komme „ganz klar“nicht in Frage: „Sie haben in deutlichster Weise gezeigt, dass Sie sich nicht an unsere Rechtsordnung halten.“Die Konsequenz: gleich zwei Haftstrafen – eine über eineinhalb Jahre und eine über elf Monate. Bemerkenswert: Staatsanwältin Irmina Palczynska hätte dem Angeklagten noch eine Bewährung zugestanden.
Ein Jahr und sechs Monate Gefängnis gab es für den 25-Jährigen. „Wer sich so verhält, obwohl er einschlägig vorbestraft ist, hat mit keiner Milde des Gerichts zu rechnen“, merkte Andrea Eisenbarth dazu an.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Todesdrohungen und Hitlergruß
Schon mit 14 Jahren Rauschgift konsumiert