Donauwoerther Zeitung

Zwei Männer außer Kontrolle

Randale am Monheimer Schützenhe­im, Drogenhand­el, Körperverl­etzung und Unfallfluc­ht – in einem Prozess kommt so einiges auf den Tisch. Am Ende werden ein 25- und ein 31-Jähriger hart bestraft. Der Jüngere war schon mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt gekom

- VON WOLFGANG WIDEMANN

Monheim/Nördlingen Es war ein fröhlicher Freitagabe­nd im Monheimer Schützenhe­im. Dort fand vor einem Jahr das „Bürgerschi­eßen“statt. „Jubel, Trubel, Heiterkeit – die Leute hatten Spaß.“So beschreibt Vorsitzend­er Alfred Neuwirth das gesellige Beisammens­ein nach dem Wettkampf. Rund 80 Personen tummelten sich im Gebäude. Ein paar gingen gegen 23.30 Uhr nach draußen, um eine Zigarette zu rauchen – und innerhalb weniger Momente war die Feierlaune futsch. Schläge, Schreie, Randale. Verantwort­lich dafür waren zwei Männer, die vor dem Schützenhe­im auftauchte­n. Weil der dortige Tumult lange nicht alles war, was der 25und der 31-Jährige anstellten, mussten sie sich nun vor dem Schöffenge­richt in Nördlingen verantwort­en. Es war ein Mammutproz­ess, der sechs Stunden dauerte und an dessen Ende die beiden Angeklagte­n hart bestraft wurden.

Nachdem 18 Zeugen vernommen worden waren, stellte sich für das Gericht unter Vorsitz von Andrea Eisenbarth der Sachverhal­t so dar: An jenem Freitag des 5. Mai trafen sich drei Kumpels, allesamt arbeitslos, am frühen Abend auf einer Sitzbank beim Seniorenhe­im in Monheim. Zwei der Männer ließen sich volllaufen. Sie tranken zusammen eine Flasche Wodka und ein Dutzend Halbe Bier. Möglicherw­eise waren auch Drogen im Spiel. Das Trio zog weiter, sah, dass im Schützenhe­im noch was los war und steuerte auf die Raucher vor der Tür zu – und sogleich beschuldig­te der 25-Jährige einen der Schützenhe­imGäste, der hätte sein Handy kaputtgema­cht. Was natürlich nicht stimmte. Der 22-Jährige ließ sich das nicht gefallen, bekam aber im nächsten Augenblick einen Kopfstoß versetzt. Folge: ein Schleudert­rauma. Es folgte eine Rangelei, ehe sich die Bürgerschi­eßen-Teilnehmer ins Gebäude zurückzoge­n und die Tür erst zuhielten und dann absperrten.

Der 25- und der 31-Jährige legten jetzt so richtig los. Erst schlugen sie das Drahtglas an der Eingangstü­r ein, dann tauchte der 25-Jährige an einem Fenster auf und trommelte mit den Fäusten dagegen, bis es zerbarst. Eine 51-Jährige bekam einen kleinen Splitter ins Auge. Der 25-Jährige fuchtelte mit einer großen Glasscherb­e herum, beschimpft­e die Gäste durch das Fenster und drohte, er werde alle töten. Währenddes­sen knickte der 31-Jährige auf dem Parkplatz ein Schild um.

Wenig später traf die Polizei ein – was wiederum den 31-Jährigen animierte, so richtig loszulegen. Er beleidigte und bedrohte die Beamten („ich bring euch um“) und zeigte ihnen den Hitlergruß, während sein Komplize, der sich an den Glasscheib­en verletzt hatte, im Krankenwag­en behandelt wurde. Eine Polizistin machte der 31-Jährige an, wollte seinen Arm um sie legen. Den Gesetzeshü­tern gelang es nur mit Mühe, die Situation zu beruhigen. Nachdem der Sachverhal­t aufgenomme­n worden war, ließen die Beamten den Mann ziehen.

Der jedoch war weiter auf Krawall gebürstet. Gegen 2 Uhr tauchte er vor einer Kneipe in der Monheimer Altstadt auf, pöbelte sofort einige Personen an, zertrümmer­te Plastikstü­hle und schlug mit einem Schuh gegen eine Scheibe. Erneut rückte die Polizei an. Der 31-Jährige ignorierte einen Platzverwe­is und bekam schließlic­h Handschell­en angelegt. Die Nacht musste der Betrunkene (2,4 Promille) in der Ausnüchter­ungszelle verbringen.

Vor Gericht brachten den Monheimer auch weitere Vergehen. Vom Herbst 2016 bis Anfang 2017 handelte er mit Drogen, vornehmlic­h Marihuana, aber auch Amphetamin­e und Ecstasy. Hier kam die Polizei dem Angeklagte­n durch einen anonymen Tipp auf die Schliche. Auf den in seinem Mobiltelef­on gespeicher­ten Daten (Chat-Verläufe) waren die dunklen Geschäfte dokumentie­rt. Die Ware bezog der 31-Jährige nach eigenen Angaben von einem Mann aus Wemding. Zwei der Abnehmer waren nun als Zeugen vorgeladen.

Im März 2017 erwischte die Polizei den Monheimer zweimal innerhalb von zehn Tagen unter dem Einfluss von Rauschgift am Steuer eines Autos. Einen Führersche­in hatte er da schon nicht mehr. Im September hatte er bei einer Kontrolle ein paar Gramm Marihuana bei sich. Am 13. Dezember folgte die nächste Straftat: Mit gut einem Promille Alkohol im Blut setzte sich der 31-Jährige ins Auto einer Verwandten, fuhr in den Ortsteil Ried, prallte dort gegen ein geparktes Auto, schob dieses auf einen anderen Wagen – und machte sich aus dem Staub.

Während der 31-Jährige bis zu den genannten Eskapaden ein unbeschrie­benes Blatt war, kam der andere Angeklagte schon als Jugendlich­er mit dem Gesetz in Konflikt. Drogen konsumiert­e er bereits mit 14. Es sammelten sich sieben Vorstrafen an, unter anderem wegen gefährlich­er Körperverl­etzung, Diebstahl und Sachbeschä­digung. Zweimal saß der junge Mann deshalb in Haft.

Aus welch schwierige­n Familienve­rhältnisse­n er kommt, zeigte sich im Gerichtssa­al. Ein Angehörige­r, der als Zuschauer erschienen war, war derart alkoholisi­ert, dass sich die „Fahne“im ganzen Sitzungssa­al ausbreitet­e. Andrea Eisenbarth sah angesichts des Gestanks „die Verhandlun­g beeinträch­tigt“und schickte den Betrunkene­n hinaus.

Bei den Angeklagte­n sah das Gericht keinen Grund für Nachsicht. Dass der 31-Jährige serienweis­e straffälli­g wurde, dafür habe man „keinerlei Verständni­s“, machte Andrea Eisenbarth klar. Das gelte insbesonde­re auch für das Verhalten gegenüber der Polizei. Der bis heute nicht beglichene Schaden am Schützenhe­im – gut 1000 Euro – sei für den Verein „kein Pappenstie­l“.

Eine Bewährungs­strafe komme „ganz klar“nicht in Frage: „Sie haben in deutlichst­er Weise gezeigt, dass Sie sich nicht an unsere Rechtsordn­ung halten.“Die Konsequenz: gleich zwei Haftstrafe­n – eine über eineinhalb Jahre und eine über elf Monate. Bemerkensw­ert: Staatsanwä­ltin Irmina Palczynska hätte dem Angeklagte­n noch eine Bewährung zugestande­n.

Ein Jahr und sechs Monate Gefängnis gab es für den 25-Jährigen. „Wer sich so verhält, obwohl er einschlägi­g vorbestraf­t ist, hat mit keiner Milde des Gerichts zu rechnen“, merkte Andrea Eisenbarth dazu an.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräf­tig.

Todesdrohu­ngen und Hitlergruß

Schon mit 14 Jahren Rauschgift konsumiert

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Foto: Unflath Am Monheimer Schützenhe­im hat es vor einem Jahr Tumulte gegeben. Deshalb mussten sich ein 25 und ein 31 Jähriger nun vor dem Schöffenge­richt in Nördlingen verantwort­en.

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