Donauwoerther Zeitung

Kein Schaden für den Landkreis

Eine Asylsuchen­de machte sich jünger als sie war und steht nun wegen Sozialbetr­ugs vor Gericht. Doch zahlen musste der Freistaat, nicht das Landratsam­t

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Landkreis Für Schlagzeil­en hat in dieser Woche die Verhandlun­g am Amtsgerich­t Augsburg gegen eine 32-jährige Äthiopieri­n gesorgt, der die Staatsanwa­ltschaft Augsburg Sozialbetr­ug in großem Stil vorwirft. Wie berichtet, war die Frau im Jahr 2012 auf legalem Weg in den Landkreis Donau-Ries gekommen, soll bei den Behörden falsche Angaben gemacht und sich elf Jahre jünger ausgegeben haben. Damit sei sie als unbegleite­te Minderjähr­ige in den Genuss besonderer Sozialleis­tungen gekommen und habe – so die Staatsanwa­ltschaft Augsburg – der Stadt München und dem Landratsam­t Donau-Ries Schaden von insgesamt gut 145 000 Euro zugefügt.

Die Gelder kommen aus einem anderen Topf

Das Landratsam­t korrigiert diesen Vorwurf und stellt nun in einer Pressemitt­eilung fest, dass dem Landkreis entgegen der Anklage kein Schaden entstanden ist, da sämtliche getätigten Zahlungen durch den Freistaat Bayern erstattet wurden. Insofern geht es natürlich um öffentlich­e Gelder, sie kommen aber aus einem anderen Topf.

Pressespre­cher Simon Kapfer erklärt außerdem: „Zudem hatte die junge Frau durch die Angabe eines falschen Alters keinerlei finanziell­e Vorteile, da sie in der Folge lediglich ein monatliche­s Taschengel­d in Höhe von 60 Euro erhielt. Damit hatte sie sich persönlich finanziell sogar schlechter gestellt.“

Das Landratsam­t Donau-Ries bestätigt, für die Angeklagte Gesamtzahl­ungen im Zeitraum zwischen Dezember 2013 und September in Höhe von etwa 138 000 Euro geleistet zu haben. Diese Summe sei jedoch keineswegs der Angeklagte­n selbst ausgezahlt worden. Der Großteil dieser Zahlungen, nämlich etwa 128000 Euro, musste für entstanden­e Heimkosten und Betreuung aufgewende­t werden. Gleichzeit­ig ging die Frau einer Erwerbstät­igkeit nach und leistete aus diesen Einkünften Zahlungen in Höhe von etwa 10 000 Euro an den Landkreis Donau-Ries.

In enger Zusammenar­beit mit Polizei, den Strafverfo­lgungsbehö­rden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (BAMF) war im Jahr 2015 eine zweite Identität der Äthiopieri­n festgestel­lt worden. Dabei stellte sich das angegebene Alter als falsch heraus. In der Folge wurden die Ju2016 gendhilfem­aßnahmen beendet und Anzeige erstattet.

Der Prozess am Mittwoch musste unterbroch­en werden, da die hochschwan­gere Angeklagte einen Zusammenbr­uch hatte. Wann der Prozess fortgesetz­t wird, ist noch offen. Vorsitzend­er Richter Dominik Wagner geht davon aus, dass es mindestens ein halbes Jahr dauert, bis es so weit ist.

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Foto: Karl Josef Hildenbran­d/dpa Einer aus Äthiopien stammenden Frau wird Sozialbetr­ug vorgeworfe­n. Doch Geschädigt­er ist der Freistaat, nicht der Landkreis Donau Ries, wie jetzt das Landratsam­t feststellt.

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