Kein Schaden für den Landkreis
Eine Asylsuchende machte sich jünger als sie war und steht nun wegen Sozialbetrugs vor Gericht. Doch zahlen musste der Freistaat, nicht das Landratsamt
Landkreis Für Schlagzeilen hat in dieser Woche die Verhandlung am Amtsgericht Augsburg gegen eine 32-jährige Äthiopierin gesorgt, der die Staatsanwaltschaft Augsburg Sozialbetrug in großem Stil vorwirft. Wie berichtet, war die Frau im Jahr 2012 auf legalem Weg in den Landkreis Donau-Ries gekommen, soll bei den Behörden falsche Angaben gemacht und sich elf Jahre jünger ausgegeben haben. Damit sei sie als unbegleitete Minderjährige in den Genuss besonderer Sozialleistungen gekommen und habe – so die Staatsanwaltschaft Augsburg – der Stadt München und dem Landratsamt Donau-Ries Schaden von insgesamt gut 145 000 Euro zugefügt.
Die Gelder kommen aus einem anderen Topf
Das Landratsamt korrigiert diesen Vorwurf und stellt nun in einer Pressemitteilung fest, dass dem Landkreis entgegen der Anklage kein Schaden entstanden ist, da sämtliche getätigten Zahlungen durch den Freistaat Bayern erstattet wurden. Insofern geht es natürlich um öffentliche Gelder, sie kommen aber aus einem anderen Topf.
Pressesprecher Simon Kapfer erklärt außerdem: „Zudem hatte die junge Frau durch die Angabe eines falschen Alters keinerlei finanzielle Vorteile, da sie in der Folge lediglich ein monatliches Taschengeld in Höhe von 60 Euro erhielt. Damit hatte sie sich persönlich finanziell sogar schlechter gestellt.“
Das Landratsamt Donau-Ries bestätigt, für die Angeklagte Gesamtzahlungen im Zeitraum zwischen Dezember 2013 und September in Höhe von etwa 138 000 Euro geleistet zu haben. Diese Summe sei jedoch keineswegs der Angeklagten selbst ausgezahlt worden. Der Großteil dieser Zahlungen, nämlich etwa 128000 Euro, musste für entstandene Heimkosten und Betreuung aufgewendet werden. Gleichzeitig ging die Frau einer Erwerbstätigkeit nach und leistete aus diesen Einkünften Zahlungen in Höhe von etwa 10 000 Euro an den Landkreis Donau-Ries.
In enger Zusammenarbeit mit Polizei, den Strafverfolgungsbehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) war im Jahr 2015 eine zweite Identität der Äthiopierin festgestellt worden. Dabei stellte sich das angegebene Alter als falsch heraus. In der Folge wurden die Ju2016 gendhilfemaßnahmen beendet und Anzeige erstattet.
Der Prozess am Mittwoch musste unterbrochen werden, da die hochschwangere Angeklagte einen Zusammenbruch hatte. Wann der Prozess fortgesetzt wird, ist noch offen. Vorsitzender Richter Dominik Wagner geht davon aus, dass es mindestens ein halbes Jahr dauert, bis es so weit ist.