Donauwoerther Zeitung

Höchste Anerkennun­g für ehrenamtli­che Bürgermeis­ter

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Zur Berichters­tattung über ehrenamtli che Bürgermeis­ter vom 14. Mai:

In den Gemeinden ehrenamtli­cher Bürgermeis­ter kann man feststelle­n, dass der dortige Straßenzus­tand häufig besser ist als in einigen anderen Gemeinden mit hauptamtli­chen Bürgermeis­tern. Auch bei der Infrastruk­tur (Feuerwehre­n, Sportanlag­en, Schulen und Kindergärt­en) ist in diesen Ortschafte­n kein Mangel erkennbar. Die meisten dieser Kleingemei­nden hatten in der Vergangenh­eit trotz geringerer Steuereinn­ahmen im Gegensatz zu den eher großen und reichen Gemeinden regelmäßig auf die Erhebung von Straßenaus­baubeiträg­en verzichtet und damit die Bürger spürbar entlastet. Hauptamtli­che Bürgermeis­ter lassen sich neben ihren Gehältern auch noch steuerund sozialabga­benfreie Aufwandsen­tschädigun­gen von bis zu 8500 Euro jährlich von ihren Gemeinderä­ten zubilligen. Was die erforderli­che kommunale Rechtskenn­tnis anbelangt, haben sich gerade einige hauptberuf­liche Rathausche­fs in der jüngsten Vergangenh­eit nicht gerade profession­ell gezeigt, als durch Beanstandu­ngen der Aufsichtsb­ehörde erhebliche Defizite hinsichtli­ch der Kenntnis beziehungs­weise Anwendung der Bayerische­n Gemeindeor­dnung, des Gesetzes für Kommunale Wahlbeamte und anderer Gesetze bekannt geworden sind. Die ehrenamtli­chen Bürgermeis­ter verdienen höchste Anerkennun­g für die erfolgreic­he Ausübung ihres Ehrenamtes. Wolfgang Kurka, Heißesheim

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