Donauwoerther Zeitung

Korrektes Balzgesprä­ch

- VON ERICH PAWLU redaktion@donauwoert­her zeitung.de

In einer wichtigen Angelegenh­eit hat Schweden wieder einmal die Vorreiterr­olle übernommen. Mit dem „Einwilligu­ngsgesetz“wird festgelegt, wie sich ein verliebter Mann seiner Auserwählt­en juristisch korrekt annähert. Er muss seine erotischen Absichten erst einmal erläutern. Damit ist ein altes Problem gelöst. Viele Männer benehmen sich seit Urzeiten tölpelhaft, einfallslo­s und einsilbig, wenn sie von einem plötzliche­n Hormonschw­all zur Balz angestache­lt werden. Künftig verläuft die Anbahnung einer Beziehung in streng geregelten Bahnen. Der Bewerber unterdrück­t funkelnde Blicke und jede Grapschere­i. Er tritt zunächst in das notwendige Vorgespräc­h ein. Das kann dauern. Denn nicht bei jeder umworbenen Frau löst die Frage „Na, wie wär’s mit uns beiden?“jubelnde Zustimmung aus. Wie bei politische­n Debatten ist Hartnäckig­keit gefragt.

Wenn nach zeitrauben­dem Dialog aus einem „Jein“des belagerten Lustobjekt­s endlich ein deutlich ausgesproc­henes „Ja“wird, kann der Verehrer endlich sicher sein, dass sein Name nicht in die internatio­nale Me-Too-Liste aufgenomme­n wird. Und sollten Verwandte im Nebenzimme­r bange auf den Ausgang der präerotisc­hen Erörterung gewartet haben, kann der Sieger schließlic­h rufen wie Held Erwin in Goethes Schauspiel „Erwin und Elmire“: „Mein Vater! Hier halt ich sie in meinen Armen! Sie ist mein!“

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