Mit einer Waffe im Gürtel
Ein 21-Jähriger aus dem Landkreis zieht mit einer Gruppe junger Männer um die Häuser. Um anerkannt zu werden, nimmt er eine Schreckschusspistole mit
Landkreis Wie es ausgehen kann, wenn man „auf dicke Hose“macht ohne sich vorher zu überlegen, welche Folgen so ein Verhalten haben kann, bekam jetzt ein 21-Jähriger aus dem Ries vor dem Nördlinger Amtsgericht zu spüren. Wegen unerlaubten Führens einer Waffe, wenn auch „nur“einer Schreckschusspistole, wurde der junge Mann gestern von Richter Andreas Krug zu einer Geldbuße von 300 Euro und 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Der Angeklagte hatte ein Geständnis abgelegt.
September 2017, Neumünster, Schleswig-Holstein. Eine Gruppe von jungen Männern zieht in der norddeutschen Stadt abends um die Häuser – mittendrin der Angeklagte. Sein Pech: Er gerät in eine Polizeikontrolle. Die Beamten finden bei ihm eine Schreckschusswaffe, eine Walther P22. Eine Erlaubnis, dass er die Waffe besitzen darf, kann der junge Rieser nicht vorweisen. Auch ein Drogentest fällt positiv aus. Es kommt zur Anzeige.
Gestern nun, rund acht Monate später, sitzt der hagere, nicht sehr groß gewachsene junge Mann vor dem Richter, neben ihm seine Anwältin Marianne Ganzenmüller-Seiler. Er ist sichtlich angespannt, als Staatsanwältin Dr. Alexandra Krug die Anklageschrift verliest. Sie bringt sein Vergehen auf den Punkt: vorsätzliches, unerlaubtes Führen einer Schusswaffe.
Der Angeklagte spricht in seinen eigenen Einlassungen von „falschen Freunden“, mit denen er sich an dem besagten Abend umgeben habe. Wie das halt manchmal sei in so einer Gruppe. Man wolle anerkannt werden, dazugehören einfach. Mit einer Waffe im Gürtel habe er gedacht, die Gruppe nachhaltig beeindrucken zu können. Im Nachhinein betrachtet sei dies natürlich völlig daneben gewesen, zeigt er sich einsichtig und reumütig. Bei den Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen gibt er an, mittlerweile eine Ausbildung bei einer Rieser Firma zu machen und dort pro Monat 600 Euro netto zu verdienen. Er führe inzwischen wieder ein geordnetes Leben.
Die Staatsanwältin wertet das Geständnis des Angeklagten positiv, spricht aber dennoch davon, dass er mit dem unerlaubten Waffenbesitz und einem positiven Drogentest „einschlägig“in Erscheinung getreten sei. Sie plädiert deshalb für eine hohe Geldauflage in Höhe eines Monatslohns. Hinzu sollen 80 Stunden gemeinnützige Arbeit kommen. Verteidigerin Ganzenmüller-Seiler attestiert ihrem Mandanten eine „positive Sozialprognose“, die er zweifellos vorweisen könne. Er habe nach dem Vorfall im vergangenen Jahr die „Notbremse“gezogen und eingesehen, dass er sein Leben ändern müsse. Dies habe er auch getan.
Mit falschen Freunden umgeben
Nach dem Vorfall die Notbremse gezogen
Seit einigen Wochen lebe er in einer eigenen Wohnung und werde von Großmutter und Tante unterstützt. Sie hält eine Geldstrafe von einem halben Monatslohn für angemessen.
An den Verurteilten richtete Richter Krug zum Schluss noch einen deutlichen Hinweis: Sollte er die ihm erteilten Auflagen nicht erfüllen, müsse er in Arrest.