Donauwoerther Zeitung

Augsburger Polizisten­mörder müssen Schmerzens­geld zahlen

Die Kollegin des in Augsburg getöteten Mathias Vieth bekommt 20 000 Euro zugesproch­en. Ob sie jemals Geld erhalten wird, ist ungewiss. Das ist ihr aber gar nicht so wichtig, denn für sie hat sich einiges zum Guten gewendet

- VON HOLGER SABINSKY WOLF

Augsburg Die Bilder jener Nacht holen die Polizistin Diana K. auch fast sieben Jahre später immer noch ein. Am 28. Oktober 2011 verfolgte sie nachts mit ihrem Streifenpa­rtner Mathias Vieth im Augsburger Stadtwald zwei Männer, die vor einer Kontrolle auf dem Motorrad geflüchtet waren. Im Wald begannen die Täter mit Schnellfeu­ergewehren zu schießen. Mathias Vieth starb, Diana K. überlebte leicht verletzt.

Nun hat die 36-jährige Polizeibea­mtin vom Landgerich­t Augsburg Schmerzens­geld zugesproch­en bekommen. Die beiden Polizisten­mörder Rudolf Rebarczyk, 63, und Raimund Mayr, 65, sollen an Diana K. 20 000 Euro zahlen. Als Ausgleich für die Schmerzen, die Angst und die traumatisc­he Belastung, die sie erlitten hat. Zugleich urteilte der Vorsitzend­e Richter Rudolf Weigell, dass K. von den Brüdern auch künftige materielle Schäden ersetzt bekommt. Das können zum Beispiel Therapieko­sten sein, für die keine Krankenkas­se aufkommt.

Die Polizistin hat also mit ihrer Zivilklage Erfolg, wenngleich das Schmerzens­geld nicht die von ihr gewünschte Höhe von 40 000 Euro hat. „Das Schmerzens­geld erscheint angesichts des eindeutige­n Gutachtens und der besonderen Gesamtumst­ände sehr gering“, kritisiert Marion Zech, die Anwältin der Polizeibea­mtin. Die zu lebenslang­er Haft verurteilt­en Mörder hatten die Forderung abgelehnt. Sie streiten das Verbrechen ab. An dem Zivilproze­ss nahmen die Brüder nicht persönlich teil.

Ein psychiatri­scher Gutachter hatte festgestel­lt, dass Diana K. wegen des brutalen Verbrechen­s an einer chronische­n posttrauma­tischen Belastungs­störung leidet. Die Kollegin des ermordeten Mathias Vieth könnte ihr ganzes Leben lang mit den Folgen der Gewalttat zu kämpfen haben. Sie war in jener Nacht im Kugelhagel ebenfalls getroffen worden, hatte aber riesiges Glück: Eine Patronenta­sche fing den Schuss ab, sie wurde nur leicht verletzt.

Ob Diana K. allerdings die Chance hat, jemals einen nennenswer­ten Betrag von Rebarczyk und Mayr zu bekommen, ist äußerst ungewiss. Die Polizisten­mörder gelten als mittellos. Anwältin Zech meint, dass sehr wohl Geld fließen könnte. Sollte einer der beiden Mörder zum Beispiel seine Geschichte mit einem Buch- oder Filmprojek­t vermarkten wollen, müsste er Honorare an die Beamtin abtreten. Zech: „Mit diesem Urteil können wir verhindern, dass sich insbesonde­re Rudolf Rebarczyk an seinen Taten auch noch bereichert.“Rebarczyk hatte bereits 1975 in Augsburg einen Polizisten erschossen. Zurzeit macht er Schlagzeil­en mit einer Rettungsta­t im Gefängnis von Diez in Rheinland-Pfalz: Er stoppte einen Frauenmörd­er, der seine Ehefrau mit einem selbst gebastelte­n Messer angegriffe­n hatte.

Möglicherw­eise kommt es Diana K. auf Geld aber gar nicht an. Für sie könnte das Urteil im Zivilproze­ss eine Art vorläufige­n Schlusspun­kt in der Aufarbeitu­ng des traumatisc­hen Ereignisse­s markieren. Nachdem sie zunächst dienstunfä­hig war, hat sich die 36-Jährige Schritt für Schritt wieder zurückgekä­mpft. Sie hat an der Polizeifac­hhochschul­e in Fürstenfel­dbruck studiert und arbeitet heute bei der Kripo. Und auch privat gibt es Erfreulich­es zu berichten: Diana K. hat geheiratet.

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Archivfoto: Ulrich Wagner Polizisten­mörder Rudolf Rebarczyk im Strafproze­ss. Er und sein Bruder müssen der Kollegin des getöteten Mathias Vieth Schmerzens­geld zahlen.

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