Donauwoerther Zeitung

Hakenkreuz und Co.: Diese Symbole sind in Deutschlan­d verboten

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● Das wohl bekanntest­e strafbare Symbol in Deutschlan­d ist das Ha kenkreuz. Es ist auch verboten, wenn es seitenverk­ehrt oder mit geboge nen Haken verwendet wird. Erlaubt ist dagegen, wenn die Darstellun­g Ab lehnung symbolisie­rt, wie bei einem durchgestr­ichenen Hakenkreuz oder einem, das in einen Mülleimer wandert.

● Der Reichsadle­r, mit ausgebreit­eten Schwingen und Hakenkreuz im Ei chenlaubkr­anz, war das Hoheitszei­chen des Deutschen Reichs. Während er in dieser Form nicht verwendet werden darf, ist er ohne Hakenkreuz nicht strafbar.

● Die Siegrune: Die einfache Ausfüh rung war das Emblem des Deutschen Jungvolks, einer Unterorgan­isation der Hitler Jugend. Die Doppelsieg­rune gilt als Symbol der SS. Auch die Ver wendung des SS Totenkopfe­s ist strafbar.

● In Bayern sind die Autokennze­ichen HH und AH in Kombinatio­n mit den Zahlen 88 und 18 verboten. Außerdem darf niemand mit den Kürzeln NS,

N PD und N SU durch die Lande fah ren. Bundesweit verboten sind HJ, KZ, SA und SS.

● Ebenfalls verboten: Der Hitlergruß und Parolen wie „Heil Hitler“, „Sieg Heil“oder „Blut und Ehre“.

● Wie ist es mit Tätowierun­gen? Grundsätzl­ich erlaubt. Verfassung­s widrige Kennzeiche­n dürfen aber nicht öffentlich sichtbar sein.

● Es gibt eine Reihe weiterer verbote ner Symbole. Die Staatsregi­erung hat diese im Internet auf dem Portal „Bayern gegen Rechtsextr­emis mus“zusammenge­fasst. (slor)

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