Fall Erber: Kontaktverbot mit Kindern
Staatsanwalt spricht von sechs Missbrauchsfällen
Nördlingen/Harburg Die Staatsanwaltschaft Memmingen hat die Ermittlungen im Missbrauchsfall um den früheren Nördlinger Stadtpfarrer und Dekan Paul Erber wegen Verjährung eingestellt. Wie Pressesprecher Michael Hörmann auf Nachfrage mitteilt, seien insgesamt sechs Opfer vernommen worden.
Zudem stehen die kirchenrechtlichen Konsequenzen fest. Bis 2020 darf Erber nicht weiter als Priester wirken. Der Diözesanbischof Konrad Zdarsa untersagt Erber konkret, zwei Jahre lang mit der Weihe verbundene Vollmachten auszuüben. Lediglich der persönliche Besuch einer Messe sei gestattet. Nach Ablauf der Frist wird der Ortsordinarius Art und Umfang der zukünftigen Ausübung seines priesterlichen Dienstes festlegen. Die Glaubenskongregation hat dem Diözesanbischof bereits mitgeteilt, dass dem Priester, der sich seit Bekanntwerden der Missbrauchsfälle im Ruhestand befindet, auch über den Ablauf dieser Frist hinaus keinerlei Kontakt mit Minderjährigen im kirchlichen Rahmen gestattet ist.
Nach Bekanntwerden des Falles haben sich bei der Diözese Augsburg fünf weitere Betroffene gemeldet, die ebenfalls Vorwürfe gegen den Pfarrer erhoben haben. Die Diözese hatte sowohl die Staatsanwaltschaft informiert als auch ein kirchliches Verfahren in die Wege geleitet.