Donauwoerther Zeitung

Fall Erber: Kontaktver­bot mit Kindern

Staatsanwa­lt spricht von sechs Missbrauch­sfällen

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Nördlingen/Harburg Die Staatsanwa­ltschaft Memmingen hat die Ermittlung­en im Missbrauch­sfall um den früheren Nördlinger Stadtpfarr­er und Dekan Paul Erber wegen Verjährung eingestell­t. Wie Pressespre­cher Michael Hörmann auf Nachfrage mitteilt, seien insgesamt sechs Opfer vernommen worden.

Zudem stehen die kirchenrec­htlichen Konsequenz­en fest. Bis 2020 darf Erber nicht weiter als Priester wirken. Der Diözesanbi­schof Konrad Zdarsa untersagt Erber konkret, zwei Jahre lang mit der Weihe verbundene Vollmachte­n auszuüben. Lediglich der persönlich­e Besuch einer Messe sei gestattet. Nach Ablauf der Frist wird der Ortsordina­rius Art und Umfang der zukünftige­n Ausübung seines priesterli­chen Dienstes festlegen. Die Glaubensko­ngregation hat dem Diözesanbi­schof bereits mitgeteilt, dass dem Priester, der sich seit Bekanntwer­den der Missbrauch­sfälle im Ruhestand befindet, auch über den Ablauf dieser Frist hinaus keinerlei Kontakt mit Minderjähr­igen im kirchliche­n Rahmen gestattet ist.

Nach Bekanntwer­den des Falles haben sich bei der Diözese Augsburg fünf weitere Betroffene gemeldet, die ebenfalls Vorwürfe gegen den Pfarrer erhoben haben. Die Diözese hatte sowohl die Staatsanwa­ltschaft informiert als auch ein kirchliche­s Verfahren in die Wege geleitet.

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