Gropper unterliegt der Gewerkschaft
Arbeitsgericht Donauwörth erklärt ständige Wochenendarbeit und Auszahlung von Überstunden statt Freizeitausgleich für unzulässig. Wie beide Seiten das Urteil bewerten
Donauwörth/Bissingen Die Molkerei Gropper hat vor dem Arbeitsgericht Donauwörth eine Niederlage gegen die Gewerkschaft Nahrung-GenussGaststätten (NGG) erlitten. Das Gericht hat eine bei dem Unternehmen geltende Betriebsvereinbarung in weiten Teilen als Verstoß gegen den geltenden Tarifvertrag der bayerischen Milchwirtschaft gewertet. Damit folgte das Gericht in wesentlichen Punkten der Argumentation der Gewerkschaft. Die Stühle, auf denen die Vertreter von Gropper Platz nehmen sollten, blieben bei der Urteilsverkündung leer.
In einer Stellungnahme teilt das Unternehmen mit, dass nun zunächst die schriftliche Begründung abgewartet werden und anschließend über die nächsten Schritte entschieden werden soll. „Wir haben eine andere Rechtsauffassung als das Arbeitsgericht. Wir werden die Begründung lesen und dann voraussichtlich von der nächsten Instanz, dem Landesarbeitsgericht, prüfen lassen“, sagt Michael Eicher, Pressesprecher von Gropper. Wichtig sei, dass die Betriebsvereinbarung weiterhin unverändert Bestand habe, fügte er an.
Die Auftragsbücher der Molkerei sind voll, deswegen produziert das Unternehmen sechs, häufig auch sieben Tage in der Woche. Entsprechend viele Stunden sammeln sich auf den Konten der Mitarbeiter an. Diese Überstunden möchte das Unternehmen gerne auszahlen und hat eine entsprechende Betriebsvereinbarung ausgehandelt, gegen die die Gewerkschaft Nahrung-GenussGaststätten (NGG) geklagt hatte. Diese fordert, dass der Ausgleich in Form von Freizeit und nicht von Geld erfolgt.
Das derzeitige Modell bei Gropper ist auch aus Sicht der Kammer unzulässig. „Im Tarifvertrag, an den auch Gropper gebunden ist, steht, dass die reguläre Arbeitszeit Montag bis Freitag ist und Arbeit am Wochenende in Ausnahmefällen möglich ist. Die Betriebsvereinbarung sieht aber regelmäßige Arbeit am Wochenende vor und das ist ein Verstoß“, begründete Richter Wolfgang Balze die Entscheidung.
Tim Lubecki, NGG-Geschäfts- führer in Schwaben, äußerte sich nach dem Urteil zufrieden. „Die Arbeitsbelastung bei Gropper ist höher als in anderen Betrieben, deswegen ist der Freizeitausgleich so wichtig. Wir freuen uns, dass das Arbeitsgericht unsere Rechtsauffassung gestärkt hat.“Es gebe zwar Kollegen, die lieber das Geld nehmen, das sei in Ausnahmefällen auch verhandelbar, „aber nicht als Standard zu akzeptieren“, argumentiert Lubecki. Es gehe sowohl um die Gesundheit der Kollegen als auch um die Einhaltung des Tarifvertrages. Die Gewerkschaft lehnt zudem einen weiteren Teil der Vereinbarung bei Gropper ab, wonach Überstunden in Geld umgewandelt in die Betriebsrente eingezahlt werden können.
Bernd Pirpamer, Anwalt der Molkerei Gropper, hob bei einem früheren Verhandlungstermin am Arbeitsgericht hervor, dass zwischen der Produktion und den Arbeitseinsätzen unterschieden werden müsse. „Einige Beschäftigte arbeiten jedes zweite Wochenende. Die Masse allerdings seltener oder gar nicht. Das muss bei der Beurtei- lung der Betriebsvereinbarung berücksichtigt werden.“
Gropper-Geschäftsführer Dietmar Möckl verneinte damals, dass das Unternehmen zu wenig Personal habe. „Das Problem ist, dass unsere Mitarbeiter immer mehr Überstunden aufbauen, obwohl sie weniger anwesend sind.“Die Beschäftigen arbeiten laut Pirpamer in der Woche 38 Stunden oder weniger. Dass es trotzdem immer mehr Überstunden werden, hänge damit zusammen, dass es für die Arbeit am Wochenende 25 Prozent Zuschlag in Form von Ausgleichsstunden gebe. Wird der Mitarbeiter kurzfristig angefordert, bekomme er sogar 50 Prozent Zeitzuschlag. Die Stunden durch Freizeitausgleich abzubauen, sei deswegen „unmöglich“, argumentierte Möckl. Das sieht die Gewerkschaft anders. „Bei anderen Molkereien ist es genauso und da gelingt es, Überstunden abzubauen“, so Lubecki.
Er empfahl dem Unternehmen, mit der NGG über einen Haustarif zu verhandeln, um auch individuellen Anforderungen gerecht werden zu können. Dies hatte die Molkerei in der Vergangenheit immer abgelehnt.