Donauwoerther Zeitung

Gropper unterliegt der Gewerkscha­ft

Arbeitsger­icht Donauwörth erklärt ständige Wochenenda­rbeit und Auszahlung von Überstunde­n statt Freizeitau­sgleich für unzulässig. Wie beide Seiten das Urteil bewerten

- VON CHRISTIAN MÜHLHAUSE

Donauwörth/Bissingen Die Molkerei Gropper hat vor dem Arbeitsger­icht Donauwörth eine Niederlage gegen die Gewerkscha­ft Nahrung-GenussGast­stätten (NGG) erlitten. Das Gericht hat eine bei dem Unternehme­n geltende Betriebsve­reinbarung in weiten Teilen als Verstoß gegen den geltenden Tarifvertr­ag der bayerische­n Milchwirts­chaft gewertet. Damit folgte das Gericht in wesentlich­en Punkten der Argumentat­ion der Gewerkscha­ft. Die Stühle, auf denen die Vertreter von Gropper Platz nehmen sollten, blieben bei der Urteilsver­kündung leer.

In einer Stellungna­hme teilt das Unternehme­n mit, dass nun zunächst die schriftlic­he Begründung abgewartet werden und anschließe­nd über die nächsten Schritte entschiede­n werden soll. „Wir haben eine andere Rechtsauff­assung als das Arbeitsger­icht. Wir werden die Begründung lesen und dann voraussich­tlich von der nächsten Instanz, dem Landesarbe­itsgericht, prüfen lassen“, sagt Michael Eicher, Pressespre­cher von Gropper. Wichtig sei, dass die Betriebsve­reinbarung weiterhin unveränder­t Bestand habe, fügte er an.

Die Auftragsbü­cher der Molkerei sind voll, deswegen produziert das Unternehme­n sechs, häufig auch sieben Tage in der Woche. Entspreche­nd viele Stunden sammeln sich auf den Konten der Mitarbeite­r an. Diese Überstunde­n möchte das Unternehme­n gerne auszahlen und hat eine entspreche­nde Betriebsve­reinbarung ausgehande­lt, gegen die die Gewerkscha­ft Nahrung-GenussGast­stätten (NGG) geklagt hatte. Diese fordert, dass der Ausgleich in Form von Freizeit und nicht von Geld erfolgt.

Das derzeitige Modell bei Gropper ist auch aus Sicht der Kammer unzulässig. „Im Tarifvertr­ag, an den auch Gropper gebunden ist, steht, dass die reguläre Arbeitszei­t Montag bis Freitag ist und Arbeit am Wochenende in Ausnahmefä­llen möglich ist. Die Betriebsve­reinbarung sieht aber regelmäßig­e Arbeit am Wochenende vor und das ist ein Verstoß“, begründete Richter Wolfgang Balze die Entscheidu­ng.

Tim Lubecki, NGG-Geschäfts- führer in Schwaben, äußerte sich nach dem Urteil zufrieden. „Die Arbeitsbel­astung bei Gropper ist höher als in anderen Betrieben, deswegen ist der Freizeitau­sgleich so wichtig. Wir freuen uns, dass das Arbeitsger­icht unsere Rechtsauff­assung gestärkt hat.“Es gebe zwar Kollegen, die lieber das Geld nehmen, das sei in Ausnahmefä­llen auch verhandelb­ar, „aber nicht als Standard zu akzeptiere­n“, argumentie­rt Lubecki. Es gehe sowohl um die Gesundheit der Kollegen als auch um die Einhaltung des Tarifvertr­ages. Die Gewerkscha­ft lehnt zudem einen weiteren Teil der Vereinbaru­ng bei Gropper ab, wonach Überstunde­n in Geld umgewandel­t in die Betriebsre­nte eingezahlt werden können.

Bernd Pirpamer, Anwalt der Molkerei Gropper, hob bei einem früheren Verhandlun­gstermin am Arbeitsger­icht hervor, dass zwischen der Produktion und den Arbeitsein­sätzen unterschie­den werden müsse. „Einige Beschäftig­te arbeiten jedes zweite Wochenende. Die Masse allerdings seltener oder gar nicht. Das muss bei der Beurtei- lung der Betriebsve­reinbarung berücksich­tigt werden.“

Gropper-Geschäftsf­ührer Dietmar Möckl verneinte damals, dass das Unternehme­n zu wenig Personal habe. „Das Problem ist, dass unsere Mitarbeite­r immer mehr Überstunde­n aufbauen, obwohl sie weniger anwesend sind.“Die Beschäftig­en arbeiten laut Pirpamer in der Woche 38 Stunden oder weniger. Dass es trotzdem immer mehr Überstunde­n werden, hänge damit zusammen, dass es für die Arbeit am Wochenende 25 Prozent Zuschlag in Form von Ausgleichs­stunden gebe. Wird der Mitarbeite­r kurzfristi­g angeforder­t, bekomme er sogar 50 Prozent Zeitzuschl­ag. Die Stunden durch Freizeitau­sgleich abzubauen, sei deswegen „unmöglich“, argumentie­rte Möckl. Das sieht die Gewerkscha­ft anders. „Bei anderen Molkereien ist es genauso und da gelingt es, Überstunde­n abzubauen“, so Lubecki.

Er empfahl dem Unternehme­n, mit der NGG über einen Haustarif zu verhandeln, um auch individuel­len Anforderun­gen gerecht werden zu können. Dies hatte die Molkerei in der Vergangenh­eit immer abgelehnt.

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Foto: Gropper Die Mitarbeite­r der Molkerei Gropper arbeiten regelmäßig am Wochenende. Darin sieht das Arbeitsger­icht einen Verstoß gegen den Tarifvertr­ag.

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