Donauwoerther Zeitung

60 Jährige schlägt und beleidigt Beamte

Eine Donauwörth­erin wird zu einer Gefängniss­trafe verurteilt

- VON WOLFGANG WIDEMANN

Donauwörth/Nördlingen Sie hat Polizeibea­mte beleidigt und geschlagen, hat behauptet, sie wäre von Beamten misshandel­t worden – was natürlich nicht stimmte –, und tat höchst unappetitl­iche Dinge. Dafür soll eine Donauwörth­erin nun ins Gefängnis. Das Amtsgerich­t in Nördlingen verurteilt­e sie zu einer Haftstrafe.

Der hiesigen Polizei ist die 60-Jährige bestens bekannt – im negativen Sinne. Die Frau, die offenbar ein Alkoholpro­blem hat, beschäftig­te die Gesetzeshü­ter in der Vergangenh­eit immer wieder. Widerstand gegen Vollstreck­ungsbeamte, versuchte Körperverl­etzung, Beleidigun­g, Sachbeschä­digung, üble Nachrede – wegen dieser Tatbeständ­e stand die Donauwörth­erin bereits im November 2016 vor Ge- richt. Dieses verurteilt­e sie damals zu einer Freiheitss­trafe von sieben Monaten zur Bewährung. Bewährungs­zeit: drei Jahre.

Trotzdem suchte die 60-Jährige Anfang Oktober 2017 regelrecht die Konfrontat­ion mit den Gesetzeshü­tern. Sie wählte eines Nachmittag­s die Notrufnumm­er und rief ins Telefon: „Ich möchte mich umbringen. Auf Wiedersehe­n, Sie Arschloch.“Daraufhin fuhr eine Streife zur Wohnung. Die Beamten nahmen die Frau mit. Die wehrte sich aber. Als sie ins Dienstfahr­zeug verfrachte­t wurde, schlug sie einem Polizisten auf die Hand. In der örtlichen In- spektion betitelte sie zwei Beamte sogleich als „Arschlöche­r“. Die Dame wurde in eine Arrestzell­e gesteckt. Eine Beamtin wollte sie nochmals nach gefährlich­en Gegenständ­en durchsuche­n – und konnte einem Schlag gerade noch ausweichen. Die 60-Jährige wurde deshalb auf dem Boden fixiert, was sie nicht daran hinderte, weitere Beleidigun­gen von sich zu geben. Auf den Versuch eines Alkomattes­ts reagierte sie mit Schlägen und verletzte dabei eine Polizistin leicht. Damit nicht genug: Die offenbar Betrunkene verwüstete auch die Zelle und verteilte in dieser ihre Exkremente.

Am folgenden Tag – wieder auf freiem Fuß – rief die 60-Jährige beim Polizeiprä­sidium in Augsburg an und behauptete, sie wäre von den Beamten in Donauwörth massiv gewürgt worden, sodass sie jetzt ins Krankenhau­s müsste.

Vor Gericht gab die Frau nur die erste Beleidigun­g beim Notruf zu. An den Rest könne sie sich nicht erinnern, weil sie derart betrunken gewesen sei. Im Übrigen habe sie die Polizisten nicht falsch verdächtig­t. Richterin Andrea Eisenbart sah die Anklage in allen Punkten als bestätigt. Das Urteil: ein Jahr und drei Monate Gefängnis wegen Körperverl­etzung, Beleidigun­g, Widerstand­s gegen Vollstreck­ungsbeamte und falscher Verdächtig­ung. Die Staatsanwa­ltschaft hatte eineinhalb Jahre gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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