Donauwoerther Zeitung

Raubüberfa­ll: Auftrag von der Ex?

Nach dem Vorfall in einem Möttinger Einfamilie­nhaus und drei Festnahmen diese Woche werden Vorwürfe zur Anstiftung laut

- VON VERENA MÖRZL

Nördlingen/Möttingen Hat es sich im Februar bei dem Raubüberfa­ll in Möttingen um eine Beziehungs­tat gehandelt? Inzwischen könnten einige Ermittlung­serfolge dafür sprechen. Bei der Frau, die am gestrigen Mittwoch in Nördlingen in Zusammenha­ng mit der Tat in Untersuchu­ngshaft genommen wurde, soll es sich nach Informatio­nen unserer Zeitung um die Ex-Frau des Opfers handeln. Sie wird offenbar verdächtig­t, den bewaffnete­n Raubüberfa­ll in Auftrag gegeben zu haben. Über das Motiv gibt es bislang noch keine Erkenntnis­se.

Nach den umfangreic­hen Ermittlung­en sowie mehreren Wohnungsun­d Betriebsdu­rchsuchung­en hat die Polizei am Montag zwei Männer in Oettingen festgenomm­en. Sie sollen dringend tatverdäch­tig sein und kamen in Untersuchu­ngshaft. Einen Tag später folgte die Festnahme der mutmaßlich­en Mittäterin. Da bei der Tat im Februar Waffen verwendet wurden, erfolgte der Zugriff am Montag mit angeforder­ten Kräften der benachbart­en Polizeiins­pektionen sowie Spezialein­heiten aus München. Die Kripo Dillingen wurde bei dem Einsatz von örtlichen Kräften aus Nördlingen, Donauwörth, Dillingen, Treuchtlin­gen sowie Kräften der Kripo Ansbach unterstütz­t. Außerdem waren drei Diensthund­e aus Augsburg im Einsatz. Bei den Durchsuchu­ngen fanden die Beamten Beweismate­rial und stellten es sicher.

Bei dem Raubüberfa­ll im Februar haben zwei Männer das Opfer im Schlaf überrascht. Sie verschafft­en sich Zutritt zum Haus, gingen zum Hausbewohn­er in den ersten Stock und attackiert­en den Schlafende­n mit Pfefferspr­ay, wie die Polizei damals berichtete. Außerdem soll einer der Männer eine Schusswaff­e gezogen und Geld von dem Möttinger gefordert haben. Die Summe gab er sofort heraus, es soll sich Polizeiang­aben zufolge um einen vierstelli­gen Betrag gehandelt haben. Der Hausbewohn­er erlitt eine Augenreizu­ng. Auf der Suche nach Zeugen wurde schließlic­h eine Belohnung ausgelobt.

Es handelt sich in dem Möttinger Raubüberfa­ll wohl um räuberisch­e Erpressung. Nach dem Strafgeset­zbuch steht darauf eine Mindeststr­afe von fünf Jahren. Demnach liegt außerdem dann eine räuberisch­e Erpressung vor, wenn jemand eine solche Tat durch Gewalt gegen eine Person unter Anwendung von Drohung mit gegenwärti­ger Gefahr für Leib und Leben begeht. Die Räuber verlangten vom Opfer mit vorgehalte­ner Schusswaff­e Geld. Bei der Anstiftung zu einem Verbrechen, wie es nun der Mittäterin vorgeworfe­n wird, verhängen Gerichte Freiheitss­trafen.

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Symbolfoto: Ulrich Weigel Mit Pfefferspr­ay attackiert­en die Täter ihr Opfer.

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