Raubüberfall: Auftrag von der Ex?
Nach dem Vorfall in einem Möttinger Einfamilienhaus und drei Festnahmen diese Woche werden Vorwürfe zur Anstiftung laut
Nördlingen/Möttingen Hat es sich im Februar bei dem Raubüberfall in Möttingen um eine Beziehungstat gehandelt? Inzwischen könnten einige Ermittlungserfolge dafür sprechen. Bei der Frau, die am gestrigen Mittwoch in Nördlingen in Zusammenhang mit der Tat in Untersuchungshaft genommen wurde, soll es sich nach Informationen unserer Zeitung um die Ex-Frau des Opfers handeln. Sie wird offenbar verdächtigt, den bewaffneten Raubüberfall in Auftrag gegeben zu haben. Über das Motiv gibt es bislang noch keine Erkenntnisse.
Nach den umfangreichen Ermittlungen sowie mehreren Wohnungsund Betriebsdurchsuchungen hat die Polizei am Montag zwei Männer in Oettingen festgenommen. Sie sollen dringend tatverdächtig sein und kamen in Untersuchungshaft. Einen Tag später folgte die Festnahme der mutmaßlichen Mittäterin. Da bei der Tat im Februar Waffen verwendet wurden, erfolgte der Zugriff am Montag mit angeforderten Kräften der benachbarten Polizeiinspektionen sowie Spezialeinheiten aus München. Die Kripo Dillingen wurde bei dem Einsatz von örtlichen Kräften aus Nördlingen, Donauwörth, Dillingen, Treuchtlingen sowie Kräften der Kripo Ansbach unterstützt. Außerdem waren drei Diensthunde aus Augsburg im Einsatz. Bei den Durchsuchungen fanden die Beamten Beweismaterial und stellten es sicher.
Bei dem Raubüberfall im Februar haben zwei Männer das Opfer im Schlaf überrascht. Sie verschafften sich Zutritt zum Haus, gingen zum Hausbewohner in den ersten Stock und attackierten den Schlafenden mit Pfefferspray, wie die Polizei damals berichtete. Außerdem soll einer der Männer eine Schusswaffe gezogen und Geld von dem Möttinger gefordert haben. Die Summe gab er sofort heraus, es soll sich Polizeiangaben zufolge um einen vierstelligen Betrag gehandelt haben. Der Hausbewohner erlitt eine Augenreizung. Auf der Suche nach Zeugen wurde schließlich eine Belohnung ausgelobt.
Es handelt sich in dem Möttinger Raubüberfall wohl um räuberische Erpressung. Nach dem Strafgesetzbuch steht darauf eine Mindeststrafe von fünf Jahren. Demnach liegt außerdem dann eine räuberische Erpressung vor, wenn jemand eine solche Tat durch Gewalt gegen eine Person unter Anwendung von Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben begeht. Die Räuber verlangten vom Opfer mit vorgehaltener Schusswaffe Geld. Bei der Anstiftung zu einem Verbrechen, wie es nun der Mittäterin vorgeworfen wird, verhängen Gerichte Freiheitsstrafen.