Wenn der Flieger zu spät ist
Gericht stärkt Recht auf Entschädigung
Luxemburg Bei stundenlangen Verspätungen bekommen Reisende Entschädigungen von der gebuchten Airline – auch wenn diese ein fremdes Flugzeug samt Besatzung gemietet hat. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Mittwoch. Die finanzielle Verantwortung bei Annullierung oder langer Verspätung trage die Gesellschaft, die einen Flug ansetzt, erklärten die Richter (Rechtssache C-523/17).
In dem Streit geht es um einen verspäteten Flug, für den Tui-Fly eine Maschine samt Besatzung von Thomson Airways gemietet hatte. In der Buchungsbestätigung hieß es, dass die Buchungen von Tui-Fly vorgenommen würden, der Flug aber von Thomson Airways ausgeführt werde. Nachdem der Flug von Hamburg ins mexikanische Cancún mit mehr als dreistündiger Verspätung ankam, verlangten mehrere Passagiere Entschädigung nach EURecht. Sie stellten ihre Forderungen zunächst an Thomson Airways. Die Gesellschaft verweigerte eine Zahlung aber – mit der Begründung, sie sei nicht das ausführende Luftfahrtunternehmen gewesen.
Die Kläger zogen vor das Landgericht Hamburg. Dieses wollte nun vom EuGH wissen, welche Airline in einem solchen Fall als „ausführendes Luftfahrtunternehmen“gilt – und somit die Entschädigung zahlen muss. Die Richter entschieden: Die Fluggesellschaft, die die Entscheidung treffe, einen bestimmten Flug anzubieten, sei als ausführendes
Es kann mehrere hundert Euro zurückgeben
Luftfahrtunternehmen anzusehen. Im konkreten Fall ist demnach Tui-Fly in der Pflicht.
„Welche Airline in der Buchungsbestätigung als ausführendes Luftfahrtunternehmen genannt ist, spielt dabei keine Rolle“, kommentierte der Anwalt Dirk Smielick von der Wirtschaftskanzlei CMS in Köln das Urteil. Wenn ein Flug annulliert wird oder sich um mehr als drei Stunden verspätet, steht Passagieren nach EU-Recht eine Entschädigung zu. Die Fluggastrechte-Verordnung sieht bei einer Strecke von bis zu 1500 Kilometern 250 Euro pro Person vor. Bei 1500 bis 3500 Kilometern sind es 400 Euro, bei über 3500 Kilometern 600 Euro. Reisenden steht auch bei verspäteten Anschlussflügen außerhalb Europas unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung zu.