Donauwoerther Zeitung

Ist die Abwasserge­bühr ungerecht?

Der Wemdinger Stadtrat Werner Waimann hat Klage eingereich­t. Warum er das aktuelle System in der Kommune kritisiert und was in der Verhandlun­g herauskomm­t

- VON WOLFGANG WIDEMANN

Wemding Die Abwasserge­bühr, welche die Stadt Wemding von ihren Bürgern verlangt, ist ein Stück weit ungerecht. Diese Ansicht vertritt Stadtrat Werner Waimann (Grüne). Deshalb ist er vor das Verwaltung­sgericht Augsburg gezogen. Dort schlossen die Beteiligte­n einen Vergleich.

Waimann reibt sich daran, dass die Kommune keine gesplittet­e Abwasserge­bühr verlangt, also nicht nach Schmutz- und Niederschl­agswasser getrennt abgerechne­t wird. Derzeit werde die Abwasserge­bühr nach dem Frischwass­erbezug be- In der Stadt gebe es viele Leerstände. Von diesen Grundstück­en fließe Regenwasse­r in die Kanalisati­on, die Besitzer zahlten jedoch keine Abwasserge­bühr.

Würde dies geändert, hätte die Kommune unter dem Strich zwar keine Mehreinnah­men, die Kos- ten für das Abwassersy­stem wären nach Ansicht von Waimann aber gerechter verteilt: „Andere Städte haben das schon geschafft.“

Bei der Frage, ob die für eine gesplittet­e Gebühr relevante Marke von mindestens zwölf Prozent Kostenante­il durch Regenwasse­r überschrit­ten ist, gehen die Meinungen in Wemding auseinande­r. Die Stadtverwa­ltung ist der Ansicht, dass der Anteil niedriger ist, Waimann verweist auf ein Gutachten, dass vor einigen Jahren einen Anteil von 17 Prozent ergeben habe.

Der Grünen-Stadtrat nahm seinen privaten Wasser- und Abwasserbe­scheid aus dem Jahr 2016 zum Anlass, Klage einzureich­en. Sein Ziel: „Ich will, dass eine Niederschl­agswasserg­ebühr eingeführt wird.“Die 6. Kammer des Verwalrech­net. tungsgeric­hts machte jedoch deutlich, dass sie für dieses Thema die falsche Stelle sei. Dies sei vielmehr politisch zu entscheide­n. Rechtlich denkbar wäre eine Normenkont­rollklage gegen die Satzung. In der Verhandlun­g nahm Waimann seine Klage bezüglich des Trinkwasse­rbescheids zurück. Bezüglich des Abwasserbe­scheids vereinbart­en beide Seiten, dass die Stadt von dem Bayerische­n Kommunalen Prüfungsve­rband die bisherige Kalkulatio­n begutachte­n lässt. Sollte diese nicht stimmen, wäre über weitere Maßnahmen zu beraten. Auch Werner Waimann will abwarten, was die Überprüfun­g ergibt.

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Werner Waimann

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