Klage gegen Preußischen Kulturbesitz zugelassen
Im Rechtsstreit um den millionenschweren „Welfenschatz“hat die Stiftung Preußischer Kulturbesitz eine Niederlage einstecken müssen: Ein Berufungsgericht in den USA hat entschieden, eine in den USA eingereichte Klage auf Herausgabe des Schatzes zuzulassen, teilte die Stiftung in Berlin mit. Im Februar 2015 hatten die Nachfahren zweier deutsch-jüdischer Kunsthändler in den USA eine Klage gegen die Stiftung sowie gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Herausgabe des ursprünglich aus Braunschweig kommenden Welfenschatzes eingereicht. Am 31. März 2017 ließ ein Gericht in Washington D.C. die Klage in erster Instanz in Teilen zu. Gegen dieses Urteil legte die Stiftung einen Monat später Berufung ein. Das Berufungsgericht entschied nun, die Klage gegen die Bundesrepublik abzuweisen, die Klage gegen die Stiftung hingegen zuzulassen. Der sogenannte Welfenschatz umfasste als Kirchenschatz der Stiftskirche St. Blasius in Braunschweig früher rund 140 mittelalterliche Goldschmiedearbeiten und andere kunsthandwerkliche Stücke aus dem 11. bis 15. Jahrhundert. Seit dem 17. Jahrhundert gehörte er dem Welfenhaus.