Donauwoerther Zeitung

Windrad Flaute in Bayern

Der Freistaat kommt mit dem Bau neuer Anlagen kaum mehr voran. Dafür gibt es wohl einen klaren Grund

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München Seit Windräder in Bayern einen bestimmten Mindestabs­tand zu Wohnhäuser­n haben müssen, ist ihr Bau im Freistaat drastisch zurückgega­ngen. Heuer wurden bis Ende März gerade einmal acht Anlagen in Betrieb genommen. Im vergangene­n Jahr waren es noch 111. Das geht aus der Antwort des Wirtschaft­sministeri­ums auf eine Landtagsan­frage der Grünen hervor.

Die Zahl der Genehmigun­gsanträge für neue Windräder wird heuer voraussich­tlich etwas steigen, ist jedoch weit von früheren Zahlen entfernt. Bis Ende März 2018 wurde noch keine einzige Anlage genehmigt. 2017 waren es bayernweit sieben Windenergi­eanlagen mit einer Gesamtleis­tung von 22,6 Megawatt.

Zum Vergleich: Im Jahr zuvor waren es noch 73 Anlagen mit insgesamt 210 Megawatt, im Jahr des Inkrafttre­tens der 10H-Regelung 2014 sogar 244 Windräder mit fast 640 Megawatt. Die 10H-Regel besagt, dass der Mindestabs­tand eines Windrads zur nächsten Wohnsiedlu­ng mindestens das Zehnfache der Bauhöhe betragen muss – bei einer Rotorhöhe von 200 Metern also zwei Kilometer.

Im ersten Quartal dieses Jahres wurden in Bayern lediglich acht An- neu beantragt. Allerdings stehen zahlreiche Anlagen in den Startlöche­rn: So sind dem Ministeriu­m zufolge 45 Anlagen genehmigt, aber noch nicht in Betrieb.

Bayern folgt damit nicht dem bundesweit­en Trend. Im Gegenteil: In Deutschlan­d hat der Ausbau der Windenergi­e dem Bundesverb­and zufolge sogar um rund 15 Prozent zugelegt. 2017 war damit das bisher ausbaustär­kste Jahr.

In Bayern gilt seit Februar 2014 die sogenannte 10H-Regelung. Damit ist der Bau neuer Windkrafta­nlagen in Bayern sehr erschwert worden. Weitere Hürden seien „teils unsinnige und fachlich nicht belagen gründete Naturschut­z-Anforderun­gen“des Genehmigun­gsverfahre­ns, sagte Raimund Kamm, der Landesvors­itzende des Bundesverb­ands Windenergi­e. Eine dritte Barriere ist die seit zwei Jahren gesetzlich vorgeschri­ebene Beteiligun­g an einer Ausschreib­ung. Wer am wenigsten Subvention­en pro KilowattWi­ndenergie stunde Strom verlangt, erhält dann den Zuschlag. „Das führt dazu, dass die süddeutsch­en Standorte kaum Zuschläge bekommen“, weil die windstarke­n norddeutsc­hen bessere Angebote machen, so Kamm weiter. „Wir haben in der Tat fast einen Stillstand beim Ausbau der Windkraft in Bayern“, lautet Kamms Fazit deshalb.

Die Grünen forderten deshalb eine Abschaffun­g der 10H-Regelung. „Mit der unsinnigen 10H-Regelung hat die CSU die Windkraft in Bayern waidwund geschossen. Das Ausschreib­ungsmodell der Großen Koalition im Bund hat ihr dann noch den Fangschuss gegeben. Die Windkraft in Bayern ist nach ihren Blütejahre­n bis 2013 nun endgültig tot“, sagte Grünen-Energieexp­erte Martin Stümpfig. „Im Prinzip brauchen wir jetzt einen doppelten Befreiungs­schlag: Die 10H-Regelung muss abgeschaff­t werden und wir brauchen eine ausreichen­de Regionalqu­ote bei den Ausschreib­ungen für Süddeutsch­land, damit das Erfolgsmod­ell Windkraft auch bei uns in Bayern wieder funktionie­rt.“

In Bayern standen dem Verband Windenergi­e zufolge Ende 2017 genau 1153 Windräder mit insgesamt fast 2500 Megawatt Leistung.

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Foto: Karl Josef Hildenbran­d, dpa Die Windkraft hat es derzeit in Bayern schwer.

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