Jetzt muss über den Auftrag von ARD und ZDF diskutiert werden
Nach dem höchstrichterlichen Urteil zum Rundfunkbeitrag sollten wir nun verstärkt darüber reden: Welchen öffentlich-rechtlichen Rundfunk braucht das Land?
Mit den Diskussionen über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den Rundfunkbeitrag ist es wie mit dem Wassertopf auf dem Induktionsherd. Wenn man die Taste mit der Schnellkochfunktion drückt, brodelt es binnen Sekunden.
Am Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht auf diese Taste gedrückt. Es hat den Rundfunkbeitrag prinzipiell für verfassungsgemäß erklärt. Ein Skandal für dessen Gegner, die in ihm eine „Zwangsabgabe“und „Abzocke“sehen. Manche von ihnen hatten erwartet, dass das höchste deutsche Gericht den Beitrag kippt. Eine Erwartung, die enttäuscht werden musste, blickt man auf vorangegangene Urteile von Bundesverwaltungsgericht und Verwaltungsgerichten. Die Debatte über den Beitrag geht also in eine neue Runde.
Dabei wäre es nach diesem höchstrichterlichen Urteil nun wichtiger, sich weniger über die Finanzierung von und
zu streiten – sondern ernsthaft über deren Aufgaben und gesetzlichen Auftrag zu diskutieren. Was sollen sie wie leisten? Auf wie vielen Kanälen? Erst davon ausgehend dann: Wie hoch muss eine „funktionsgerechte Finanzausstattung des öffentlichrechtlichen Rundfunks“, so das Juristen-Deutsch, sein? Welchen öffentlich-rechtlichen Rundfunk braucht Deutschland überhaupt?
Gewiss keinen, der den Privatsendern zum Verwechseln ähnelt, trotz seiner Beitrags-Milliarden hohe Werbeeinnahmen erzielt, für Sportrechte Unsummen hinblättert oder in Spartenkanälen die Erfolgsserien vergangener Jahrzehnte versendet. Es gibt viel zu diskutieren, und das breit und öffentlich. Denn nur wenn Zuschauer und Zuhörer einen klaren Nutzen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk für sich erkennen, hat er eine Zukunft.
Noch wird seine Existenz nicht grundsätzlich infrage gestellt. Bei aller heftigen, teils überaus berechtigten Kritik erreicht er in Umfragen hohe Akzeptanzwerte. Er gilt als sehr vertrauenswürdig – wie übrigens die Tageszeitungen auch. Zuletzt ergab etwa eine Studie, dass besonders die Infokanäle der
ihre Reichweiten steigern konnten. Was nahelegt, dass sie in Zeiten grassierender Fake News im Internet als seriöse Nachrichtenquellen von großer Bedeutung sind. Sie erfüllen eine wichtige Funktion für die Demokratie. und
sind, alles in allem, akzeptiert. Ganz im Gegensatz zum Rundfunkbeitrag und seinem Vorläufer, der Rundfunkgebühr.
Die Gebühreneinzugszentrale GEZ hatte das Image einer Drückerkolonne. Nach der Umstellung 2013 auf den Rundfunkbeitrag wurde das Finanzierungsmodell noch massiver kritisiert: Es könne doch nicht sein, dass jeder Haushalt zahlen muss; selbst einer, in dem es kein Empfangsgerät gibt. Das Bundesverfassungsgericht sieht das anders: Jeder habe schließlich – potenziell – einen Nutzen vom Programmangebot. Er bekomme eine öffentliche Gegenleistung, die „allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden“könne.
Die Öffentlich-Rechtlichen müssen genau das Tag für Tag unter Beweis stellen. Sie müssen ihre Nutzer davon überzeugen, dass sie 17,50 Euro pro Monat wert sind. Das Bundesverfassungsgericht hat sie gestärkt. Gleichwohl erinnerte es sie unmissverständlich an ihre Kernaufgabe – „durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken“. Das ist ein Wink mit dem Zaunpfahl. Das Finanzierungsmodell mag nicht zu beanstanden sein – was und
mit einem Teil ihrer Milliarden machen, dagegen sehr wohl.
Sie müssen beweisen, dass sie 17,50 Euro im Monat wert sind