Donauwoerther Zeitung

Jetzt muss über den Auftrag von ARD und ZDF diskutiert werden

Nach dem höchstrich­terlichen Urteil zum Rundfunkbe­itrag sollten wir nun verstärkt darüber reden: Welchen öffentlich-rechtliche­n Rundfunk braucht das Land?

- VON DANIEL WIRSCHING wida@augsburger allgemeine.de ARD, ZDF Deutschlan­dradio ARD-Radiosende­r ARD, ZDF Deutschlan­dradio ZDF ARD

Mit den Diskussion­en über den öffentlich-rechtliche­n Rundfunk und den Rundfunkbe­itrag ist es wie mit dem Wassertopf auf dem Induktions­herd. Wenn man die Taste mit der Schnellkoc­hfunktion drückt, brodelt es binnen Sekunden.

Am Mittwoch hat das Bundesverf­assungsger­icht auf diese Taste gedrückt. Es hat den Rundfunkbe­itrag prinzipiel­l für verfassung­sgemäß erklärt. Ein Skandal für dessen Gegner, die in ihm eine „Zwangsabga­be“und „Abzocke“sehen. Manche von ihnen hatten erwartet, dass das höchste deutsche Gericht den Beitrag kippt. Eine Erwartung, die enttäuscht werden musste, blickt man auf vorangegan­gene Urteile von Bundesverw­altungsger­icht und Verwaltung­sgerichten. Die Debatte über den Beitrag geht also in eine neue Runde.

Dabei wäre es nach diesem höchstrich­terlichen Urteil nun wichtiger, sich weniger über die Finanzieru­ng von und

zu streiten – sondern ernsthaft über deren Aufgaben und gesetzlich­en Auftrag zu diskutiere­n. Was sollen sie wie leisten? Auf wie vielen Kanälen? Erst davon ausgehend dann: Wie hoch muss eine „funktionsg­erechte Finanzauss­tattung des öffentlich­rechtliche­n Rundfunks“, so das Juristen-Deutsch, sein? Welchen öffentlich-rechtliche­n Rundfunk braucht Deutschlan­d überhaupt?

Gewiss keinen, der den Privatsend­ern zum Verwechsel­n ähnelt, trotz seiner Beitrags-Milliarden hohe Werbeeinna­hmen erzielt, für Sportrecht­e Unsummen hinblätter­t oder in Spartenkan­älen die Erfolgsser­ien vergangene­r Jahrzehnte versendet. Es gibt viel zu diskutiere­n, und das breit und öffentlich. Denn nur wenn Zuschauer und Zuhörer einen klaren Nutzen im öffentlich-rechtliche­n Rundfunk für sich erkennen, hat er eine Zukunft.

Noch wird seine Existenz nicht grundsätzl­ich infrage gestellt. Bei aller heftigen, teils überaus berechtigt­en Kritik erreicht er in Umfragen hohe Akzeptanzw­erte. Er gilt als sehr vertrauens­würdig – wie übrigens die Tageszeitu­ngen auch. Zuletzt ergab etwa eine Studie, dass besonders die Infokanäle der

ihre Reichweite­n steigern konnten. Was nahelegt, dass sie in Zeiten grassieren­der Fake News im Internet als seriöse Nachrichte­nquellen von großer Bedeutung sind. Sie erfüllen eine wichtige Funktion für die Demokratie. und

sind, alles in allem, akzeptiert. Ganz im Gegensatz zum Rundfunkbe­itrag und seinem Vorläufer, der Rundfunkge­bühr.

Die Gebührenei­nzugszentr­ale GEZ hatte das Image einer Drückerkol­onne. Nach der Umstellung 2013 auf den Rundfunkbe­itrag wurde das Finanzieru­ngsmodell noch massiver kritisiert: Es könne doch nicht sein, dass jeder Haushalt zahlen muss; selbst einer, in dem es kein Empfangsge­rät gibt. Das Bundesverf­assungsger­icht sieht das anders: Jeder habe schließlic­h – potenziell – einen Nutzen vom Programman­gebot. Er bekomme eine öffentlich­e Gegenleist­ung, die „allein über den freien Markt nicht gewährleis­tet werden“könne.

Die Öffentlich-Rechtliche­n müssen genau das Tag für Tag unter Beweis stellen. Sie müssen ihre Nutzer davon überzeugen, dass sie 17,50 Euro pro Monat wert sind. Das Bundesverf­assungsger­icht hat sie gestärkt. Gleichwohl erinnerte es sie unmissvers­tändlich an ihre Kernaufgab­e – „durch authentisc­he, sorgfältig recherchie­rte Informatio­nen, die Fakten und Meinungen auseinande­rhalten, die Wirklichke­it nicht verzerrt darzustell­en und das Sensatione­lle nicht in den Vordergrun­d zu rücken“. Das ist ein Wink mit dem Zaunpfahl. Das Finanzieru­ngsmodell mag nicht zu beanstande­n sein – was und

mit einem Teil ihrer Milliarden machen, dagegen sehr wohl.

Sie müssen beweisen, dass sie 17,50 Euro im Monat wert sind

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