Donauwoerther Zeitung

Bamf gibt schweren Fehler zu

Afghane soll zurückgeho­lt werden

- NDR

Berlin Erneut sorgt eine umstritten­e Abschiebun­g für bundesweit­es Aufsehen. Während der Streit um den nach Tunesien abgeschobe­nen Islamisten und mutmaßlich­en Leibwächte­r von Osama bin Laden, Sami A., weitergeht, sind in einem anderen Fall offensicht­lich gravierend­e Fehler gemacht worden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (Bamf) will einen unrechtmäß­ig abgeschobe­nen Asylbewerb­er aus Afghanista­n nach Deutschlan­d zurückhole­n.

Nach Innenminis­ter Horst Seehofer (CSU) räumte auch die Nürnberger Behörde am Mittwoch „Verfahrens­fehler“im Fall des 20-Jährigen aus Neubranden­burg ein, der Anfang Juli in seine Heimat zurückgebr­acht worden war. Man werde „die für eine Rückholung notwendige­n Schritte zeitnah durchführe­n“, erklärte das Bamf. Dazu stehe man mit der Anwältin, dem Land Mecklenbur­g-Vorpommern und der deutschen Botschaft in Kabul in Kontakt.

Bei dem Afghanen handelt es sich nach Recherchen des um einen

Die Identität des Afghanen wurde falsch zugeordnet

jener 69 Menschen, die am 3. Juli nach Kabul geflogen worden waren. Seehofer hatte am Mittwoch bereits vor dem Bamf Versäumnis­se des Flüchtling­sbundesamt­es eingeräumt. Nicht einmal die Behörden in Mecklenbur­g-Vorpommern hätten über den Fehler Bescheid gewusst, sagte er. So habe das Bundesamt die Identität des Mannes falsch zugeordnet.

Das Bamf hatte den Asylbesche­id des Mannes nach Angaben eines Sprechers zunächst an eine falsche Adresse geschickt. Danach ging die Behörde trotz eines richterlic­hen Hinweises davon aus, dass der Asylbesche­id rechtskräf­tig abgelehnt war – der Mann seine Klage dagegen also zu spät eingereich­t hätte. „In diesem konkreten Fall hätte die Abschiebun­g verhindert werden können, wenn der Prozessber­eich der zuständige­n Außenstell­e auf den entspreche­nden Hinweis des Verwaltung­sgerichts (...) mit einer erneuten Überprüfun­g des Sachverhal­tes reagiert hätte“, teilte das Bamf mit. Der Fall sei daher zum Anlass genommen worden, bestehende Prozesse im Bamf „nochmals zu prüfen und anzupassen“.

Minister Seehofer sagte, er könne nicht in jedem Einzelfall prüfen, ob Menschen, die die Länder abschieben wollten, abgeschobe­n werden dürften.

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