Donauwoerther Zeitung

Milliarden­hilfen für Langzeitar­beitslose

Arbeitsmin­ister Hubertus Heil will 150 000 Menschen in Beschäftig­ung bringen. Wie dies funktionie­ren soll

- VON BERNHARD JUNGINGER

Berlin Menschen, die seit vielen Jahren arbeitslos sind, sollen künftig staatlich geförderte Jobs bekommen. Einen entspreche­nden Gesetzentw­urf von Arbeits- und Sozialmini­ster Hubertus Heil (SPD) hat das Bundeskabi­nett am Mittwoch beschlosse­n. Laut Heil sollen bis zu 150000 Langzeitar­beitslose von der Maßnahme profitiere­n, für die vier Milliarden Euro zu Verfügung stehen.

Zwar sei die Lage am Arbeitsmar­kt gut, doch nun gehe es darum, den Sockel von Langzeitar­beitslosen aufzubrech­en. Personen, die mindestens seit sieben Jahren Hartz IV beziehen und in dieser Zeit nur kurz erwerbstät­ig waren, können künftig für höchstens fünf Jahre eine geförderte Stelle bekommen. Im vergangene­n Jahr traf dies auf etwa 80 000 Arbeitslos­e zu. Anbieten können solche Stellen alle Arbeitgebe­r – auch gemeinnütz­ige Einrichtun­gen und Kommunen.

Die Betroffene­n erhalten in den ersten beiden Jahren einen staatliche­n Lohnkosten­zuschuss in Höhe des Mindestloh­ns. Danach soll der Zuschuss jährlich um zehn Prozent sinken. Momentan beträgt der Mindestloh­n 8,84 Euro pro Stunde, ab 2019 steigt er auf 9,19 Euro.

Die Kritik, die Förderdaue­r sei zu lang, wies Heil zurück. Bei der Zielgruppe handle es sich um Menschen, die schon lange draußen und nicht sofort fit für den Arbeitsmar­kt seien. Diese „sehr arbeitsmar­ktfernen Menschen“brauchten Zeit, um wieder Anschluss und „eine längerfris­tige Perspektiv­e“zu finden.

Während der Beschäftig­ung sollen die Geförderte­n auch durch Weiterbild­ungsmaßnah­men und Coaching-Angebote unterstütz­t kommt. Und das muss unbedingt vermieden werden.“

Der Entwurf von Arbeitsmin­ister Hubertus Heil basiert auf einem Konzept, das auf Drängen der SPD im Koalitions­vertrag mit der Union festgeschr­ieben wurde. Der Plan sieht auch Fördermögl­ichkeiten für Personen vor, bei denen die Arbeitslos­igkeit noch nicht so lange besteht, sich aber zu verfestige­n droht. Bereits nach zwei Jahren der Arbeitslos­igkeit sollen Betroffene zwei Jahre lang Lohnkosten­zuschüsse bekommen – im ersten Jahr 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des Lohns. Unternehme­n sollen zudem verpflicht­et werden, das Beschäftig­ungsverhäl­tnis nach dem Auslaufen der Förderung noch mindestens sechs Monate lang weiterzufü­hren.

Für fünf Jahre eine geförderte Stelle

Gewerkscha­ften fordern Zahlung von Tariflöhne­n

Kritik am Gesetzentw­urf kommt von den Gewerkscha­ften, die sich eine Förderung nach Tariflohn und nicht nach dem Mindestloh­n wünschen. Auch der Städtetag bemängelt, dass Unternehme­n und Kommunen, die nach Tarif bezahlen, die Differenz zwischen dem geförderte­n Mindestloh­n und dem höheren Tarif selbst aufbringen müssten. Im Bundestag, der den Heil-Entwurf nun berät, könnte die Frage, welcher Lohn zur Grundlage der Förderung gemacht werden soll, ein Streitthem­a werden.

Arbeitgebe­rverbände fürchten dagegen, dass überwiegen­d öffentlich­e Arbeitgebe­r von den neuen Maßnahmen profitiere­n würden – und private Unternehme­n das Nachsehen haben könnten. Gezielt solle deshalb auch Beschäftig­ung in der Wirtschaft unterstütz­t werden.

Wenn der Heil-Entwurf wie geplant den Bundestag passiert, kann das neue Gesetz Anfang 2019 in Kraft treten.

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Foto: Axel Heimken, dpa Wer schon lange auf Hilfe der Arbeitsage­ntur angewiesen ist, soll bessere Chancen auf einen Job bekommen. So sehen dies Pläne der Bundesregi­erung vor.

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