Donauwoerther Zeitung

Polizist kämpft um seinen Ruf

Beamter hatte Kontakt zu Reichsbürg­er von Georgensgm­ünd

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Ansbach Nach den tödlichen Schüssen eines „Reichsbürg­ers“auf einen Polizisten in Georgensgm­ünd wurde er vom Dienst suspendier­t – nun kämpft ein Hauptkommi­ssar um seinen Ruf. Er wolle in den Polizeidie­nst zurückkehr­en, sagte der 52-Jährige am Mittwoch am Rande eines Gerichtsve­rfahrens vor dem Amtsgerich­t in Ansbach. Und er verwahrte sich gegen den Vorwurf, von der Gefährlich­keit des „Reichsbürg­ers“Wolfgang P. gewusst zu haben. Sonst hätte er seine Kollegen gewarnt, sagte er.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte den 52-Jährigen ursprüngli­ch wegen fahrlässig­er Tötung und Körperverl­etzung im Amt durch Unterlasse­n angeklagt. Der Beamte hatte privat Kontakt zu P. gehabt. Nach Ansicht der Anklagebeh­örde wusste er dadurch, dass der 50-Jährige eine Waffe besitzt. Landgerich­t und Oberlandes­gericht in Nürnberg sahen jedoch keinen ausreichen­den Tatverdach­t gegen den Hauptkommi­ssar und ließen die Anklagepun­kte nicht zur Verhandlun­g zu. Der 52-Jährige betonte nun, er habe „keinerlei Hinweise gehabt, dass der (Reichsbürg­er) dermaßen überziehen wird“. Sonst hätte er es „selbstvers­tändlich weitergege­ben“. „Ich bin Galaxien von den Reichsbürg­ern entfernt“, sagte der Polizist.

P. hatte im Oktober 2016 auf Polizisten eines Spezialein­satzkomman­dos geschossen. Ein 32 Jahre alter Beamter wurde dabei getötet, zwei weitere verletzt. Der Hauptkommi­ssar sagte, P. sei ihm als Vermögensb­erater empfohlen worden, und so sei er einmal bei einem Vortrag von ihm gewesen. Gechattet habe er mit dem 50-Jährigen nie. Der Beamte beklagte, er sei vorverurte­ilt worden. In den 20 Monaten, in denen er suspendier­t sei, sei sein ganzes Leben zerstört worden. „Ich kämpfe weiter um meine Rehabilita­tion“, sagte er.

Der Hauptkommi­ssar musste sich am Mittwoch wegen eines Vergehens nach dem Waffengese­tz verantwort­en. Er hatte eine Pistole, die er privat besaß, samt Munition im Keller liegen und nicht – wie vorgeschri­eben – sicher in einem Waffenschr­ank aufbewahrt. Das Verfahren wurde wegen geringer Schuld vorläufig eingestell­t. Der 52-Jährige muss allerdings eine Geldauflag­e von 1500 Euro bezahlen.

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