Wieder das Knie
Der FC Augsburg muss wochenlang auf Neuzugang Julian Schieber verzichten
Augsburg Krankenhaus statt Trainingsplatz: Julian Schieber, Neuzugang beim FC Augsburg, fällt wegen einer Verletzung wochenlang aus. Wie der Klub bekannt gab, wurde bei dem 29-Jährigen am Mittwoch in der Augsburger Hessingpark-Clinic ein freier Gelenkkörper im linken Knie entfernt.
Es ist eine Verletzung mit Vorgeschichte: Immer wieder plagen den ehemaligen U21-Nationalspieler Beschwerden in seinem linken Knie. Wegen zweier Knorpelschäden hatte er sich deshalb bereits Anfang 2017 in Augsburg operieren lassen müssen. In den vier Jahren, in denen er für Hertha BSC Berlin spielte, kam er verletzungsbedingt nur auf 43 Bundesliga-Einsätze. Grund genug für den FCA, sich vor einer Verpflichtung des Spielers intensiv über dessen Gesundheitszustand zu informieren. Schieber entband seine Ärzte dafür sogar von der Schweigepflicht. Schieber schien in der Vorbereitung auf einem guten Weg zu sein, traf beim Test am Samstag gegen die Würzburger Kickers.
Danach klagte er über Schmerzen. FCA-Manager Stefan Reuter ist jedoch optimistisch: „Die Ärzte haben uns mitgeteilt, dass die Operation erfolgreich verlaufen ist.“Schieber betonte: „Ich blicke positiv nach vorne.“
Was ist die in den DFL-Statuten verankerte 50+1-Regel?
Die in der DFL-Satzung verankerte Regel bestimmt, dass die Vereine der Bundesliga und zweiten Liga nur eine Lizenz erhalten, wenn der jeweilige Stammverein nach einer Ausgliederung der Profi-Abteilungen in eine Kapitalgesellschaft weiter die Mehrheit der Stimmanteile – 50 Prozent plus einen Stimmenanteil – besitzt. Eine Ausnahmegenehmigung erteilt die DFL nur, wenn ein Unternehmen oder eine Privatperson einen Verein mehr als 20 Jahre ununterbrochen und in hohem Maße gefördert haben. Dieses Maß war bei Dietmar Hopp und 1899 Hoffenheim als bisher einzige Ausnahme gegeben.
Warum hat die DFL den Antrag von Hannover 96 abgelehnt?
Warum hat das DFL-Präsidium das Bundeskartellamt eingeschaltet? Das DFL-Präsidium hat unabhängig von seiner Entscheidung beim Bundeskartellamt ein Prüfverfahren beantragt. Damit sollen mögliche kartellrechtliche Bedenken bezüglich der grundsätzlichen Anwendung und Auslegung der 50+1-Regel geprüft werden. „In den vergangenen
Monaten hat es eine intensive, öffentlich geführte Debatte über die 50+1-Regel gegeben. Dieser Schritt soll allen Beteiligten Klarheit bringen“, erklärte DFL-Präsident Reinhard Rauball.