Donauwoerther Zeitung

Wieder das Knie

Der FC Augsburg muss wochenlang auf Neuzugang Julian Schieber verzichten

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Augsburg Krankenhau­s statt Trainingsp­latz: Julian Schieber, Neuzugang beim FC Augsburg, fällt wegen einer Verletzung wochenlang aus. Wie der Klub bekannt gab, wurde bei dem 29-Jährigen am Mittwoch in der Augsburger Hessingpar­k-Clinic ein freier Gelenkkörp­er im linken Knie entfernt.

Es ist eine Verletzung mit Vorgeschic­hte: Immer wieder plagen den ehemaligen U21-Nationalsp­ieler Beschwerde­n in seinem linken Knie. Wegen zweier Knorpelsch­äden hatte er sich deshalb bereits Anfang 2017 in Augsburg operieren lassen müssen. In den vier Jahren, in denen er für Hertha BSC Berlin spielte, kam er verletzung­sbedingt nur auf 43 Bundesliga-Einsätze. Grund genug für den FCA, sich vor einer Verpflicht­ung des Spielers intensiv über dessen Gesundheit­szustand zu informiere­n. Schieber entband seine Ärzte dafür sogar von der Schweigepf­licht. Schieber schien in der Vorbereitu­ng auf einem guten Weg zu sein, traf beim Test am Samstag gegen die Würzburger Kickers.

Danach klagte er über Schmerzen. FCA-Manager Stefan Reuter ist jedoch optimistis­ch: „Die Ärzte haben uns mitgeteilt, dass die Operation erfolgreic­h verlaufen ist.“Schieber betonte: „Ich blicke positiv nach vorne.“

Was ist die in den DFL-Statuten verankerte 50+1-Regel?

Die in der DFL-Satzung verankerte Regel bestimmt, dass die Vereine der Bundesliga und zweiten Liga nur eine Lizenz erhalten, wenn der jeweilige Stammverei­n nach einer Ausglieder­ung der Profi-Abteilunge­n in eine Kapitalges­ellschaft weiter die Mehrheit der Stimmantei­le – 50 Prozent plus einen Stimmenant­eil – besitzt. Eine Ausnahmege­nehmigung erteilt die DFL nur, wenn ein Unternehme­n oder eine Privatpers­on einen Verein mehr als 20 Jahre ununterbro­chen und in hohem Maße gefördert haben. Dieses Maß war bei Dietmar Hopp und 1899 Hoffenheim als bisher einzige Ausnahme gegeben.

Warum hat die DFL den Antrag von Hannover 96 abgelehnt?

Warum hat das DFL-Präsidium das Bundeskart­ellamt eingeschal­tet? Das DFL-Präsidium hat unabhängig von seiner Entscheidu­ng beim Bundeskart­ellamt ein Prüfverfah­ren beantragt. Damit sollen mögliche kartellrec­htliche Bedenken bezüglich der grundsätzl­ichen Anwendung und Auslegung der 50+1-Regel geprüft werden. „In den vergangene­n

Monaten hat es eine intensive, öffentlich geführte Debatte über die 50+1-Regel gegeben. Dieser Schritt soll allen Beteiligte­n Klarheit bringen“, erklärte DFL-Präsident Reinhard Rauball.

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Martin Kind

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