Förderung von Wohneigentum
Landratsamt berät, wer Geld bekommt
Landkreis Der Freistaat hat neue Anreize für Bau und Erwerb von Wohneigentum geschaffen. Darauf weist das Landratsamt in einer Pressemitteilung hin. So wurden die Einkommensgrenzen für den Erhalt staatlicher Fördermittel erhöht. Für eine junge Familie mit zwei Kindern gilt jetzt beispielsweise eine Einkommensgrenze von 56 500 Euro statt bisher 44 000 Euro, das entspricht einem Jahresbruttoeinkommen von rund 80000 Euro.
Auch der Differenzbetrag zwischen Nettoeinkommen und Mindestbetrag zum Lebensunterhalt für die Bewilligung des Staatlichen Baudarlehens wurde von 30 auf 50 Prozent erhöht. Damit können mehr Antragsteller Förderung aus diesem Programm bekommen. Das Staatliche Baudarlehen wird mit 0,5 Prozent Zins und ein beziehungsweise zwei Prozent Tilgung gewährt. Wer ein Staatliches Baudarlehen bekommt, erhält dazu Kinderzuschuss, der als Ersatz für fehlendes Eigenkapital verwendet werden kann. Der Kinderzuschuss wurde von 2 500 Euro auf 5 000 Euro je Kind verdoppelt.
Neu eingeführt wird außerdem ein Zuschuss in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Kosten für den Zweiterwerb. Dieser Zuschuss ist nur in Verbindung mit dem Staatlichen Baudarlehen möglich. Ziel ist es, neue Eigentümer und Selbstnutzer – Familien – für den Zweiterwerb von bereits bestehenden Familienheimen und Eigentumswohnungen zu gewinnen und damit einen Beitrag zum Flächensparen zu leisten.
Landrat Stefan Rößle begrüßt die Neuerungen und empfiehlt Bau- und Kaufinteressenten, sich wegen einer Förderung beim Landratsamt zu informieren. Ansprechpartnerinen sind Ilse Kowalke, Tel. 0906/74177, Anna Maier, Tel. 09081/294466.