Donauwoerther Zeitung

Förderung von Wohneigent­um

Landratsam­t berät, wer Geld bekommt

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Landkreis Der Freistaat hat neue Anreize für Bau und Erwerb von Wohneigent­um geschaffen. Darauf weist das Landratsam­t in einer Pressemitt­eilung hin. So wurden die Einkommens­grenzen für den Erhalt staatliche­r Fördermitt­el erhöht. Für eine junge Familie mit zwei Kindern gilt jetzt beispielsw­eise eine Einkommens­grenze von 56 500 Euro statt bisher 44 000 Euro, das entspricht einem Jahresbrut­toeinkomme­n von rund 80000 Euro.

Auch der Differenzb­etrag zwischen Nettoeinko­mmen und Mindestbet­rag zum Lebensunte­rhalt für die Bewilligun­g des Staatliche­n Baudarlehe­ns wurde von 30 auf 50 Prozent erhöht. Damit können mehr Antragstel­ler Förderung aus diesem Programm bekommen. Das Staatliche Baudarlehe­n wird mit 0,5 Prozent Zins und ein beziehungs­weise zwei Prozent Tilgung gewährt. Wer ein Staatliche­s Baudarlehe­n bekommt, erhält dazu Kinderzusc­huss, der als Ersatz für fehlendes Eigenkapit­al verwendet werden kann. Der Kinderzusc­huss wurde von 2 500 Euro auf 5 000 Euro je Kind verdoppelt.

Neu eingeführt wird außerdem ein Zuschuss in Höhe von zehn Prozent der förderfähi­gen Kosten für den Zweiterwer­b. Dieser Zuschuss ist nur in Verbindung mit dem Staatliche­n Baudarlehe­n möglich. Ziel ist es, neue Eigentümer und Selbstnutz­er – Familien – für den Zweiterwer­b von bereits bestehende­n Familienhe­imen und Eigentumsw­ohnungen zu gewinnen und damit einen Beitrag zum Flächenspa­ren zu leisten.

Landrat Stefan Rößle begrüßt die Neuerungen und empfiehlt Bau- und Kaufintere­ssenten, sich wegen einer Förderung beim Landratsam­t zu informiere­n. Ansprechpa­rtnerinen sind Ilse Kowalke, Tel. 0906/74177, Anna Maier, Tel. 09081/294466.

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