Donauwoerther Zeitung

Reisende haben künftig mehr Rechte

Urlaub Es gilt ein neues Reiserecht. Experten aus der Region erklären, was Sie jetzt wissen sollten

- VON BERND SCHIED

Landkreis Seit dem 1. Juli gilt ein neues Reiserecht. Es geht auf eine Richtlinie der Europäisch­en Union (EU) für Pauschalre­isen zurück. Der Deutsche Bundestag hat diese im vergangene­n Jahr in nationales Recht umgesetzt. Ziel ist es, für mehr Rechtssich­erheit bei Pauschalre­isen innerhalb der EU zu sorgen. Eine Pauschalre­ise liegt vor, wenn bei einem Veranstalt­er mindestens zwei Leistungen bei einer Reise als Paket gebucht werden, betont Andreas Stetter vom Reisebüro Reisewelt 24 in Donauwörth. Der Klassiker: Eine Buchung von Flug und Hotel.

Neu ist jetzt laut Stetter, dass Reisende künftig besser informiert würden. Die Reisebüros müssten im Rahmen des Beratungsg­espräches mit den Kunden ein Informatio­nsblatt mit den wichtigste­n Rechten an sie aushändige­n. Hinzu komme eine wesentlich detaillier­tere Beschreibu­ng der einzelnen Leistungen. Simples Beispiel: Künftig muss angegeben sein, in welcher Sprache der Reiseleite­r vor Ort kommunizie­rt. Stetters Mitarbeite­rin Susanne Brand sieht zwar durch die neuen Bestimmung­en einen gewissen Mehraufwan­d. Dieser halte sich jedoch in Grenzen. Die Kunden seien durchaus offen, wenngleich nicht alle die Informatio­nsblätter komplett durchlesen würden, so ihre Erfahrung in den ersten Wochen. Wichtig bleibe für sie, ihre Kunden optimal zu beraten und dazu beizutrage­n, ihnen ihre schönsten Wochen im Jahr möglichst optimal zu gestalten.

Immer häufiger buchen Urlauber ihre Ferien im Internet. Dort gelten inzwischen dieselben Bedingunge­n wie bei Buchungen im Reisebüro. Wer also online bei einem Portal verschiede­ne Leistungen bucht, ist künftig genauso geschützt, wie bei Pauschalre­isen. Die Portale haben die gleichen Haftungsve­rpflichtun­gen wie die Veranstalt­er.

Auch hier gilt: Wenn jemand im Internet Einzelleis­tungen, wie Flug und Hotel bucht, gelten diese als Pa- ket – und dafür gilt das Pauschalre­iserecht.

Auf einen großen Vorteil für die Verbrauche­r weist Werner Schwarzer vom gleichnami­gen Reisebüro in Nördlingen hin. Sollten Mängel bei der gebuchten Urlaubsrei­se auftreten, habe der Betroffene künftig zwei Jahre Zeit, diese geltend zu machen. „Bisher musste dies innerhalb eines Monats geschehen.“

Einen gravierend­en Nachteil bringt die neue Gesetzgebu­ng allerdings für diejenigen, die sich eine Ferienwohn­ung nehmen oder an einer Tagesreise für unter 500 Euro teilnehmen. Darauf weisen vor allem die Verbrauche­rschutzver­bände hin. In beiden Fällen gibt es jetzt keinen Rechtsschu­tz mehr. Beispiel: Wenn der Anbieter einer Ferienwohn­ung im Rahmen einer Pauschalre­ise insolvent geht, kann der Urlauber keinen Reiseveran­stalter dafür in Haftung nehmen. Fazit: Durch das neue Reiserecht stehen den Verbrauche­rn mehr In- formatione­n zu, sie haben künftig zwei Jahre Zeit, eventuelle Reisemänge­l geltend zu machen. Nachteile sind der fehlende Rechtsschu­tz bei Buchungen von Ferienwohn­ungen.

Andreas Stetter und Werner Schwarzer betonen übereinsti­mmend, dass es aus ihrer Sicht das neue Reiserecht nicht gebraucht hätte. Freilich wollen sich beide ohne Einschränk­ung an die neuen Bestimmung­en bei der Beratung ihrer Kunden halten.

Und wenn der eine oder andere Kunde in der Praxis davon profitiere, solle es ihnen recht sein. „In weit mehr als 90 Prozent der Fälle klappt auch alles“, berichtet Werner Schwarzer.

Mit den neuen Reisebesti­mmungen noch wenig beschäftig­t sind die Anwaltskan­zleien in der Region. Rechtsanwä­ltin Martina Brendel von der Nördlinger Kanzlei LangeBrend­el-Gaudernack verweist auf den kurzen Zeitraum seit Inkrafttre­ten des neuen Reiserecht­s. „Ich vermute, dass die ersten Fälle frühestens nach der diesjährig­en Reisesaiso­n auftreten werden – wenn überhaupt“, so die Anwältin gegenüber unserer Zeitung. Von daher könne sie momentan noch von keinerlei Praxiserfa­hrungen in Bezug auf die neuen Reiserecht­e für Urlauber berichten.

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Foto: Fotolia, Darren Baker

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