Was tun, wenn es brennt?
Jeder sollte sich überlegen, wie er bei einem Brand aus dem Haus kommt. Schwierig wird es, wenn der Weg an die frische Luft versperrt ist
Berlin Bei einem Wohnungsbrand zählt jede Sekunde. Alle Bewohner müssen schnell in Sicherheit gebracht werden. Aber was ist, wenn Flur und Haustür durch Feuer und Rauch versperrt sind? Es muss ein zweiter Rettungsweg da sein, den auch die Feuerwehr zur Brandbekämpfung nutzen kann. Die wichtigsten Infos:
Welche Rettungswege sind in privaten Wohnhäusern vorgeschrieben? „Der erste Rettungsweg ist immer die Eingangstür und die Treppe nach oben“, erklärt Frank Hachemer vom Deutschen Feuerwehrverband in Berlin. Diesen Weg nimmt die Feuerwehr im Regelfall bei einem Wohnungsbrand. Fällt er aus, muss der Einstieg über die Feuerwehrleiter auf dem zweiten Rettungsweg erfolgen. Auch die Bewohner werden dann auf diesem Weg evakuiert.
Welche Häuser brauchen zweiten Rettungsweg?
Das ist in den Landesbauordnungen geregelt und daher regional unterschiedlich. „Einigkeit besteht aber darin, dass jedes Gebäude, das über Aufenthaltsräume verfügt, mehr als nur einen Rettungsweg haben muss, wenn nicht ein teurer Sicherheitstreppenraum gebaut werden soll“, erklärt Hachemer. Das trifft auch auf Einfamilienhäuser zu. Ausgenommen sind lediglich Gebäude, die nur sporadisch von Menschen betreten werden, wie etwa ein Trafohäuschen, in dem nur ab und zu der Zähler abgelesen wird. In der bayerischen Bauordnung heißt es: „Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Be-
einen triebsstätten müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein.“
Wo finden sich die Rettungswege? Sie müssen in jedem Stockwerk vorhanden sein, in dem sich Menschen aufhalten. Also in den Etagen, wo Wohn- und Schlafzimmer, Bad und Küche liegen. Aber auch im Keller oder Dachgeschoss, wenn diese für Wohnzwecke ausgebaut sind.
Muss es eine Treppe oder Leiter sein?
Es können Außentreppen sein. Die werden aber meist an größeren Gebäuden angebracht. In Ein- oder Zweifamilienhäusern, aber auch in Mehrfamilienhäusern werden in der Regel Fenster oder Balkone als zweite Rettungswege geplant. „Viele Bewohner wissen gar nicht, dass ihr Balkon der Rettung dient. Auch die großen Glastüren mit Gittern davor sind unter Umständen ein zweiter Rettungsweg im Notfall“, erklärt Feuerwehrsprecher Hachemer. Die Fenster müssen entsprechend der jeweiligen Landesbauordnung eine gewisse Mindestgröße haben. „Auch im Dachgeschoss muss ein ausreichend großes Fenster zur Straße hin eingebaut werden, damit Bewohner von der Feuerwehr durch dieses Fenster geborgen werden können“, ergänzt Eva ReinholdPostina vom Verband Privater Bauherren. „Aus dem Keller sollten sich die Bewohner im Brandfall über eine Außentreppe oder einen ausreichend großen Kellerlichtschacht retten können.“
Was ist bei der Planung zu beachten? Grundsätzlich müssen Architekten beim Entwurf eines Gebäudes sichere Baustoffe und Konstruktionen wählen, Fluchtwege für die Bewohner vorsehen und Zufahrten für Rettungsfahrzeuge einplanen. „Zur seriösen Planung gehört auch der zweite Rettungsweg. Fehlt er, ist das ein Planungsfehler, der so früh wie möglich behoben werden muss“, betont Reinhold-Postina. Um sicherzugehen, sollten Bauherren ihren Architekten oder die Hausbaufirma danach fragen und auch selbst in einer privaten Brandschutzübung testen, wie sie im Notfall gefahrlos ins Freie kommen.
Muss die Feuerwehr auf dem Grundstück parken können?
Die Bewohner sollten sich vor Augen führen, dass die Feuerwehr Zufahrtswege und Platz benötigt, um ihre Fahrzeuge und Rettungsgeräte aufzustellen. „Nicht nur auf der Straße behindern parkende Fahrzeuge oft unsere Einsätze“, erklärt Hachemer. Auch auf den Grundstücken selbst gibt es Hindernisse. Wenn zum Beispiel rund ums Haus dichte Büsche gepflanzt wurden, ist es schwer, die Rettungsleiter sicher aufzustellen. „Es ist hilfreich, das eigene Umfeld einmal aus der Sicht der Rettungskräfte zu betrachten.“
Welche Pflichten haben die Bewohner?
Sie dürfen Fluchtwege nicht verstellen. Hachemer warnt auch davor, auf den Fluren von Mehrfamilienhäusern brennbare Gegenstände abzustellen. Dort fänden sich oft Kinderwagen, Schuhe und andere Dinge, die mit Blick auf den Brandschutz dort nicht hingehörten. „Fangen sie Feuer, versperren sie der Feuerwehr den wichtigen ersten Rettungsweg.“Nicht allein die Flammen, schon der giftige Rauch sei ein entscheidendes Problem. Auch Balkone werden häufig zugestellt. „Es ist schon okay, wenn dort gefrühstückt oder gegrillt wird. Aber ein Balkon ist kein Lagerplatz. Das ist den meisten Menschen nicht bewusst.“Bernhard Schuhmacher, Brandschutz-Sachverständiger bei der Prüforganisation Dekra in Stuttgart, ergänzt: „Ein häufiger Fehler ist es auch, Fluchttüren zu verstellen oder gar mit einem Schlüssel abzuschließen.“Der Fluchtweg wird dann bei Feuer zur Todesfalle. Fluchttüren müssen im Notfall grundsätzlich ohne Schlüssel von innen nach außen zu öffnen sein. Das Gleiche gilt für Türen zu Tiefgaragen und Hauseingängen. Hausordnungen, nach denen die Türen nachts abgeschlossen werden, sind unzulässig.