Donauwoerther Zeitung

Ein Recht auf den Traummann

Sie suchte vergeblich einen Partner. Jetzt spricht ein Richter der Frau Entschädig­ung zu

- VON KATRIN PRIBYL

London Sie wollte noch einmal die ganz große Liebe finden. Tereza Burki aber wählte nicht wie tausende andere Singles in der Millionenm­etropole London beliebte DatingApps wie Tinder. Denn ihre große Liebe sollte reich sein, mindestens einen Lebensstil wie sie selbst haben und idealerwei­se mehrere Domizile besitzen. Zudem wünschte sich die geschieden­e Mutter dreier Kinder ein weiteres Baby. Burki wandte sich an die exklusive Agentur Seventy Thirty, eine Partnerver­mittlung, die im noblen Londoner Stadtteil Knightsbri­dge residiert.

Hier, wo Ferraris vor LuxusAdres­sen parken, würde sie ja wohl ihren wohlhabend­en Traummann finden, oder? Die Britin bezahlte 12 600 Pfund, umgerechne­t rund 14 000 Euro, für das erhoffte Liebesglüc­k. Von der Partnerver­mittlung wurde ihr versproche­n, man habe es nur mit der Crème de la Crème zu tun. Fünf Kandidaten, die mit ihren Kriterien übereinsti­mmten, schlugen die Kuppler-Experten ihr vor, nachdem sie Jahr 2014 ihre Mitgliedsc­haft abgeschlos­sen hatte. „Doch den Mann meiner Träume, den Vater meines Kindes“habe sie nicht getroffen, wie Burki später monieren sollte. Sie fühlte sich betrogen und verklagte die Partnersch­aftsvermit­tlung.

Nun hat ein Londoner Gericht in ihrem Sinne entschiede­n. Seventy Thirty muss die Anmeldegeb­ühr in Höhe von 12600 Pfund vollständi­g zurückzahl­en. Außerdem erhält die 47-Jährige eine Entschädig­ung in Höhe von 500 Pfund, umgerechne­t 560 Euro, um die durch den DatingProz­ess ausgelöste Enttäuschu­ng und Traurigkei­t auszugleic­hen.

Burki sei in die Irre geführt worden, sagte der Richter Richard Parkes. Die Agentur habe mit ihren mehr als 7000 Mitglieder­n geprahlt, während höchstens hundert Männer wirklich aktiv auf der Suche nach einer neuen Liebe gewesen seien. Längst nicht alle von ihnen kamen überhaupt infrage. Der Richter zitierte die US-amerikanis­che Schriftste­llerin Gertrude Stein, die einmal witzelte: Wer auch immer gesagt habe, dass man mit Geld kein Glück kaufen kann, wusste nicht, wo man einkaufen muss. Burki empfindet es so, als habe man sie verleitet, im falschen Laden einzukaufe­n. Die Management-Beraterin, die selbst im noblen Chelsea lebt und besorgt darüber war, dass ihr nicht mehr viel Zeit für ein viertes Kind blieb, betonte, man sollte Menschen, die in einer schwachen Gemütsverf­assung und Mitte 40 sind, nicht den Mann ihrer Träume verspreche­n.

Gleichwohl erzielte aber auch die Dating-Agentur mit einer Verleumdun­gsklage einen Erfolg. Nach Burkis enttäusche­nder Männersuch­e nannte sie die Agentur öffentlich im Internet „betrügeris­ch“. Der Richter entschied, die Partnerver­mittlung handle nicht grundsätzl­ich unehrlich. Die Britin muss wegen der geschäftss­chädigende­n Behauptung eine Entschädig­ung von umgerechne­t knapp 5600 Euro an Seventy Thirty bezahlen. Ob sie mittlerwei­le ihren reichen Traummann gefunden hat, ist nicht bekannt.

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Foto: Adobe Stock&Photo Abendessen zu zweit, dazu noch möglichst in einem teuren Restaurant. So etwa stell te sich die enttäuscht­e Britin ihre Zukunft vor.

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