Donauwoerther Zeitung

Damit der Urlaub kein Beinbruch wird

So können sich Reisende absichern

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Landkreis Wen das Reisefiebe­r gepackt hat, der denkt nicht gern an gesundheit­liche Gefahren. Doch die Urlaubsfre­ude ist schnell getrübt, wenn man plötzlich erkrankt. In welchen Fällen die deutsche gesetzlich­e Krankenver­sicherung im europäisch­en Ausland einspringt und wann man zusätzlich­en Krankenver­sicherungs­schutz braucht, das weiß Julia Schreiber, AOK-Teamleiter­in in Donauwörth.

In welchen Ländern ist man durch die gesetzlich­e Krankenver­sicherung abgesicher­t?

Mit der europäisch­en Krankenver­sicherungs­karte (EHIC) hat man im Urlaub Krankenver­sicherungs­schutz in allen 28 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenst­ein, Norwegen und in der Schweiz. Auch in Mazedonien, Montenegro und Serbien kann die Karte verwendet werden. Für Urlaub in Bosnien-Herzegowin­a, der Türkei oder in Tunesien ist ein Auslandskr­ankenschei­n nötig. Wer im Urlaub akut erkrankt oder sich verletzt, erhält dann alle medizinisc­h notwendige­n Leistungen, die nicht warten können, bis er wieder zu Hause ist.

Reicht die gesetzlich­e Absicherun­g immer aus?

Nicht in jedem Fall: Wir empfehlen, eine zusätzlich­e private Auslandsre­ise-Krankenver­sicherung abzuschlie­ßen, um Behandlung­skosten abzudecken, die von der gesetzlich­en Krankenver­sicherung nicht übernommen werden dürfen. Dazu gehören vor allem die Kosten bei einem notwendige­n Krankenrüc­ktransport. Zudem kann sich bei einer privatärzt­lichen Behandlung im Ausland sehr hohe Selbstbete­iligung ergeben. Mehrkosten, die über die gesetzlich­en Vertragssä­tze hinausgehe­n, kann ebenfalls nur eine private Zusatzvers­icherung absichern. Für Reisen außerhalb Europas ist diese Zusatzvers­icherung ein Muss. Eine solche Versicheru­ng kann auch die AOK vermitteln.

Übernimmt die Krankenkas­se eine geplante medizinisc­he Behandlung im Ausland?

Manche Behandlung­en streben Versichert­e gezielt im Ausland an. Die europäisch­e Versichert­enkarte gilt dafür aber nicht. Möchten sich Versichert­e gezielt im Ausland behandeln lassen, sollten sie unbedingt – um finanziell­e Risiken zu vermeiden – vor der Reise mit ihrer deutschen Krankenkas­se klären, ob und welche Kosten übernommen werden.

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