Damit der Urlaub kein Beinbruch wird
So können sich Reisende absichern
Landkreis Wen das Reisefieber gepackt hat, der denkt nicht gern an gesundheitliche Gefahren. Doch die Urlaubsfreude ist schnell getrübt, wenn man plötzlich erkrankt. In welchen Fällen die deutsche gesetzliche Krankenversicherung im europäischen Ausland einspringt und wann man zusätzlichen Krankenversicherungsschutz braucht, das weiß Julia Schreiber, AOK-Teamleiterin in Donauwörth.
In welchen Ländern ist man durch die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert?
Mit der europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) hat man im Urlaub Krankenversicherungsschutz in allen 28 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz. Auch in Mazedonien, Montenegro und Serbien kann die Karte verwendet werden. Für Urlaub in Bosnien-Herzegowina, der Türkei oder in Tunesien ist ein Auslandskrankenschein nötig. Wer im Urlaub akut erkrankt oder sich verletzt, erhält dann alle medizinisch notwendigen Leistungen, die nicht warten können, bis er wieder zu Hause ist.
Reicht die gesetzliche Absicherung immer aus?
Nicht in jedem Fall: Wir empfehlen, eine zusätzliche private Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, um Behandlungskosten abzudecken, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden dürfen. Dazu gehören vor allem die Kosten bei einem notwendigen Krankenrücktransport. Zudem kann sich bei einer privatärztlichen Behandlung im Ausland sehr hohe Selbstbeteiligung ergeben. Mehrkosten, die über die gesetzlichen Vertragssätze hinausgehen, kann ebenfalls nur eine private Zusatzversicherung absichern. Für Reisen außerhalb Europas ist diese Zusatzversicherung ein Muss. Eine solche Versicherung kann auch die AOK vermitteln.
Übernimmt die Krankenkasse eine geplante medizinische Behandlung im Ausland?
Manche Behandlungen streben Versicherte gezielt im Ausland an. Die europäische Versichertenkarte gilt dafür aber nicht. Möchten sich Versicherte gezielt im Ausland behandeln lassen, sollten sie unbedingt – um finanzielle Risiken zu vermeiden – vor der Reise mit ihrer deutschen Krankenkasse klären, ob und welche Kosten übernommen werden.