Gleich drei Fahrer ohne Führerschein erwischt
Vater und Sohn versuchen die Beamten mit einer Lüge zu überlisten
Donauwörth Mit drei möglichen Varianten, ohne erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs zu sein, wurden die Polizeistreifen im Verlauf des Mittwochs konfrontiert.
Den Anfang machte ein 61-jähriger Mann aus Donauwörth. Ihm wurde im Juni nach einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis entzogen. Im Juli wurde er erneut auffällig, als er, ohne Führerschein und wieder betrunken, eine Unfallflucht beging. Deshalb war er den Beamten kein Unbekannter, als sie ihn gegen 11.30 Uhr in der Zirgesheimer Straße mit seinem Auto bemerkten. Der 61-Jährige hatte laut Polizei „natürlich immer noch keinen Führerschein“, sei aber „zumindest nüchtern“gewesen. Die Weiterfahrt wurden unterbunden und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Die neuerliche Anzeige werde sich „sicher nicht strafmildernd auswirken“, kommentiert die Polizei den Fall des uneinsichtigen Mannes.
Neben dem älteren Mann erwischten die Beamten auch einen 15-Jährigen Schüler. Er war am Mittwochnachmittag gegen 15.30 Uhr in der Nürnberger Straße mit einem Roller unterwegs. Bei der Kontrolle schauten die Beamten sich das Zweirad genauer an und bemerkten einige Veränderungen. Der Jugendliche räumte dies laut Polizei auch ein. Wegen der Veränderungen hätte er für den Roller aber eine Fahrerlaubnis gebraucht. Einen entsprechenden Führerschein besitzt der Junge nicht. Er konnte nur eine Mofaprüfbescheinigung vorlegen. Deswegen wurde der Roller sichergestellt, um ihn technisch zu überprüfen. Den Jungen erwartet ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Gegen 19.30 Uhr schließlich kam es zum dritten Ermittlungsverfahren wegen einer fehlenden Fahrerlaubnis. Auf der B25 bei Donauwörth wurde ein Kleintransporter angehalten. Fahrer und Beifahrer kamen aus dem Saarland. Am Steuer saß der 23-jährige Sohn des 45-jährigen Beifahrers. Die beiden ausländischen Mitbürger hatten keinerlei Ausweispapiere dabei. Bei der Überprüfung des für den Fahrer angegebenen Namens stellte sich heraus, dass für die Person eine Fahrerlaubnissperre vorlag. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass die angegebenen Personalien zu einem Bruder des Fahrers gehörten. Sie waren von Vater und Sohn nur deshalb angegeben worden, weil der tatsächliche Fahrer noch nie eine Fahrerlaubnis besessen hatte. Über diesen Umstand wollten beide mit der falschen Personalienangabe eines Bruders hinwegtäuschen. Sie wussten allerdings nichts von dessen Sperre. Gegen wurden Vater und Sohn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis beziehungsweise der Ermächtigung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis eröffnet.