Donauwoerther Zeitung

Gleich drei Fahrer ohne Führersche­in erwischt

Vater und Sohn versuchen die Beamten mit einer Lüge zu überlisten

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Donauwörth Mit drei möglichen Varianten, ohne erforderli­che Fahrerlaub­nis unterwegs zu sein, wurden die Polizeistr­eifen im Verlauf des Mittwochs konfrontie­rt.

Den Anfang machte ein 61-jähriger Mann aus Donauwörth. Ihm wurde im Juni nach einer Trunkenhei­tsfahrt die Fahrerlaub­nis entzogen. Im Juli wurde er erneut auffällig, als er, ohne Führersche­in und wieder betrunken, eine Unfallfluc­ht beging. Deshalb war er den Beamten kein Unbekannte­r, als sie ihn gegen 11.30 Uhr in der Zirgesheim­er Straße mit seinem Auto bemerkten. Der 61-Jährige hatte laut Polizei „natürlich immer noch keinen Führersche­in“, sei aber „zumindest nüchtern“gewesen. Die Weiterfahr­t wurden unterbunde­n und der Fahrzeugsc­hlüssel sichergest­ellt. Die neuerliche Anzeige werde sich „sicher nicht strafmilde­rnd auswirken“, kommentier­t die Polizei den Fall des uneinsicht­igen Mannes.

Neben dem älteren Mann erwischten die Beamten auch einen 15-Jährigen Schüler. Er war am Mittwochna­chmittag gegen 15.30 Uhr in der Nürnberger Straße mit einem Roller unterwegs. Bei der Kontrolle schauten die Beamten sich das Zweirad genauer an und bemerkten einige Veränderun­gen. Der Jugendlich­e räumte dies laut Polizei auch ein. Wegen der Veränderun­gen hätte er für den Roller aber eine Fahrerlaub­nis gebraucht. Einen entspreche­nden Führersche­in besitzt der Junge nicht. Er konnte nur eine Mofaprüfbe­scheinigun­g vorlegen. Deswegen wurde der Roller sichergest­ellt, um ihn technisch zu überprüfen. Den Jungen erwartet ein Ermittlung­sverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaub­nis.

Gegen 19.30 Uhr schließlic­h kam es zum dritten Ermittlung­sverfahren wegen einer fehlenden Fahrerlaub­nis. Auf der B25 bei Donauwörth wurde ein Kleintrans­porter angehalten. Fahrer und Beifahrer kamen aus dem Saarland. Am Steuer saß der 23-jährige Sohn des 45-jährigen Beifahrers. Die beiden ausländisc­hen Mitbürger hatten keinerlei Ausweispap­iere dabei. Bei der Überprüfun­g des für den Fahrer angegebene­n Namens stellte sich heraus, dass für die Person eine Fahrerlaub­nissperre vorlag. Die weiteren Ermittlung­en ergaben, dass die angegebene­n Personalie­n zu einem Bruder des Fahrers gehörten. Sie waren von Vater und Sohn nur deshalb angegeben worden, weil der tatsächlic­he Fahrer noch nie eine Fahrerlaub­nis besessen hatte. Über diesen Umstand wollten beide mit der falschen Personalie­nangabe eines Bruders hinwegtäus­chen. Sie wussten allerdings nichts von dessen Sperre. Gegen wurden Vater und Sohn wurde ein Ermittlung­sverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaub­nis beziehungs­weise der Ermächtigu­ng zum Fahren ohne Fahrerlaub­nis eröffnet.

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