Hilfe für Landwirte mit Dürreschäden
Unterstützung schon ab September möglich
Landkreis Die lang anhaltende Trockenheit hat vor allem in Nord- und Ostdeutschland zu dramatischen Ernteschäden geführt. In Bayern ist besonders Franken betroffen, aber auch im Landkreis Donau-Ries kommt es vor allem auf den sandigen bzw. kiesigen Böden zu Mindererträgen. Das Bayerische Kabinett hat deswegen ab sofort für ganz Bayern die Nutzung des Aufwuchses auf brachliegenden Flächen als Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) sowie auf sonstigen Brachflächen zur Futternutzung allgemein zugelassen. Darüber hinaus ist nach derzeitigem Stand auch eine Futternutzung von ÖVF-Zwischenfrüchten vorgesehen.
Da diese Änderung der EU-Vorgaben einen sehr hohen Verwaltungsaufwand erwarten lässt, wird noch ein Vorstoß bei der Europäischen Kommission unternommen, um eine einfache Umsetzung zu ermöglichen. Dabei ist folgendes Verfahren für die die Futternutzung von ÖVF-Zwischenfrüchten vorgesehen:
Voraussichtlich Anfang September wird im iBALIS als Online-Verfahren eine einfache Anzeige möglich sein. Eine tatsächliche Futternutzung der ÖVF-Futterflächen wird aber erst gegen Ende September erfolgen können, wenn die Änderungsverordnung in Kraft getreten ist. Zu beachten ist jedoch, dass sich diese Änderung nur auf die Futternutzung der ÖVF-Zwischenfrüchte bezieht. Alle anderen Auflagen wie Saatgutmischung aus mindestens zwei Arten oder Auflagen hinsichtlich Kulap- oder VNP-Verpflichtungen bleiben bestehen.
Darüber hinaus ist eine Soforthilfe für dürregeschädigte Betriebe von der Staatsregierung vorgesehen. Folgende Regelung ist geplant:
● Finanzielle Hilfe soll es vor allem für den notwendigen Zukauf von Grundfutter geben.
● Wo Ertrageinbußen beim Grundfutter zu erwarten sind, sollen die Mehrkosten zur Hälfte bis maximal 50000 Euro pro Betrieb ausgeglichen werden (Rechnungen ab 1. August werden anerkannt).
● Bei einem Ertragsrückgang beim Grundfutter von mindestens 30 Prozent soll es diese finanzielle Hilfe für bestimmte Landkreise geben (Donau-Ries ist dabei).
Die näheren Details der Abwicklung der Soforthilfe werden derzeit im Ministerium erarbeitet und rechtzeitig bekannt gegeben. Das teilt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Nördlingen mit.