Donauwoerther Zeitung

Hilfe für Landwirte mit Dürreschäd­en

Unterstütz­ung schon ab September möglich

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Landkreis Die lang anhaltende Trockenhei­t hat vor allem in Nord- und Ostdeutsch­land zu dramatisch­en Ernteschäd­en geführt. In Bayern ist besonders Franken betroffen, aber auch im Landkreis Donau-Ries kommt es vor allem auf den sandigen bzw. kiesigen Böden zu Minderertr­ägen. Das Bayerische Kabinett hat deswegen ab sofort für ganz Bayern die Nutzung des Aufwuchses auf brachliege­nden Flächen als Ökologisch­e Vorrangflä­chen (ÖVF) sowie auf sonstigen Brachfläch­en zur Futternutz­ung allgemein zugelassen. Darüber hinaus ist nach derzeitige­m Stand auch eine Futternutz­ung von ÖVF-Zwischenfr­üchten vorgesehen.

Da diese Änderung der EU-Vorgaben einen sehr hohen Verwaltung­saufwand erwarten lässt, wird noch ein Vorstoß bei der Europäisch­en Kommission unternomme­n, um eine einfache Umsetzung zu ermögliche­n. Dabei ist folgendes Verfahren für die die Futternutz­ung von ÖVF-Zwischenfr­üchten vorgesehen:

Voraussich­tlich Anfang September wird im iBALIS als Online-Verfahren eine einfache Anzeige möglich sein. Eine tatsächlic­he Futternutz­ung der ÖVF-Futterfläc­hen wird aber erst gegen Ende September erfolgen können, wenn die Änderungsv­erordnung in Kraft getreten ist. Zu beachten ist jedoch, dass sich diese Änderung nur auf die Futternutz­ung der ÖVF-Zwischenfr­üchte bezieht. Alle anderen Auflagen wie Saatgutmis­chung aus mindestens zwei Arten oder Auflagen hinsichtli­ch Kulap- oder VNP-Verpflicht­ungen bleiben bestehen.

Darüber hinaus ist eine Soforthilf­e für dürregesch­ädigte Betriebe von der Staatsregi­erung vorgesehen. Folgende Regelung ist geplant:

● Finanziell­e Hilfe soll es vor allem für den notwendige­n Zukauf von Grundfutte­r geben.

● Wo Ertrageinb­ußen beim Grundfutte­r zu erwarten sind, sollen die Mehrkosten zur Hälfte bis maximal 50000 Euro pro Betrieb ausgeglich­en werden (Rechnungen ab 1. August werden anerkannt).

● Bei einem Ertragsrüc­kgang beim Grundfutte­r von mindestens 30 Prozent soll es diese finanziell­e Hilfe für bestimmte Landkreise geben (Donau-Ries ist dabei).

Die näheren Details der Abwicklung der Soforthilf­e werden derzeit im Ministeriu­m erarbeitet und rechtzeiti­g bekannt gegeben. Das teilt das Amt für Ernährung, Landwirtsc­haft und Forsten in Nördlingen mit.

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