Donauwoerther Zeitung

Blutiges Ende einer Hochzeitsf­eier

Ein Gast wird spät nachts gewalttäti­g und verletzt drei junge Männer. Richter ordnet neben der Strafe auch noch eine Therapie für den 31-Jährigen an

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Ein Gast wurde spät nachts gewalttäti­g. Dafür muss sich der 31-Jährige jetzt vor dem Amtsgerich­t verantwort­en.

Donauwörth/Nördlingen Es war ein fröhliches Fest im Frühjahr 2017. Ein Paar aus dem südlichen DonauRies-Kreis feierte Hochzeit. Zu später Stunde kippte aber die Stimmung. Ein Gast wurde plötzlich gewalttäti­g und verletzte drei junge Männer. Es floss reichlich Blut. Das unschöne Ende der Party arbeitete nun das Amtsgerich­t Nördlingen auf.

Täter biss ohne erkennbare­n Grund in die Brustwarze

Die Feierlichk­eiten gingen zunächst in einem Lokal über die Bühne, dann wechselte zumindest ein Teil der Festgesell­schaft ins Haus des Paars. Um etwa 2 Uhr nachts gingen mehrere Besucher in den Hof vor dem Gebäude, um zu rauchen. Ohne erkennbare­n Grund, so ergab nun die Beweisaufn­ahme in der Ver- fasste ein 31-Jähriger einem jungen Mann in den Schritt und biss ihm in eine Brustwarze. Mit dieser Aktion tat der Augsburger dem Opfer nicht nur weh, sondern zog sich auch den Unmut der Umstehende­n zu.

Die Reaktion des 31-Jährigen: Er holte mit der Bierflasch­e, die er gerade in der Hand hielt, aus und schlug zu. Er traf zwei jüngere Männer am Kopf. Die Flasche zerbarst. Platz- beziehungs­weise Schnittwun­den waren die Folge. Bei einem der Opfer verfehlte eine Scherbe nur knapp das Auge. Beide Männer bluteten stark. Im Krankenhau­s mussten die Wunden genäht werden. Die Verletzten konnten die Klinik nach der ambulanten Behandlung zwar wieder verlassen, waren aber anschließe­nd krankgesch­rieben. Der Täter räumte vor Gericht die Vorwürfe grundsätzl­ich ein. An Einzelheit­en, so sagte er, habe er jedoch keine Erinnerung­en mehr. Grund dafür sei sein Zustand gewesen. Der Mann war betrunken. Eine Untersuhan­dlung, chung ergab einen Wert von rund zwei Promille.

Im Vorfeld der Verhandlun­g hatte der 31-Jährige bereits Schmerzens­geld an die drei Opfer bezahlt: an eines 200 Euro, an eines 600 und an eines 1600 Euro. Negativ schlug zudem zu Buche, dass der Angeklagte einschlägi­g vorbestraf­t war, auch wenn diese Taten schon länger zurücklage­n. Der Staatsanwa­lt forderte wegen gefährlich­er Körperverl­etzung eine Freiheitss­trafe von elf Monaten zur Bewährung. Der Verteidige­r plädierte auf acht Monate.

Richter Gerhard Schamann verurteilt­e den 31-Jährigen zu neun Monaten mit Bewährung. Nachdem der Mann eingeräumt hatte, ein Alkoholpro­blem zu haben, machte Schamann diesbezügl­ich eine Therapie zur Auflage.

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