Blutiges Ende einer Hochzeitsfeier
Ein Gast wird spät nachts gewalttätig und verletzt drei junge Männer. Richter ordnet neben der Strafe auch noch eine Therapie für den 31-Jährigen an
Ein Gast wurde spät nachts gewalttätig. Dafür muss sich der 31-Jährige jetzt vor dem Amtsgericht verantworten.
Donauwörth/Nördlingen Es war ein fröhliches Fest im Frühjahr 2017. Ein Paar aus dem südlichen DonauRies-Kreis feierte Hochzeit. Zu später Stunde kippte aber die Stimmung. Ein Gast wurde plötzlich gewalttätig und verletzte drei junge Männer. Es floss reichlich Blut. Das unschöne Ende der Party arbeitete nun das Amtsgericht Nördlingen auf.
Täter biss ohne erkennbaren Grund in die Brustwarze
Die Feierlichkeiten gingen zunächst in einem Lokal über die Bühne, dann wechselte zumindest ein Teil der Festgesellschaft ins Haus des Paars. Um etwa 2 Uhr nachts gingen mehrere Besucher in den Hof vor dem Gebäude, um zu rauchen. Ohne erkennbaren Grund, so ergab nun die Beweisaufnahme in der Ver- fasste ein 31-Jähriger einem jungen Mann in den Schritt und biss ihm in eine Brustwarze. Mit dieser Aktion tat der Augsburger dem Opfer nicht nur weh, sondern zog sich auch den Unmut der Umstehenden zu.
Die Reaktion des 31-Jährigen: Er holte mit der Bierflasche, die er gerade in der Hand hielt, aus und schlug zu. Er traf zwei jüngere Männer am Kopf. Die Flasche zerbarst. Platz- beziehungsweise Schnittwunden waren die Folge. Bei einem der Opfer verfehlte eine Scherbe nur knapp das Auge. Beide Männer bluteten stark. Im Krankenhaus mussten die Wunden genäht werden. Die Verletzten konnten die Klinik nach der ambulanten Behandlung zwar wieder verlassen, waren aber anschließend krankgeschrieben. Der Täter räumte vor Gericht die Vorwürfe grundsätzlich ein. An Einzelheiten, so sagte er, habe er jedoch keine Erinnerungen mehr. Grund dafür sei sein Zustand gewesen. Der Mann war betrunken. Eine Untersuhandlung, chung ergab einen Wert von rund zwei Promille.
Im Vorfeld der Verhandlung hatte der 31-Jährige bereits Schmerzensgeld an die drei Opfer bezahlt: an eines 200 Euro, an eines 600 und an eines 1600 Euro. Negativ schlug zudem zu Buche, dass der Angeklagte einschlägig vorbestraft war, auch wenn diese Taten schon länger zurücklagen. Der Staatsanwalt forderte wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von elf Monaten zur Bewährung. Der Verteidiger plädierte auf acht Monate.
Richter Gerhard Schamann verurteilte den 31-Jährigen zu neun Monaten mit Bewährung. Nachdem der Mann eingeräumt hatte, ein Alkoholproblem zu haben, machte Schamann diesbezüglich eine Therapie zur Auflage.