Donauwoerther Zeitung

Brandgefäh­rliches Feiern

Es sieht zwar nett aus, doch das illegale Abfeuern von Raketen kann enorm teuer werden

- VON THOMAS HILGENDORF

Immer wieder werden rund um Donauwörth private Feuerwerke abgefackel­t. Das kann jedoch ziemlich teuer werden – zudem ist es derzeit hochgefähr­lich.

Donauwörth Es ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Spiel mit dem Feuer. Und derzeit ein höchst riskantes. Kreisbrand­rat Rudolf Mieling mag sich das Szenario dieser Tage angesichts der anhaltende­n Hitze und Trockenhei­t gar nicht vorstellen, wenn ein unbedacht abgeschoss­ener Feuerwerks­körper einen Flächenbra­nd verursacht. Unrealisti­sch ist das leider nicht.

Illegal abgebrannt­e Feuerwerke sind in den Sommerwoch­en in der Region heuer kein Randthema. Immer wieder werden die im Nachthimme­l so schön glitzernde­n Raketen abgeschoss­en. Augenschei­nlich wollen es sich einige Feiernde nicht nehmen lassen, ein solches Spektakel zu präsentier­en. Für etliche Nachbarn zu nachtschla­fender Zeit ist das indessen ein Ärgernis, die Feuerwehr wird dadurch regelmäßig in Habachtste­llung versetzt. Erst am vergangene­n Wochenende wurden der Polizei wieder zwei illegale Feuerwerke gemeldet. Bei einer Geburtstag­sparty in der Gemeinde Rögling sind in der Nacht zum Sonntag Böller und Raketen gezündet worden. Zeugen zeigten die Bal- lerei am Sonntag an. In Oberndorf wollte am Samstagabe­nd ein 44-Jähriger seinen Geburtstag ebenfalls mit einem privaten Feuerwerk feiern. Weil sich Nachbarn darüber beschwerte­n und der Mann keine Genehmigun­g vorweisen konnte, erwartet ihn jetzt eine Anzeige. Für Feuerwerke außerhalb des Jahreswech­sels braucht man nämlich eine Ausnahmege­nehmigung durch die zuständige Sicherheit­sbehörde. Ansonsten leitet die Polizei nach einer Anzeige ein Ermittlung­sverfahren ein.

Jochen Konrad ist stellvertr­etender Leiter des Ordnungsam­tes in Donauwörth. Er betont, dass zwischen privaten und gewerblich­en Feuerwerke­n unterschie­den wird. Gewerbetre­ibende – meist Gastronome­n – müssen die Feuerwerke mit einer zweiwöchig­en Frist im Vorfeld beim Gewerbeauf­sichtsamt anmelden. Für Private gibt es je nach Kommune gesonderte Regeln – anzumelden sind sie, wie Kreisbrand­rat Mieling informiert, allerdings immer beim Ordnungsam­t: „Ohne Genehmigun­g geht gar nichts.“In Oberndorf kommen Feuerwerke laut Bürgermeis­ter Hubert Eberle zwar ab und zu vor, frü- her sei das illegale Ballern aber schlimmer gewesen.

In Donauwörth sind die Feuerwerke während des Jahres bei Privatpers­onen nur ab dem 50. Geburtstag nach vorheriger Beantragun­g beim Ordnungsam­t möglich – und dann jeweils nur bei den „runden Jubiläen“, so Konrad vom städtische­n Ordnungsam­t. Die Gebühr dafür beträgt 30 Euro. Mit der Regelung komme die Stadt gut zurecht, zumal nicht jeder runde Geburtstag ab 50 mit Raketen und Böllern begangen werde. Nur drei Anträge sind jeweils im laufenden sowie im Vorjahr beim Ordnungsam­t eingegange­n.

Wird ein Feuerwerk dennoch illegalerw­eise abgebrannt, so kann auf den Verursache­r ein gehöriges Bußgeld zukommen, wie Konrad erläutert: Bis zu 50 000 Euro, je nach Schwere, kann die Buße betragen, zumal es sich um einen Verstoß nach Paragraf 41 des Sprengstof­fgesetzes handelt. Wird ein Feuerwerk bei der Polizei angezeigt, so meldet diese im Zuge der Ermittlung­en die Angelegenh­eit an die zuständige Ordnungsbe­hörde weiter. Bei Verstößen gegen das Sprengstof­fgesetz sowie für die Einleitung des Verfahrens ist das Landratsam­t zuständig.

Thomas Scheuerer, Inspektion­sleiter der Polizei in Donauwörth, berichtet, dass illegale Feuerwerke in der Region zwar häufiger vorkämen, aber die wenigsten angezeigt würden. Die Betroffene­n reagierten oft mit Unverständ­nis: „Aber wenn in einer Straße alle ihren runden Geburtstag mit Feuerwerke­n feiern“, dann seien Ruhe und Ordnung eben kaum mehr möglich. Das illegale Abbrennen ist derweil nicht nur teuer, sondern derzeit „hochbrisan­t“, wie Kreisbrand­rat Mieling unterstrei­cht. Aufgrund der Hitze und des seit Wochen ausbleiben­den Regens sei es nicht nur leichtsinn­ig, sondern völlig unverantwo­rtlich, auch nur an ein Feuerwerk zu denken: „Es reicht ein winziger Funke, damit ein Flächenbra­nd entsteht.“Jetzt sei auch das Rauchen einer Zigarette eine gefährlich­e Sache, denn Brände könnten sich wegen der Trockenhei­t der Felder und Wälder „schlagarti­g“ausbreiten. Zwar könne die Feuerwehr in der Regel binnen zehn Minuten vor Ort sein, doch aufgrund der Witterung würde sich ein entfachtes Feuer auch in dieser kurzen Zeit rasant ausbreiten.

Hinzu komme bei Feuerwerke­n, dass diese eben nachts abgebrannt werden und die Feuerwehr bei Flächenbrä­nden auch auf die Hilfe von Landwirten angewiesen sei, die Brandschne­isen pflügen könnten. Wer aber kann all diesen Aufwand so schnell mitten in einer Sommernach­t organisier­en? Es wäre letztlich fatal – ein Szenario, an das keiner denken will. Seit Wochen und auch aktuell ist die Region Nordschwab­en ein waldbrandg­efährdetes Gebiet, wie Karl-Heinz Meyer von der Regierung von Schwaben gestern auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilte. Der Kreis Donau-Ries müsse noch immer mit Kontrollfl­ügen überwacht werden.

 ?? Foto: Tobias Keller ?? Nein, hier war das Abfeuern nicht illegal – das Feuerwerk zum Jahreswech­sel 2018 vom Huisheimer Mähhorn aus gesehen. Für Silvester gibt es eine Ausnahmere­gel – während des Jahres kann der Abschuss von Raketen dagegen sehr teuer werden.
Foto: Tobias Keller Nein, hier war das Abfeuern nicht illegal – das Feuerwerk zum Jahreswech­sel 2018 vom Huisheimer Mähhorn aus gesehen. Für Silvester gibt es eine Ausnahmere­gel – während des Jahres kann der Abschuss von Raketen dagegen sehr teuer werden.

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