Haftstrafe nach Übergriff in der Asyl Erstaufnahme
Weil er eine Mitarbeiterin der Einrichtung auf dem Donauwörther Schellenberg sowie einen Wachmann verletzt hatte, wurde ein 24-jähriger Gambier gestern in Nördlingen zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt
Ein Gambier ist zu einer Haftstrafe verurteilt worden, weil er eine Mitarbeiterin und einen Wachmann verletzt hatte. »
Donauwörth Das Erlebte muss noch immer sehr tief sitzen. Und so war es Christine M.* unmöglich, dem Angeklagten gestern Nachmittag vor dem Amtsgericht in Nördlingen gegenüberzutreten. Die Mitarbeiterin der Donauwörther Asyl-Erstaufnahme sowie ein Wachmann wurden im Februar dieses Jahres Opfer eines tätlichen Übergriffs. Seitdem ist die Frau arbeitsunfähig. Der Beschuldigte, ein 24-jähriger Gambier, der als Asylbewerber in der AlfredDelp-Kaserne untergebracht war, wurde zu einer Gefängnisstrafe von zehn Monaten verurteilt.
Lamin X.* ist ein großer, kräftiger junger Mann. Christine M. war ihm am 13. Februar nicht das erste Mal begegnet. Wiederholt hatte sie der Schwarzafrikaner zur Herausgabe medizinischer Dokumente gedrängt, wie die Mitarbeiterin der Erstaufnahme, die mittlerweile ein Ankerzentrum ist, bereits im Vorfeld des gestrigen Prozesses gegenüber unserer Zeitung geäußert hatte (wir berichteten). Gestern verlas Richter Gerhard Schamann ein Schreiben ihres Rechtsanwalts sowie ein Attest ihrer Psychologin. Christine M. konnte nicht vor Gericht erscheinen. Sie wollte X. nicht noch einmal begegnen müssen. Eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) lässt die Frau nach wie vor leiden, bereitet ihr teils schlaflose Nächte
Doch der Reihe nach. An jenem Tag, es war der Faschingsdienstag, sei der Angeklagte nach Angaben zweier Wachmänner, die gestern als Zeugen aussagten, in das Gebäude gestürmt, in dem M. arbeitete. Das stritt X. nicht ab, für den eine Dolmetscherin übersetzte: Er sei krank und seitdem er über Gießen in die Erstaufnahme Donauwörth gekommen war, habe sich niemand um sein Leiden gekümmert. Welches das ist, wurde indessen vor Gericht nicht klar. Im Vorfeld hatte Christine M. gegenüber unserer Zeitung geäußert, sie habe dem Mann gesagt, er solle doch froh sein, dass er fit sei. Sie werde ihm keine falschen Dokumente ausstellen. X. wiederum beharrte vor Gericht immer wieder darauf, dass er krank sei und erheblich an Schmerzen leide. Deswegen habe er mit Nachdruck nach medizinischen Unterlagen gefragt, die eine Behandlung ermöglichen sollten. Sowohl die beiden gestern aussagenden Wachmänner als auch die verlesene Aussage von Christina M. schilderten derweil ein gleichlautendes Szenario: X. sei hoch aggressiv in das Gebäude gestürmt, lief „schnurstraks“auf M. zu, wie der 26-jährige Sicherheitsmann äußerte, der im selben Gebäude am Eingang Dienst tat. Es sei plötzlich laut geworden, Türen knallten. Der 51-jährige Kollege war glücklicherweise in der Nähe der Angegriffenen. Die wurde an die linke Schulter geschlagen, der Wachmann konnte die Frau hinter einer Brandschutztüre in Sicherheit bringen.
Die Attacke stritt der Angeklagte, der ohne Verteidiger aus einer inzwischen anderen Unterkunft ange- reist war, vehement ab: „Wie könnte ich jemanden Gewalt antun? Ich bin krank“, meinte er.
Das Gerangel in Gebäude sieben der Erstaufnahme ging weiter, wie die Zeugen und die verlesenen Angaben übereinstimmend schilderten. Der Afrikaner habe sich nicht beruhigen lassen, die beiden Sicherheitsmänner wollten ihn aus dem Gebäude bringen. Der Gambier verlangte derweil, dass man die Polizei rufen solle. Im weiteren Verlauf habe er höchstwahrscheinlich mit den Handschellen eines Wachmannes gegen dessen Kopf geschlagen. Der erlitt eine Platzwunde, die später im Krankenhaus genäht werden musste. Die Handschellen wurden im Rucksack des Beschuldigten gefunden. Der stritt auch diesen Her- gang gestern mit Nachdruck ab. Auch dass das T-Shirt und die Kette des Älteren der Sicherheitsleute zerrissen worden waren, sei nicht seine Schuld.
Staatsanwältin Andrea Hobert, die zehn Monate Haft ohne Bewährung forderte, als auch Richter Schamann erschienen die Aussagen des Angeklagten gänzlich unglaubwürdig. Das Gericht entsprach mit seinem Urteil der staatsanwaltlichen Forderung. Richter Schamann erklärte dem Gambier: „Sie haben sich nicht bei der Frau entschuldigt. Sie zeigen keine Reue. Und sie interessieren sich sehr stark dafür, wie sie leiden – für die verletzte Frau dagegen nicht.“Gegen das Urteil kann der Mann noch in Berufung gehen.