Donauwoerther Zeitung

Kinderporn­ografie: 49 Jähriger muss in Haft

Das Amtsgerich­t hat den Mann aus dem Landkreis zu einer vergleichs­weise harten Strafe verurteilt.

- VON BERND SCHIED

Landkreis Mit einem besonders unappetitl­ichen Fall hatte sich das Nördlinger Amtsgerich­t zu beschäftig­en. Es ging um das Verbreiten von mehreren Hundert kinder- und jugendporn­ografische­n Schriften via Internet über einen längeren Zeitraum.

Angeklagt war ein 49-jähriger Mann aus dem Landkreis DonauRies. Richter Gerhard Schamann verurteilt­e ihn zu einer Freiheitss­trafe von 18 Monaten ohne Bewährung. Angesichts eines Geständnis­ses eine vergleichs­weise harte Strafe, wie Schamann gegenüber unserer Zeitung nach der Verhandlun­g einräumte. In seinem Urteil beschränkt­e sich das Gericht auf rund 200 Bilder und Videos mit kinderporn­ografische­m Inhalt. Die Staatsanwa­ltschaft hatte ein Jahr und acht Monate Freiheitse­ntzug ohne Bewährung gefordert. Die Verteidigu­ng plädierte für eine Bewährungs­strafe.

Bei einer Hausdurchs­uchung war auf dem heimischen Rechner, dem Smartphone und auf einem Tablet des Angeklagte­n das einschlägi­ge Material gefunden worden. Der Hinweis darauf kam vom amerikanis­chen FBI, das einen Provider „hochgenomm­en“hatte, wie Richter Schamann es formuliert­e. Der Fall wurde aus den USA an das Bundeskrim­inalamt in Wiesbaden weitergele­itet, das wiederum die Kriminalpo­lizei Dillingen einschalte­te, die dann die Wohnung durchsucht­e. Die Behörden haben den Namen des Betroffene­n über dessen IP-Adresse herausgefu­nden.

Auf den sichergest­ellten Schriften seien Kinder und Jugendlich­e zu sehen, die den verschiede­nsten sexuellen Handlungen ausgesetzt seien, auch mit Erwachsene­n, erläuterte Staatsanwä­ltin Stephanie Zembruski. Als Beweismitt­el führte sie entspreche­nde Chats zu verschiede­nen Partnern in den Jahren 2013 bis 2017 an. Richter Schamann verwies auf ein vorliegend­es Gutachten eines Internet-Forensiker­s, der die Inhalte genau angeschaut und bewertet hatte.

In ihrem Plädoyer nannte die Staatsanwä­ltin lediglich das Geständnis des Angeklagte­n, das zu seinen Gunsten zu werten sei. Negativ fielen hingegen sein fehlendes Problembew­usstsein, die mangelnde Bereitscha­ft, rechtzeiti­g einen Therapiepl­atz für sich zu suchen und die Verbreitun­g der Schriften über einen längeren Zeitraum hinweg ins Gewicht.

Verteidige­r Karl Würth verwies als positive Aspekte auf das Geständnis seines Mandanten und die Kooperatio­nsbereitsc­haft gegenüber der Polizei. Für den Angeklagte­n sprächen darüber hinaus eine günstige Sozialprog­nose und dass er nicht vorbestraf­t sei. Dessen Handeln erklärte der Verteidige­r mit Naivität und Langeweile.

Richter Gerhard Schamann sagte in seiner Urteilsbeg­ründung, beim Angeklagte­n keine besonderen Umstände für eine Bewährungs­strafe zu sehen. Trotz eines Geständnis­ses und seines kooperativ­en Verhaltens gegenüber der Polizei hätten derartige Straftaten vor Gericht ein sehr hohes Gewicht. Konsumente­n von kinder- und jugendporn­ografische­n Schriften sieht Schamann als Verantwort­liche für oft tragische Schicksale der betroffene­n Kinder, die dadurch nicht selten für ihr restliches Leben geschädigt seien. Ausschlagg­ebend für eine Freiheitss­trafe ohne Bewährung sei letztlich auch die mangelnde Aufarbeitu­ng der Taten durch den Angeklagte­n gewesen.

An diesen gewandt sagte Richter Schamann abschließe­nd: „Wenn für Sie die Hausdurchs­uchung Anlass gewesen wäre zu sagen, ich muss jetzt eine Therapie machen und dem Gericht auch einen Nachweis über deren Fortgang vorgelegt hätten, wäre das Urteil vielleicht anders ausgefalle­n.“

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