Kinderpornografie: 49 Jähriger muss in Haft
Das Amtsgericht hat den Mann aus dem Landkreis zu einer vergleichsweise harten Strafe verurteilt.
Landkreis Mit einem besonders unappetitlichen Fall hatte sich das Nördlinger Amtsgericht zu beschäftigen. Es ging um das Verbreiten von mehreren Hundert kinder- und jugendpornografischen Schriften via Internet über einen längeren Zeitraum.
Angeklagt war ein 49-jähriger Mann aus dem Landkreis DonauRies. Richter Gerhard Schamann verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung. Angesichts eines Geständnisses eine vergleichsweise harte Strafe, wie Schamann gegenüber unserer Zeitung nach der Verhandlung einräumte. In seinem Urteil beschränkte sich das Gericht auf rund 200 Bilder und Videos mit kinderpornografischem Inhalt. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und acht Monate Freiheitsentzug ohne Bewährung gefordert. Die Verteidigung plädierte für eine Bewährungsstrafe.
Bei einer Hausdurchsuchung war auf dem heimischen Rechner, dem Smartphone und auf einem Tablet des Angeklagten das einschlägige Material gefunden worden. Der Hinweis darauf kam vom amerikanischen FBI, das einen Provider „hochgenommen“hatte, wie Richter Schamann es formulierte. Der Fall wurde aus den USA an das Bundeskriminalamt in Wiesbaden weitergeleitet, das wiederum die Kriminalpolizei Dillingen einschaltete, die dann die Wohnung durchsuchte. Die Behörden haben den Namen des Betroffenen über dessen IP-Adresse herausgefunden.
Auf den sichergestellten Schriften seien Kinder und Jugendliche zu sehen, die den verschiedensten sexuellen Handlungen ausgesetzt seien, auch mit Erwachsenen, erläuterte Staatsanwältin Stephanie Zembruski. Als Beweismittel führte sie entsprechende Chats zu verschiedenen Partnern in den Jahren 2013 bis 2017 an. Richter Schamann verwies auf ein vorliegendes Gutachten eines Internet-Forensikers, der die Inhalte genau angeschaut und bewertet hatte.
In ihrem Plädoyer nannte die Staatsanwältin lediglich das Geständnis des Angeklagten, das zu seinen Gunsten zu werten sei. Negativ fielen hingegen sein fehlendes Problembewusstsein, die mangelnde Bereitschaft, rechtzeitig einen Therapieplatz für sich zu suchen und die Verbreitung der Schriften über einen längeren Zeitraum hinweg ins Gewicht.
Verteidiger Karl Würth verwies als positive Aspekte auf das Geständnis seines Mandanten und die Kooperationsbereitschaft gegenüber der Polizei. Für den Angeklagten sprächen darüber hinaus eine günstige Sozialprognose und dass er nicht vorbestraft sei. Dessen Handeln erklärte der Verteidiger mit Naivität und Langeweile.
Richter Gerhard Schamann sagte in seiner Urteilsbegründung, beim Angeklagten keine besonderen Umstände für eine Bewährungsstrafe zu sehen. Trotz eines Geständnisses und seines kooperativen Verhaltens gegenüber der Polizei hätten derartige Straftaten vor Gericht ein sehr hohes Gewicht. Konsumenten von kinder- und jugendpornografischen Schriften sieht Schamann als Verantwortliche für oft tragische Schicksale der betroffenen Kinder, die dadurch nicht selten für ihr restliches Leben geschädigt seien. Ausschlaggebend für eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung sei letztlich auch die mangelnde Aufarbeitung der Taten durch den Angeklagten gewesen.
An diesen gewandt sagte Richter Schamann abschließend: „Wenn für Sie die Hausdurchsuchung Anlass gewesen wäre zu sagen, ich muss jetzt eine Therapie machen und dem Gericht auch einen Nachweis über deren Fortgang vorgelegt hätten, wäre das Urteil vielleicht anders ausgefallen.“