Drogen für einen 15 Jährigen besorgt
Ein 19-Jähriger ist gleich wegen mehrerer Delikte angeklagt. Seine Vorgeschichte erschwert die Urteilsfindung
Landkreis Vor dem Amtsgericht Nördlingen musste sich jetzt ein 19-Jähriger aus dem Jura-Bereich verantworten. Ihm wurden gleich drei Straftaten zur Last gelegt. Er soll einem damals 15-Jährigen Drogen verkauft haben. Zudem soll er mit einem Moped unterwegs gewesen sein, obwohl er nur einen Mofaschein besaß zu dem Zeitpunkt, und er überließ zu einem späteren Zeitpunkt seinen Roller einem Bekannten, der keinen Führerschein hat.
Die ersten beiden Taten räumte er ein, bestritt aber, das Moped dem Mann überlassen zu haben. „Ich stehe zu meinen Fehlern.“Zum Vorwurf des Drogenhandels sagte er: „Ich wollte ihm nur einen Gefallen tun. Jeder weiß, dass die Afrikaner nur minderwertiges Marihuana verkaufen, und ich wollte ihm gutes Zeug besorgen.“Insgesamt verkaufte er dem 15-Jährigen 17 Gramm für 170 Euro. Dass er sein Moped weitergegeben habe, stimme aber nicht. Er habe es einer Freundin geschenkt, die auch über einen entsprechenden Führerschein verfügte. Dass letztlich eine andere Person damit gefahren ist, sei nicht seine Schuld. Etwas anders stellte es der Fahrer dar. Er habe den Angeklagten gefragt, ob er den Roller haben könne, aber nicht kommuniziert, dass er gar keinen Führerschein besitze. Richter Andreas Krug und Staatsanwältin Hannah Witzigmann beschlossen deswegen, diesen Anklagepunkt fallen zu lassen.
Bei der Frage, welche Strafe angemessen sei, taten sich beide sichtlich schwer, weil der 19-Jährige eine schwierige Vorgeschichte habe und unter Depressionen leide, wie die Jugendgerichtshelferin ausführte: „Er kommt aus einem schwierigen Elternhaus. Gewalt durch Vater und Stiefvater gehörten zu seinem Alltag, ebenso wie der Drogenkonsum der Mutter und sehr viele Umzüge.“
Richter Krug erkundigte sich bei ihr, welche Maßnahmen sie nun empfehle. Diese sprach sich für eine Therapie aus, was der junge Mann aber ablehnte. „Das hat mir in der Vergangenheit nie geholfen. Im Gegenteil, es hat mich total aggressiv gemacht und aktuell bin ich ganz chillig drauf.“Die Jugendgerichtshelferin entgegnete, dass sich so aber auch nichts verbessern werde. Erschwerend kommen für den jungen Mann vier Einträge in seinem Strafregister seit dem Jahr 2016 hinzu – unter anderem wegen Diebstahl, Sachbeschädigung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Das lastete ihm auch die Staatsanwältin an. „Die Rückfallgeschwindigkeit ist besorgniserregend.“Sie plädierte für zwei Freizeitarreste übers Wochenende und die Auflage, eine ambulante Therapie anzutreten, deren dauerhafter Besuch dem Gericht nachzuweisen sei. Außerdem forderte sie 80 Sozialstunden und dass der Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen sollte. Ob der junge Mann den Arrest antreten wird, ist allerdings fraglich. Dazu wurde er in der Vergangenheit schon einmal verurteilt, musste diesen aber wegen eines Attests eines Arztes nicht antreten.
Richter Krug verurteilte den derzeit arbeitslosen Mann schließlich zu zwei Freizeitarresten und 120 Sozialstunden. Dass er bei Letzteren über die Forderung der Staatsanwältin hinausging, bezeichnete er als „erzieherische Maßnahme“. Der Angeklagte müsse eine regelmäßige Arbeit durchstehen, dabei könne das Ableisten der 120 Stunden in kurzer Zeit helfen. Er machte zudem die Auflage, dass der 19-Jährige ein Jahr lang Urinproben abgeben muss, um nachzuweisen, dass er keine Drogen konsumiert. Krug sah davon ab, ihm auch noch die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Der Angeklagte bezeichnete das Urteil als „gerechtfertigt“und nahm es an.