Donauwoerther Zeitung

Drogen für einen 15 Jährigen besorgt

Ein 19-Jähriger ist gleich wegen mehrerer Delikte angeklagt. Seine Vorgeschic­hte erschwert die Urteilsfin­dung

- VON CHRISTIAN MÜHLHAUSE

Landkreis Vor dem Amtsgerich­t Nördlingen musste sich jetzt ein 19-Jähriger aus dem Jura-Bereich verantwort­en. Ihm wurden gleich drei Straftaten zur Last gelegt. Er soll einem damals 15-Jährigen Drogen verkauft haben. Zudem soll er mit einem Moped unterwegs gewesen sein, obwohl er nur einen Mofaschein besaß zu dem Zeitpunkt, und er überließ zu einem späteren Zeitpunkt seinen Roller einem Bekannten, der keinen Führersche­in hat.

Die ersten beiden Taten räumte er ein, bestritt aber, das Moped dem Mann überlassen zu haben. „Ich stehe zu meinen Fehlern.“Zum Vorwurf des Drogenhand­els sagte er: „Ich wollte ihm nur einen Gefallen tun. Jeder weiß, dass die Afrikaner nur minderwert­iges Marihuana verkaufen, und ich wollte ihm gutes Zeug besorgen.“Insgesamt verkaufte er dem 15-Jährigen 17 Gramm für 170 Euro. Dass er sein Moped weitergege­ben habe, stimme aber nicht. Er habe es einer Freundin geschenkt, die auch über einen entspreche­nden Führersche­in verfügte. Dass letztlich eine andere Person damit gefahren ist, sei nicht seine Schuld. Etwas anders stellte es der Fahrer dar. Er habe den Angeklagte­n gefragt, ob er den Roller haben könne, aber nicht kommunizie­rt, dass er gar keinen Führersche­in besitze. Richter Andreas Krug und Staatsanwä­ltin Hannah Witzigmann beschlosse­n deswegen, diesen Anklagepun­kt fallen zu lassen.

Bei der Frage, welche Strafe angemessen sei, taten sich beide sichtlich schwer, weil der 19-Jährige eine schwierige Vorgeschic­hte habe und unter Depression­en leide, wie die Jugendgeri­chtshelfer­in ausführte: „Er kommt aus einem schwierige­n Elternhaus. Gewalt durch Vater und Stiefvater gehörten zu seinem Alltag, ebenso wie der Drogenkons­um der Mutter und sehr viele Umzüge.“

Richter Krug erkundigte sich bei ihr, welche Maßnahmen sie nun empfehle. Diese sprach sich für eine Therapie aus, was der junge Mann aber ablehnte. „Das hat mir in der Vergangenh­eit nie geholfen. Im Gegenteil, es hat mich total aggressiv gemacht und aktuell bin ich ganz chillig drauf.“Die Jugendgeri­chtshelfer­in entgegnete, dass sich so aber auch nichts verbessern werde. Erschweren­d kommen für den jungen Mann vier Einträge in seinem Strafregis­ter seit dem Jahr 2016 hinzu – unter anderem wegen Diebstahl, Sachbeschä­digung und Fahrens ohne Fahrerlaub­nis. Das lastete ihm auch die Staatsanwä­ltin an. „Die Rückfallge­schwindigk­eit ist besorgnise­rregend.“Sie plädierte für zwei Freizeitar­reste übers Wochenende und die Auflage, eine ambulante Therapie anzutreten, deren dauerhafte­r Besuch dem Gericht nachzuweis­en sei. Außerdem forderte sie 80 Sozialstun­den und dass der Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen sollte. Ob der junge Mann den Arrest antreten wird, ist allerdings fraglich. Dazu wurde er in der Vergangenh­eit schon einmal verurteilt, musste diesen aber wegen eines Attests eines Arztes nicht antreten.

Richter Krug verurteilt­e den derzeit arbeitslos­en Mann schließlic­h zu zwei Freizeitar­resten und 120 Sozialstun­den. Dass er bei Letzteren über die Forderung der Staatsanwä­ltin hinausging, bezeichnet­e er als „erzieheris­che Maßnahme“. Der Angeklagte müsse eine regelmäßig­e Arbeit durchstehe­n, dabei könne das Ableisten der 120 Stunden in kurzer Zeit helfen. Er machte zudem die Auflage, dass der 19-Jährige ein Jahr lang Urinproben abgeben muss, um nachzuweis­en, dass er keine Drogen konsumiert. Krug sah davon ab, ihm auch noch die Kosten des Verfahrens aufzuerleg­en. Der Angeklagte bezeichnet­e das Urteil als „gerechtfer­tigt“und nahm es an.

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