Warum nicht jeder vom Familiengeld profitiert
Eltern von Kleinkindern bekommen seit Anfang September vom Freistaat mindestens 250 Euro im Monat als Unterstützung. Viele Familien im Kreis gehen trotzdem leer aus
250 Euro gibt es im Monat als Unterstützung. Viele Familien im Landkreis gehen trotzdem leer aus. Mehr dazu auf
Landkreis Wer in den vergangenen Tagen Post vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) bekommen hat, dürfte sich in aller Regel über den Inhalt des Briefes gefreut haben. Um Familien mit kleinen Kindern finanziell zu entlasten, zahlt der Freistaat Bayern seit Anfang September das Familiengeld aus. Alle Eltern von ein- und zweijährigen Kindern bekommen für zwei Jahre die Unterstützung von 250 Euro pro Monat und Kind – ab dem dritten Kind gibt es sogar 300 Euro monatlich.
Das klingt zunächst nach einer unkomplizierten und für Familien erfreulichen Angelegenheit. Ganz so einfach ist es aber nicht. Der Freistaat will das Familiengeld an alle Eltern zahlen. In Schwaben wären das rund 33 000 Fälle, wie das ZBFS auf Anfrage unserer Zeitung mitteilt. Dagegen ist aber das Bundes- sozialministerium, das auf deutschlandweit geltendes Recht verweist. Das besage, dass das zusätzliche Einkommen durch das Familiengeld mit Sozialleistungen wie Hartz IV verrechnet werden muss. Eltern, die von Hartz IV leben, profitieren also nicht vom Familiengeld – zumindest wenn sie im Landkreis Donau-Ries leben. So geht es aktuell 94 Familien, wie Ingrid Eicher, Geschäftsführerin des Job-Centers Donau-Ries, bestätigt.
Eltern, die in anderen Landkreisen leben, haben da häufig mehr Glück. Manche bekommen das Familiengeld ausbezahlt, obwohl sie Hartz IV beziehen. Woran das liegt? Es gebe sogenannte Optionskommunen, erklärt Ingrid Eicher. Die dort ansässigen Jobcenter könnten frei darüber entscheiden, wie und an wen das Familiengeld ausgezahlt wird. Das führt beispielsweise dazu, dass im Landkreis München lebende Eltern, die Hartz IV beziehen, trotzdem das volle Familiengeld erhalten. Eltern mit gleichen Voraussetzungen, die in der Stadt München leben, bekommen aber keine Unterstützung, weil hier der Bund für das Jobcenter zuständig ist. So wie im Landkreis Donau-Ries. Hier sei der Landkreis Träger des Jobcenters, sagt Geschäftsführerin Eicher. Deshalb verhalte man sich entsprechend der Weisung des Bundes und zahle die Unterstützung nicht an Familien aus, die Hartz IV beziehen. „Besser wir zahlen es überhaupt nicht erst aus, als es dann später wieder zurückzufordern“, sagt Ingrid Eicher. Man versuche, die Kunden des Jobcenters bestmöglich über das Familiengeld und die damit zusammenhängende komplexe Problematik zu informieren. Beschwerden habe es dahingehend noch nicht gegeben. „Aber es läuft ja jetzt alles erst an.“
Dass Familien, die aus Sicht des Bundessozialministeriums nicht berechtigt sind, die monatliche Unterstützung zu erhalten, diese tatsächlich wieder zurückbezahlen müssen, ist im Bereich des Möglichen. Zumindest hat das Ministerium bereits angekündigt, an Hartz IV beziehende Eltern ausbezahltes Familiengeld wieder zurückzufordern.
Ob dies tatsächlich passiert, oder ob das Familiengeld in Zukunft so abgerechnet werden kann, dass alle Eltern davon profitieren, ist noch völlig offen. Am Ende werde das wohl von Gerichten entschieden, vermutet Klaus Schulenburg, Direktor der Abteilung Soziales, Gesundheit und Krankenhauswesen beim Bayerischen Landkreistag.
Auch Ingrid Eicher sagt, wie es mit dem Familiengeld weitergehe, befinde sich noch in der Schwebe.
Müssen manche Familien das Geld zurückzahlen?