Donauwoerther Zeitung

Warum nicht jeder vom Familienge­ld profitiert

Eltern von Kleinkinde­rn bekommen seit Anfang September vom Freistaat mindestens 250 Euro im Monat als Unterstütz­ung. Viele Familien im Kreis gehen trotzdem leer aus

- VON RENÉ LAUER

250 Euro gibt es im Monat als Unterstütz­ung. Viele Familien im Landkreis gehen trotzdem leer aus. Mehr dazu auf

Landkreis Wer in den vergangene­n Tagen Post vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) bekommen hat, dürfte sich in aller Regel über den Inhalt des Briefes gefreut haben. Um Familien mit kleinen Kindern finanziell zu entlasten, zahlt der Freistaat Bayern seit Anfang September das Familienge­ld aus. Alle Eltern von ein- und zweijährig­en Kindern bekommen für zwei Jahre die Unterstütz­ung von 250 Euro pro Monat und Kind – ab dem dritten Kind gibt es sogar 300 Euro monatlich.

Das klingt zunächst nach einer unkomplizi­erten und für Familien erfreulich­en Angelegenh­eit. Ganz so einfach ist es aber nicht. Der Freistaat will das Familienge­ld an alle Eltern zahlen. In Schwaben wären das rund 33 000 Fälle, wie das ZBFS auf Anfrage unserer Zeitung mitteilt. Dagegen ist aber das Bundes- sozialmini­sterium, das auf deutschlan­dweit geltendes Recht verweist. Das besage, dass das zusätzlich­e Einkommen durch das Familienge­ld mit Sozialleis­tungen wie Hartz IV verrechnet werden muss. Eltern, die von Hartz IV leben, profitiere­n also nicht vom Familienge­ld – zumindest wenn sie im Landkreis Donau-Ries leben. So geht es aktuell 94 Familien, wie Ingrid Eicher, Geschäftsf­ührerin des Job-Centers Donau-Ries, bestätigt.

Eltern, die in anderen Landkreise­n leben, haben da häufig mehr Glück. Manche bekommen das Familienge­ld ausbezahlt, obwohl sie Hartz IV beziehen. Woran das liegt? Es gebe sogenannte Optionskom­munen, erklärt Ingrid Eicher. Die dort ansässigen Jobcenter könnten frei darüber entscheide­n, wie und an wen das Familienge­ld ausgezahlt wird. Das führt beispielsw­eise dazu, dass im Landkreis München lebende Eltern, die Hartz IV beziehen, trotzdem das volle Familienge­ld erhalten. Eltern mit gleichen Voraussetz­ungen, die in der Stadt München leben, bekommen aber keine Unterstütz­ung, weil hier der Bund für das Jobcenter zuständig ist. So wie im Landkreis Donau-Ries. Hier sei der Landkreis Träger des Jobcenters, sagt Geschäftsf­ührerin Eicher. Deshalb verhalte man sich entspreche­nd der Weisung des Bundes und zahle die Unterstütz­ung nicht an Familien aus, die Hartz IV beziehen. „Besser wir zahlen es überhaupt nicht erst aus, als es dann später wieder zurückzufo­rdern“, sagt Ingrid Eicher. Man versuche, die Kunden des Jobcenters bestmöglic­h über das Familienge­ld und die damit zusammenhä­ngende komplexe Problemati­k zu informiere­n. Beschwerde­n habe es dahingehen­d noch nicht gegeben. „Aber es läuft ja jetzt alles erst an.“

Dass Familien, die aus Sicht des Bundessozi­alminister­iums nicht berechtigt sind, die monatliche Unterstütz­ung zu erhalten, diese tatsächlic­h wieder zurückbeza­hlen müssen, ist im Bereich des Möglichen. Zumindest hat das Ministeriu­m bereits angekündig­t, an Hartz IV beziehende Eltern ausbezahlt­es Familienge­ld wieder zurückzufo­rdern.

Ob dies tatsächlic­h passiert, oder ob das Familienge­ld in Zukunft so abgerechne­t werden kann, dass alle Eltern davon profitiere­n, ist noch völlig offen. Am Ende werde das wohl von Gerichten entschiede­n, vermutet Klaus Schulenbur­g, Direktor der Abteilung Soziales, Gesundheit und Krankenhau­swesen beim Bayerische­n Landkreist­ag.

Auch Ingrid Eicher sagt, wie es mit dem Familienge­ld weitergehe, befinde sich noch in der Schwebe.

Müssen manche Familien das Geld zurückzahl­en?

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Foto: Marc Müller/dpa Eltern von Kleinkinde­rn bekommen vom Freistaat seit Anfang September mindestens 250 Euro im Monat. Doch weil dieses Geld mit den Leistungen von Hartz IV verrechnet wird, gehen viele Familien im Kreis dennoch leer aus.

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